StartseiteAlle ArtikelMediziner1 Jahr Cannabisgesetz – die große Leafly.de Bilanz

1 Jahr Cannabisgesetz – die große Leafly.de Bilanz

Gesa-2019 Autor:
Gesa Riedewald

Happy Birthday! Am 10. März wird das sogenannte Cannabisgesetz ein Jahr alt. Leafly.de zieht Bilanz und lässt sowohl Politik wie auch Krankenkassen und weitere Akteure aus dem Gesundheitsbetrieb zu Wort kommen. Baustellen gibt es reichlich: Von hohen Ablehnungszahlen und ebensolchen Preisen bis zu Lieferschwierigkeiten und verunsicherten Ärzten. Aber es gibt auch Erfolge: Geschätzt 13.000 Schwerkranke haben dank des neuen Gesetzes eine Kostenerstattung für die Behandlung mit Cannabis erhalten.

1 Jahr Cannabisgesetz – die große Leafly.de Bilanz

Die Gesetzeslage

Seit 10. März 2017, also genau 1 Jahr,  ist es Ärztinnen und Ärzten aller Fachrichtungen erlaubt, Cannabis auf Rezept zu verschreiben. Ausnahme sind Zahn- und Tierärzte – die dürfen Medizinalhanf nicht verschreiben. Das regelt das Gesetz „Cannabis als Medizin“, besser bekannt als Cannabisgesetz.

Voraussetzungen für die Behandlung mit Cannabis als Medizin sind:

  • dass der Patient oder die Patientin eine schwerwiegende Erkrankung hat
  • und andere Medikamente nicht zur Verfügung stehen
  • oder diese anderen Medikamente nicht eingesetzt werden können (beispielsweise weil sie starke Nebenwirkungen hervorrufen)
  • außerdem muss der Arzt eine positive Wirkung auf den Krankheitsverlauf oder die Symptome durch Cannabis als Medizin erwarten

Der Einsatz von Cannabisprodukten ist nicht auf bestimmte Erkrankungen beschränkt. Es liegt allein beim Mediziner, ob er die Therapie als sinnvoll eingeschätzt oder nicht. Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) müssen für die Behandlungskosten aufkommen. Sie dürfen diese, laut Gesetz, nur in „begründeten Ausnahmefällen“ ablehnen. Aber wie sieht die Praxis aus?

Aktuelle Zahlen der Krankenkassen

So einfach, wie es im Gesetzestext klingt, ist es in der Realität leider nicht. Seit Sommer letzten Jahres wurden immer wieder Zahlen veröffentlicht, die zeigten, dass die gesetzlichen Krankenkassen deutlich über die Hälfte der Anträge auf Behandlung mit Cannabis als Medizin ablehnten. Hinzu kommt, dass die Kassen jeden Antrag vom MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) prüfen lassen. Diese restriktive Handhabung wurde sowohl von den Betroffenen wie auch vonseiten der Politik kritisiert.

1 Jahr Cannabis auf Rezept und die Kassen akzeptieren derzeit gut 60 % der Anträge

„Im Schnitt werden 61 Prozent der Anträge auf Kostenübernahme genehmigt – insgesamt wurden 13.593 Anträge gestellt. Damit ist die Genehmigungsquote im Vergleich zum letzten Sommer gestiegen, damals wurden weniger als 50 Prozent der gestellten Anträge genehmigt. Da der Verband der Privaten Krankenkassen (PKV) solche Daten nicht erhebt, kann hier kein Vergleich gezogen werden – die Privatpatienten erhöhen die Zahl der eingegangenen Anträge entsprechend“, erklärt Sandrina Kömm-Benson, Chefredakteurin von Leafly.de.

Inzwischen hat sich die Quote der angenommenen Cannabis-Anträge allerdings erhöht. Leafly.de hat bei den großen Krankenkassen AOK, TK und Barmer nachgefragt. Sie stehen für etwas mehr als die Hälfte des Marktes, der von der Pharmaindustrie aktuell auf etwa 33.000 bis 35.000 Patienten geschätzt wird.

Unsere Leafly.de Umfrage zeigt:

Im Schnitt werden 61 Prozent der Anträge auf Kostenübernahme genehmigt.
Insgesamt wurden 13.593 Anträge gestellt.

Krankenversicherung

Anträge insgesamt

Angenommen

Genehmigungsquote

AOK-Bundesverband

7.600

65 %

Barmer

3.400

2.100

62 %

TK

2.593

1.490

58 %

Erwartungsgemäß sind bei der weitaus größten deutschen Krankenkasse, der AOK, auch bundesweit am meisten Anträge eingegangen – nämlich mehr als 7.600. Nach eigenen Angaben der Kasseliegt der Anteil an genehmigten Anträgen bei 65 Prozent. (Die AOK hat die Zahl der genehmigten und abgelehnten Anträgen nicht bekannt gegeben.) Bei der Barmer sind 3.400 Anträge eingegangen, von denen 2.100 angenommen wurden. Das entspricht einer Quote von 62 Prozent. Bei der TK fragten 2.593 Versicherte nach einer Kostenübernahme ihrer Cannabis-Behandlung. 1.490 von ihnen wurde diese genehmigt – das sind 58 Prozent.

Diese aktuellen Zahlen der Kassen können ein Hinweis auf eine Trendwende sein: Im Vergleich zum letzten Sommer ist die Genehmigungsquote gestiegen.

Noch im November letzten Jahres hatte die GKV ihre eigenen Analysen veröffentlicht: Diese zeigten, dass 57 Prozent der Anträge auf Cannabis-Behandlung im Schnitt aller gesetzlichen Kassen genehmigt wurden. Aktuellere Zahlen der GKV liegen bisher nicht vor.

Da der Verband der Privaten Krankenversicherungen (PKV) solche Daten nicht erhebt, liegen uns für die privat Versicherten leider keine Vergleichszahlen vor. Die Privatpatienten würden die Zahl der eingegangenen Anträge auf Kostenerstattung noch entsprechend erhöhen.

Geschätzt erhalten 13.000 Menschen Cannabis als Medizin

Ein Erfolg ist immerhin, dass deutlich mehr Patienten mit Cannabis als Medizin versorgt werden, als noch vor einem Jahr: Bisher haben fast 13.600 gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten Anträge auf Kostenübernahme einer Cannabis-Behandlung gestellt – und das nur bei den drei großen gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland. Wenn 61 Prozent dieser Anträge genehmigt werden, macht das rund 8.300 Schwerkranke, die inzwischen Cannabis als Medizin erhalten und die Kosten nicht selbst tragen müssen.

Soweit zu den Zahlen von AOK, Barmer und TK. Aber wie sehen die Gesamtzahlen für Deutschland aus? Eine bundesweite Statistik über Patientenzahlen, die Cannabis verordnet bekommen, existiert leider nicht.

Nach Schätzungen des DHV (Deutscher Hanfverband) gibt es derzeit 13.000 Cannabispatienten mit einer Kostenübernahme in Deutschland.

Rechnet man die aktuellen Zahlen von AOK, Barmer und TK auf die rund 72 Millionen gesetzlich Versicherten hoch, wirkt diese Schätzung sehr realistisch. (AOK, TK und Barmer versichern gemeinsam 45 Millionen Menschen.) Pharmainsider gehen noch einen Schritt weiter und schätzen die Gesamtzahl an Cannabispatienten auf 33.000 bis 35.000 Menschen.

Vor März 2017 gab es in Deutschland rund 1.000 Patienten mit einer Ausnahmegenehmigung zur Therapie mit Medizinalhanf. Und diesen mussten die Betroffenen auch noch aus eigener Tasche bezahlen. (Allerdings waren die Kosten für Cannabis aus der Apotheke damals nur halb so hoch.)

Das bedeutet: Das Gesetz hat nach einem Jahr dazu geführt, dass deutlich mehr Menschen als früher eine Behandlung mit Cannabis erhalten. Andererseits gibt es immer noch sehr viele Patientinnen und Patienten, die nicht mit Medizinalhanf versorgt werden, obwohl sie es wünschen und ihr Arzt die Therapie als sinnvoll erachtet.

Deutsche befürworten Cannabisgesetz

Eine repräsentative Umfrage unter 1.000 Deutschen zeigte vor wenigen Monaten, dass die Bevölkerung das Cannabisgesetz unterstützt. Laut Meinungsforschungsinstitut Innofact AG sehen drei Viertel (74 Prozent) der Befragten die Gesetzesänderung positiv. Bei den älteren Menschen und den Frauen ist die Akzeptanz sogar noch größer.

So befürworten 78 Prozent der weiblichen Befragten Cannabis als Medizin, bei den männlichen sind es 71 Prozent. In der Gruppe der 50- bis 60-Jährigen schätzen 85 Prozent Medizinalhanf positiv ein. Aber auch die 60- bis 69-Jährigen liegen mit 78 Prozent noch deutlich vor den jüngeren Generationen.

Die Befragung zeigt, dass sowohl die Akzeptanz wie auch das Interesse an Cannabis als Medizin hoch ist: Knapp jeder Dritte meint, er würde eine Cannabis-Behandlung ausprobieren, sei sich aber unsicher, ob seine Krankenkasse die Kosten trägt. Und diese Unsicherheit ärgert die Deutschen: Drei Viertel sind der Meinung, dass die Krankenkasse die Cannabis-Therapie bezahlen soll, wenn diese vom Arzt angeordnet wurde.

Gründe für Ablehnung von Cannabisbehandlungen

Die Kassen betonen, dass viele der abgelehnten Anträge auf Kostenerstattung im Nachhinein noch angenommen würden. Häufig ist der Grund der Absage, dass wichtige Informationen fehlen. Werden diese nachgereicht, besteht die Chance, dass der Antrag genehmigt wird.

„Unvollständige sowie nicht ausreichend begründete Anträge auf Kostenübernahme sind die häufigsten Gründe für negative Prüfergebnisse des MDK“, so einer Sprecherin der TK. Und die AOK gibt an, dass in den ersten Monaten nach Einführung des Gesetzes allein 15 Prozent der Anträge auf Kostenübernahme aus formalen Gründen abgelehnt werden mussten – weil sie unzureichend begründet oder unvollständig waren. „Eine Prüfung im Sinne des Gesetzes war gar nicht möglich.“ Häufig wird die Behandlung mit Cannabis jedoch auch deshalb abgelehnt, weil die „medizinisch begründete und nachvollziehbare Einschätzung des Arztes“ fehlt, so die AOK.

Wogegen sich die Kassen klar wehren, ist der Vorwurf, sie würden willkürlich entscheiden oder sie seien zu restriktiv: Problem sei vielmehr die falsche Erwartungshaltung von Patientinnen und Patienten. Oftmals gebe es sinnvollere Alternativen als cannabishaltige Medikamente, so Dr. Bettina Dubbick von der AOK.

Boom der Cannabisverordnungen geht zurück

Kürzlich veröffentlichte Daten von IQVIA zeigen, dass sich der anfängliche Run auf Cannabis-Verordnungen inzwischen abgeschwächt hat (Leafly.de berichtete). In der Analyse berücksichtigt wurden alle Rezepte für cannabishaltige Fertig- und Rezepturarzneimittel sowie für unverarbeitete Cannabisblüten, die von März bis Oktober 2017 zu lasten der gesetzlichen Krankenkassen eingelöst wurden. Privatrezepte wurden nicht erfasst.

Lag der Anstieg der Verordnungen im Mai noch bei 29 Prozent, schwächte er sich seitdem ab und lag ab Juli meist nur noch im einstelligen Bereich. Im Oktober etwa stieg die Zahl der abgerechneten Rezepte nur noch um rund 5 Prozent. Vor allem die ausgestellten Rezepte für unverarbeitete Cannabisblüten schwanken.

In Bayern gehen die meisten Anträge ein

Nach Informationen des AOK-Bundesverbands und der Barmer steht Bayern auf Platz eins bei der Anzahl der eingereichten Anträge. Beispielsweise kamen bei den AOKen von den bis Ende Februar bundesweit 9.000 eingereichten Anträgen 2.300 aus Bayern. Auch bei der Barmer, bei der bis jetzt insgesamt bundesweit rund 4.000 Anträge eingegangen sind, steht Bayern auf Platz eins. So wurden in Bayern bei der Barmer 826 Anträge eingereicht, davon 71 Prozent genehmigt.

Die Besetzung der weiteren Rangplätze variiert bei den großen Kassen leicht. Bei den Ortskrankenkassen steht die AOK Baden-Württemberg mit rund 1400 eingereichten Anträgen auf Platz zwei. Nach Angaben der AOK Baden-Württemberg beträgt dort die Genehmigungsquote derzeit 84 Prozent.

Bei der Barmer kommt Nordrhein-Westfalen auf Platz zwei mit 782 Anträgen, gefolgt von Baden-Württemberg mit 322 Anträgen und einer Genehmigungsquote von 74 Prozent. Das gemeinsame Schlusslicht bei den Einreichungen bildet Bremen – hier liegen die Zahlen der eingegangenen Anträge im unteren zweistelligen Bereich.

Nach Informationen des AOK-Bundesverbandes sind die Antragsqualitäten in den Bundesländern unterschiedlich. Zudem scheint nach Einschätzung der AOK auch der medizinische Dienst nicht immer mit gleicher Strenge zu prüfen. Nach Ansicht der Barmer könnten sich die regionalen Unterschiede in Bälde ausgleichen, wenn sich das Antragsverfahren noch weiter einspielt.

Welche Cannabispräparate werden verordnet?

In Deutschland stehen verschiedene Cannabis-Arzneimittel sowie Cannabisblüten zur Verfügung. Nach den Zahlen von IQVIA entfällt das Gros der abgerechneten Rezepte (51 Prozent im Oktober 2017) auf die Fertigarzneimittel Sativex und Canemes. Sativex ist ein Spray, das vor allem Multiple-Sklerose-Patienten einsetzen. Das Cannabis-Medikament Canemes ist zur Behandlung von erwachsenen Krebspatienten mit Übelkeit und Erbrechen infolge einer Chemotherapie zugelassen.

Am zweithäufigsten wurden cannabishaltige Zubereitungen mit dem Wirkstoff Dronabinol verordnet: Im Oktober 2017 waren das etwa 35 Prozent der Rezepte. Unverarbeitete Cannabisblüten dagegen werden von den Ärztinnen und Ärzten am wenigsten verordnet – im Oktober 2017 knapp 1.000 mal.

Was ist die Erklärung für diese Situation? Experten gehen davon aus, dass die schwankenden Verordnungszahlen für Cannabisblüten mit den Lieferschwierigkeiten verbunden sind. Und die insgesamt abgeschwächte Entwicklung erklären einige Fachleute mit den hohen Ablehnungszahlen der Krankenkassen, die viele Patienten entmutigen und davon abhalten, überhaupt zu versuchen, Cannabis auf Rezept zu erhalten.

Eines ist bei dieser Analyse aber wichtig: Nur der Boom hat sich abgeschwächt – die absoluten Zahlen der ausgestellten Rezepte steigen weiterhin an.

1 Jahr Cannabis auf Rezept: Regierung zufrieden mit Cannabisgesetz

Erwartungsgemäß zeigt sich die Bundesregierung zufrieden mit dem Cannabisgesetz.

Der neue Gesundheits-Experte der Union im Bundestag, Stephan Pilsinger (CSU), erklärt gegenüber Leafly.de: Mit dem Cannabisgesetz “haben wir einen sehr wichtigen Schritt in der Versorgung Schwerstkranker gemacht. Für viele Betroffene bedeutet dies eine Entlastung.” Positiv bewertet der Humanmediziner Pilsinger außerdem, dass Cannabis nur einem sehr eng umschriebenen Patientenkreis zugute kommt und “nicht ohne Weiteres als Therapiealternative verordnet werden kann.” Darüber hinaus setzt er große Hoffnungen in die Ergebnisse der 5-jährigen Begleiterhebung: “So kann Cannabis in der Medizin noch gezielter eingesetzt werden.”

Sabine Dittmar, Gesundheitspolitiker der SPD, freut sich, dass mit dem Cannabisgesetz ein “längst überfälliger Schritt in der Verbesserung der Therapiemöglichkeiten vollzogen” wurde. Die praktische Ärztin bemerkt allerdings auch gegenüber Leafly.de, dass es an einigen Stellen noch in der Umsetzung hakt.

“Wenn beispielsweise 43 % der Anträge zunächst einmal abgelehnt werden, so muss man sich genauer anschauen, wie dies begründet wird. Liegt es daran, dass es zweckmäßige Vergleichstherapien gibt, oder liegt es an bürokratischen Hemmnissen im Antragsverfahren. (…) Auf Nachfrage hat mir die Bundesregierung kürzlich mitgeteilt, dass sie die Genehmigungsverfahren weiterhin kritisch begleiten wird. Da nehme ich sie im Sinne einer guten Versorgung der Patienten gerne beim Wort und werde die Entwicklungen weiterhin aufmerksam verfolgen.”

Opposition bemängelt ablehnende Haltung der Kassen

Grüne und Linke sind in ihrer Kritik deutlicher als die SPD. Die Gesundheits-Expertin und drogenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, ist der Meinung, dass die Macht der Ärzte gegenüber dem MDK gestärkt werden muss. Sie sieht es kritisch, dass der MDK regelhaft alle Anträge auf Cannabis-Therapie prüft:

„Mir leuchtet nach wie vor nicht ein, warum der MDK eine ärztliche Verordnung erneut überprüfen muss. Im Einzelfall kann sich das mal anders darstellen. Generell muss gelten: Verordnet ist verordnet und muss in der Regel nicht erneut überprüft werden“, so Kappert-Gonther. Daher steht für die Grünen-Politikerin auch fest: „Wenn die Kassen ihre Genehmigungspraxis nicht ändern, muss der Gesetzgeber noch mal ran und gesetzlich klarstellen, dass eine adäquate Behandlung von Schwerstkranken nicht im Ermessen der einzelnen Kassen liegt – auch nicht bei medizinischem Cannabis.“

Das komplette Interview mit Kirsten Kappert-Gonther lesen Sie hier.

Der neue drogenpolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Niema Movassat, sieht das ähnlich. Er bemängelt, dass der Gesetzgeber beim Cannabisgesetz den Krankenkassen zu große Spielräume gelassen hätte. Und diese werden nun von den Kassen „wie erwartet schamlos ausgenutzt“, so Movassat im Gespräch mit Leafly.de. Der Linken-Politiker betont, dass die Kostenübernahme durch die GKV der Regelfall sein sollte – aber davon seien wir weit entfernt.

„Die erwartete deutliche Erleichterung zum Zugang von Cannabis zu medizinischen Zwecken ist nicht hinreichend eingetreten. Die Verfahren zur Beantragung sind viel zu aufwendig und lang“, schimpft Niema Movassat. „Wenn die Kassen sich weigern, den Gesetzeszweck einzuhalten, müssen sie schleunigst gesetzlich schärfer und präziser zur Kostenübernahme gezwungen werden, um den Patienten endlich den Zugang zu Cannabis als Medizin zu gewährleisten.“

Krankenkassen halten dagegen

Was sagen die Kassen zu diesen Vorwürfen? Leafly.de hat sich bei den gesetzlichen Krankenkassen umgehört.

Offiziell befürworten sie das Cannabisgesetz – jedenfalls für einzelne Patienten. Die Barmer erklärt, dass sie dem Gesetz und dem Einsatz von Cannabis als Medizin „durchaus aufgeschlossen“ gegenüber stehe. So oder ähnlich klingt es bei allen Kassen.

„Wir befürworten die Intention des Gesetzgebers, die Cannabis-Therapie einem bestimmten Patientenkreis zukommen zu lassen“, sagt Dagmar Schramm, Pressereferentin der DAK.

Die Kritik lässt allerdings auch nicht lange auf sich warten: Das Cannabisgesetz sei „in der Praxis nicht leicht umzusetzen, da es viel Interpretationsspielraum bietet und bei allen Beteiligten – also Patienten, Ärzten und Kassen – viele Fragen aufwirft“, beschwert sich die Barmer.

So sieht das auch die AOK: Das „Gesetz bleibt an vielen Stellen unscharf. (…) Ungewiss bleibt beispielsweise, welche Diagnosen oder Krankheitsbilder als schwerwiegend im Sinne der Regelung einzustufen sind.“

„Hinzu kommt, dass Cannabis bei vielen Erkrankungen eingesetzt werden soll, obwohl wissenschaftliche Belege fehlen und die Standards der evidenzbasierten Medizin je nach Therapiewunsch noch nicht einmal ansatzweise erfüllt werden“, erklärt ein Sprecher der Barmer gegenüber Leafly.de.

Die DAK macht darüber hinaus auf den Kostenfaktor von Cannabis-Verordnungen aufmerksam: „Insbesondere die Cannabisblüten sind sehr teuer – den Kassen können Kosten von bis zu 27.000 Euro pro Jahr und Versichertem entstehen.“ Daher plädieren die Krankenkassen dafür, standardisierte Rezepturarzneimittel beziehungsweise Fertigpräparate zu verordnen. Auch in dieser Hinsicht sollte das Gesetz – nach Ansicht der Kassen – nachjustiert werden.

GKV: Nutzen von Cannabis als Medizin nicht belegt

Die Vertretung der gesetzlichen Krankenkassen, der GKV-Spitzenverband, sieht die Behandlung mit Cannabis als Medizin kritisch: Er moniert, dass Cannabis vor der Legalisierung als Medizin nicht durch Studien belegen musste, dass es verlässlich und sicher wirke. Weiterhin fehlen „verlässliche Informationen zu Neben- und Wechselwirkungen mit anderen Substanzen“. Nach Aussage einer Sprecherin hofft der GKV-Spitzenverband auf aussagestarke Ergebnisse der Begleitstudie.

„Auf Basis dieser wissenschaftlichen Analyse wird sich in einigen Jahren zeigen müssen, ob die Cannabis-Therapie dauerhaft zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung gehört“, so Janka Hegemeister vom GKV-Spitzenverband.

Ärzte häufig zurückhaltend bei Cannabis auf Rezept

Für viele Patientinnen und Patienten beginnen die Probleme bei Cannabis als Medizin allerdings bereits früher – bevor sie bei ihrer Krankenkasse einen Antrag stellen können: Häufig finden Kranke erst gar keinen Arzt, der bereit wäre, ihnen Cannabis auf Rezept zu verordnen.

Wieso weigern sich Mediziner Cannabis zu verschreiben? Häufig fehlt ihnen das nötige Wissen zum komplexen Sachthema „Cannabinoide“. Im Medizinstudium lernen die Studenten hierzu nichts (Leafly.de berichtete) und die wichtigen Fortbildungen für Ärztinnen und Ärzte laufen erst langsam an. Außerdem ist Cannabis für viele Ärzte negativ belastet – sie haben Sorge, sich ihren Ruf zu ruinieren.

Ein Cannabis-Patient bedeutet für den Arzt einen hohen Aufwand: für Beratung, eventuell für die eigene Fortbildung, für Hilfe beim Erstellen des Antrages für die Krankenkasse und nicht zuletzt für die Datenerhebung der Begleitstudie. Ein Mehraufwand, der von der GKV nur sehr mager vergütet wird.

Darüber hinaus ist die Angst vor Regressforderungen ein wichtiger Hemmschuh bei der Verordnung von Cannabis als Medizin. Ärztinnen und Ärzte haben – vereinfacht gesprochen – für ihre Praxen ein Budget für Kosten in unterschiedlichen Bereichen, das nicht überschritten werden darf. Tun sie dies dennoch, riskieren sie einen Regress. Das bedeutet, dass die Kosten nicht von der Kasse übernommen werden – der Vertragsarzt muss sie stattdessen aus eigener Tasche zahlen. Bei den hohen Preisen für Cannabis aus der Apotheke können solche Regressforderungen extrem teuer werden. Mehr zum Thema hier.

Ob das Regressrisiko tatsächlich so groß ist, bleibt unklar. Lautstarke Warnungen der ärztlichen Standesvertreter jedoch verunsichern selbst die Ärzte, die früher Medizinalhanf verschrieben haben. Eine Umfrage der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM) unter ehemaligen Inhabern einer Ausnahmegenehmigung für Cannabis hat ergeben, dass jeder zweite von ihnen keinen Mediziner mehr findet, der bereit ist, eine Cannabis-Verordnung auszustellen.

Probleme beim Verschreiben von Cannabis auf Rezept:

  • mangelndes Fachwissen der Ärzte in puncto Cannabis-Behandlung und Cannabinoide
  • hoher Aufwand für den Arzt, der nur mangelhaft vergütet wird
  • das Regressrisiko für den Vertragsarzt bei Kassenpatienten
  • das Haftungsrisiko für den Mediziner

Doch nicht alle Mediziner sehen die Gesetzesänderung so skeptisch. Es gibt auch Ärzte, die sehr glücklich über die neuen Verordnungsmöglichkeiten sind.

So zum Beispiel Dr. med. Christian Kessler, Oberarzt Forschungskoordination und Projektmanagement der Abteilung Naturheilkunde am Immanuel Krankenhaus Berlin: “Seit der Gesetzesänderung konnte ich einen starken Anstieg der Patientenzahlen feststellen. In meine Sprechstunden kamen etwa gleichviel Privat- wie Kassenpatienten. Die am häufigsten verordneten Medikationen waren bei mir Cannabisblüten und Dronabinol und dies in der ungefähr gleichen Menge. Chronische Schmerzpatienten stellen sich am häufigsten bei mir vor. Ich persönlich sehe Cannabis als Medizin als eine oft ausgesprochen sinnvolle Sache an. Die Gesetzesänderung ist dabei sehr hilfreich. Neben allen mittlerweile sichtbaren Fehlern und Unzulänglichkeiten des Gesetzes, die behoben werden müssen und werden, ist dies wahrscheinlich der Beginn einer neuen Ära. Und dafür bin ich sehr dankbar.”

Teures Cannabis aus der Apotheke

Die Preise für Medizinalhanf sind explodiert: Vor März 2017 kostete ein Gramm Cannabis aus der Apotheke zwischen zwölf und 15 Euro. Inzwischen hat sich der Preis verdoppelt. „Medizinisches Cannabis ist derzeit sehr teuer“, sagt auch eine Sprecherin des GKV-Spitzenverbandes, der Vertretung der gesetzlichen Krankenkassen.

„Der hohe Preis ergibt sich zum einen aus der gestiegenen Nachfrage. Hier erwarten wir durch den Aufbau der Cannabisagentur durch den Bund mittelfristig eine Entlastung. Der zweite Preistreiber ist die Arzneimittelpreisverordnung. Diese sorgt dafür, dass die Apotheker hohe Zuschläge auf das Produkt erheben und sich dadurch der Preis praktisch verdoppelt“, so Janka Hegemeister vom GKV-Spitzenverband.

Was steckt hinter diesen Zuschlägen der Apotheken? Seit dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes gelten Blüten aus der Apotheke offiziell als Rezepturarzneimittel. Deshalb sind die Apotheken laut Arzneimittelpreisverordnung verpflichtet, dafür einen Aufschlag von bis zu 100 Prozent zu nehmen. Selbst, wenn einzelne Apotheker dies nicht für sinnvoll erachten, sind sie an die Preise gebunden. Dafür hagelte es im letzten Jahr viel Kritik. Der Apothekerverband dagegen begründet den Aufschlag mit der Arbeit, die durch das Rezepturarzneimittel anfällt. Denn die Apotheken müssen die Qualität der Cannabisblüten überprüfen.

Seit September verhandelt der GKV-Spitzenverband mit dem Deutschen Apothekerverband über eine Vereinbarung zu den Apothekenzuschlägen für Cannabisblüten. Ziel ist, eine Ausnahmeregelung zu den hohen Zuschlägen zu finden. Bisher blieben die Verhandlungen jedoch ergebnislos.

Fritz Becker, Vorsitzender des Apothekerbandes (DAV), hat den Krankenkassen vorgeworfen, dass sie nicht fair verhandeln würden. „Eine Geringschätzung unserer apothekerlichen Leistung ist für uns keine Basis für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit“, so Becker. „Nur mit gegenseitiger Achtung und unter Einhaltung von Spielregeln können wir möglichst zügig zu einer für alle tragbaren Lösung gelangen.“

Für einen Kassenpatienten, der die Kosten für seine Cannabis-Therapie von der Versicherung erstattet bekommt, spielen die Preise in der Apotheke keine Rolle. Hart treffen die hohen Preise aber diejenigen, deren Antrag auf Kostenübernahme von der Krankenkasse abgelehnt wurde. Denn auch wenn sie dagegen Widerspruch einlegen – erst einmal müssen sie ihr Cannabisprodukt per Privatrezept aus der Apotheke besorgen. Und das bedeutet, sie müssen es aus ihrer eigenen Tasche zahlen. Auch wenn später die Krankenkasse den Widerspruch akzeptiert und die Behandlung mit Medizinalhanf genehmigt, werden die Kosten nicht rückwirkend ersetzt.

Daher fordert auch Niema Movassat von der Bundestagsfraktion die Linke, dass der Gesetzgeber bei der Regulierung der explodierten Preise eingreift:

„Notfalls muss die Regierung die Preise per Rechtsverordnung im Sinne der Patienten senken. Wir brauchen jetzt kurzfristige Lösungen und können nicht länger warten.“

Lieferschwierigkeiten und Engpässe

Viele Patientinnen und Patienten haben immer wieder Schwierigkeiten, ihre Cannabisblüten in der Apotheke zu erhalten – und das trotz Cannabisrezept. Der Grund sind Lieferschwierigkeiten, die seit letztem Jahr verschiedene Blütensorten betreffen.

Dass es immer wieder Lieferschwierigkeiten bei Cannabisblüten gebe, erklärt auch Dr. Ursula Sellerberg von der ABDA – der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Ihrer Meinung nach werden diese Lieferschwierigkeiten wahrscheinlich auch mittelfris­tig bestehen bleiben. Sellerberg weist darauf hin, dass einzelne Cannabissorten von den Apotheken bestellt werden können.

Das Problem: Cannabis-Patienten können nicht einfach von einer Blütensorte auf eine andere wechseln. Das geht aus medizinischen Gründen nicht. Aber auch bürokratische Gründe sprechen dagegen: Ein Rezept ist auf eine bestimmte Cannabissorte ausgestellt, für eine andere Sorte wird ein neues Rezept benötigt. Im Zweifelsfall ist es sogar nötig, von der Krankenkasse eine neue Genehmigung einzuholen.

Hinzu kommt, dass Leafly.de Unterlagen vorliegen aus denen hervorgeht, dass einige dieser Lieferanten in argen Schwierigkeiten stecken aufgrund der Qualität ihrer gelieferten Produkte. 

Bisher deckt Deutschland seinen Bedarf an Medizinalhanf über Importe aus dem Ausland. Die Cannabisagentur ist für die Beschaffung zuständig. Im letzten Frühjahr hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine europaweite Ausschreibung gestartet, damit auch hier in Deutschland Cannabis angebaut und geerntet werden kann. Von 2019 bis 2022 sollen 6.600 Kilo Cannabis bereitgestellt werden.

Obwohl die Ausschreibungsfrist bereits im Juli 2017 endete, steht bisher nicht fest, wer die Lieferlizenzen erhalten wird. Das Problem bei der Ausschreibung sind die hoch gesteckten Hürden: Nur Firmen mit Erfahrung im Bereich des Cannabisanbaus haben eine Chance auf Erfolg. Dadurch fühlen sich deutsche Unternehmen benachteiligt. Da diese die Anforderungen kaum erfüllen können, bleibt ihnen nichts anderes übrig, als sich mit erfahrenen Partnern aus dem Ausland gemeinsam für eine Lizenz zu bewerben. Die Ausschreibung befindet sich derzeit noch im Anhörungsstatus am OLG Düsseldorf. Mehrmals gab es Terminverschiebungen. Nun ist ein neuer Anhörungstermin für April 2018 angesetzt.  Mehr zu diesem Thema hier.

Unter diesen Voraussetzungen ist es fraglich, ob in 2019 tatsächlich die Ernte von Cannabis „made in Germany“ starten wird. Außerdem sind bereits jetzt einige Experten der Meinung, dass die geplanten 6.600 Kilo Cannabis nicht ausreichen werden. Denn die Zahl der Cannabispatienten wird in den nächsten Jahren weiter steigen.

Forderung nach neuer Drogenpolitik

Die Diskussion, Cannabis nicht nur für medizinische Zwecke, sondern auch für den Freizeitkonsum zu legalisieren, flammt immer wieder auf. Zurzeit wird sie im Bundestag sehr aktiv und kontrovers geführt. Leafly.de berichtete

Die Union lehnt die generelle Freigabe von Cannabis strikt ab. Sie begründet dies mit den Gesundheitsgefahren durch den Missbrauch von Cannabis, gerade bei jungen Menschen. Die AfD ist ebenfalls dagegen. Die Sozialdemokraten sind sich bei dem Thema uneins – in der kürzlich geführten Debatte im Bundestag zeigten sie sich aber grundsätzlich offen dafür, neue Wege in der Drogenpolitik zu gehen. Die Linke und die Grünen dagegen fordern schon lange eine moderne Cannabispolitik. Und jetzt hat sich diese auch die – wieder – in den Bundestag eingezogene FDP auf die Fahnen geschrieben.

Für die Liberalen ist das Cannabisgesetz ein „erster, wichtiger Schritt, Cannabis in Deutschland zu entkriminalisieren und neue Wege in der Sucht- und Drogenpolitik zu gehen“, so Dr. Wieland Schinnenburg, Gesundheits-Experte der FDP-Bundestagsfraktion gegenüber Leafly.de.

„Als FDP fordern wir, Cannabis nicht nur für medizinische Zwecke freizugeben, sondern auch als Genussmittel kontrolliert an erwachsene Personen abzugeben. Ein legaler Anbau für Genusszwecke ebenso wie für den medizinischen Bedarf würde zu einer verlässlichen hohen Produktqualität führen, was die Gesundheitsgefahren durch Beimengungen und eine schlechte Cannabis-Qualität minimieren würde. Außerdem könnte der Staat durch eine Cannabis-Steuer zusätzliche Einnahmen generieren, statt den Markt, und damit auch die Einnahmen, Kriminellen zu überlassen“, so Schinnenburg.

Den Gewinn, den eine Cannabis-Steuer bringen würde, möchte die FDP in Prävention, Aufklärung und Suchthilfe investieren. „In diesen Bereichen wird aktuell zu wenig getan.“ Da es bis zur kontrollierten Abgabe aber noch ein weiter Weg ist, fordern die Liberalen als ersten Schritt, lokal beschränkte Modellprojekte zur kontrollierten Abgabe zu ermöglichen.

Die Linke hat ihrerseits gerade eine Initiative in den Bundestag eingebracht, bei geringen Mengen Cannabis von der Strafverfolgung abzusehen. Dabei verzichte die Partei bewusst auf Maximalforderungen, um möglichst zügig zu einem Konsens zu kommen und erste Schritte in Richtung einer modernen Drogenpolitik voran zu bringen, erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer Jan Korte dem Tagesspiegel. Dieser Vorstoß wird derzeit debattiert – das Ergebnis ist noch offen.

Die Grünen wollen sich allerdings nicht mit Mini-Lösungen zufriedengeben: Sie haben in den Bundestag eingebracht, was die Gesundheits-Expertin Kappert-Gonther als „den großen Wurf“ bezeichnet: ein Cannabiskontrollgesetz. Dieser Entwurf regelt Anbau, Vertriebswege, Deklarationspflicht und den Umgang mit der kontrollierten Abgabe von Cannabis. Der Besitz von bis zu 30 Gramm soll jedem Erwachsenen erlaubt sein. Oder wahlweise die Ernte von bis zu drei blühenden Pflanzen.

„Wir Grünen wollen endlich die kontrollierte Freigabe von Cannabis. Das ermöglicht die Deklaration der Inhaltsstoffe, schützt vor gesundheitsgefährdenden Beimischungen und stellt den Jugendschutz sicher. Erwachsene sollen frei entscheiden können, ob und was sie konsumieren“, sagt die Grünen Politikerin.

Cannabis freigeben oder nicht? Polizei schaltet sich ein

Auch Polizeifunktionäre beziehen Stellung: Kürzlich hat der Chef des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), André Schulz, die Legalisierungsdebatte befeuert. Er erklärte, dass der BDK eine Freigabe von Cannabis befürwortet. „Es ist Zeit, auch hier das Kiffen für Konsumenten vollständig zu entkriminalisieren und einen regulierten Markt für Marihuana zu schaffen – mit wirksamem Jugend- und Verbraucherschutz.“ (Leafly.de berichtete)

Die Argumente des BDK Chefs André Schulz:

  • Cannabiskonsumenten binden zu viel Personal. Der Polizei fehlen daher die Ressourcen, sich um wichtige Themen wie organisierte Einbrecherbanden, Schmuggler oder Schleuser zu kümmern.
  • Mehr als 70 Prozent der Drogenfälle befassen sich mit den Konsumenten, nicht mit den Dealern.

Empörte Reaktionen auf die Forderungen des BDK-Vorsitzenden folgten prompt: Nicht nur das Gesundheitsministerium und die Drogenbeauftragte Marlene Mortler erteilen der Forderung nach Legalisierung von Cannabis eine Absage – auch die DPolG, neben der BDK die zweite und größere Polizeigewerkschaft, blies ins gleiche Horn: Cannabis zu erlauben sei das falsche Signal, verkündete die Polizeigewerkschaft. Sie begründet dies mit den gesundheitsschädlichen Aspekten von Cannabis: „Psychische Erkrankungen und vor allem Herz-Kreislauf-Beschwerden sind nur zwei der möglichen negativen Folgen des Konsums.“

Die DPolG begründet ihre ablehnende Haltung aber nicht nur mit der Wirkweise von Cannabis:

„Wird etwas legalisiert, gilt es sozusagen als staatlich erlaubt. Und Cannabis zu erlauben, wäre ein fatales Signal – vor allem für junge Menschen. Wir dürfen nicht die Botschaft aussenden, der Konsum von Drogen sei nicht so schlimm.“

Deutsche gegen Cannabis-Legalisierung

Der Mehrheit der Deutschen ist es recht, dass Cannabis nur für medizinische Zwecke legalisiert wurde: Laut einer Forsa Umfrage spricht sich eine deutliche Mehrheit der Befragten gegen die Forderung aus, Cannabis zum Eigengebrauch in Fachgeschäften an Erwachsene zu verkaufen. Rund ein Drittel findet die Idee gut.

Forsa hatte in der Untersuchung 1.000 Personen befragt. Ältere Befragte sowie die Anhänger von SPD und Union sprachen sich dabei häufiger gegen die Legalisierung aus. Befürwortet wurde sie vor allem von jüngeren Menschen sowie den Wählern der Linkspartei, der Grünen sowie der AfD.

1 Jahr Cannabis als Medizin: Die Leafly.de Bilanz

Mit Inkrafttreten des neuen Cannabisgesetzes im März 2017 haben Ärzte, Apotheker und Krankenkassen Neuland betreten. Daher ist es nicht verwunderlich, dass es auf allen Seiten gewisse Anlaufschwierigkeiten gab. Leider bestehen diese Umsetzungsprobleme in den meisten Fällen auch weiterhin:

  • Viele Ärztinnen und Ärzte fühlen sich unsicher mit der neuen Medizin und schrecken davor zurück, eine Cannabis-Verordnung auszustellen. Die Gründe: fehlendes Fachwissen, Regressängste, alt hergebrachte Vorbehalte, hoher Aufwand bei schlechter Vergütung.
  • Hat ein Schwerkranker einen Mediziner gefunden, der bereit ist, Cannabis zu verordnen, ist die Krankenkasse die nächste Hürde: Noch immer lehnen die gesetzlichen Krankenkassen sehr viele Anträge auf Kostenerstattung ab – aktuell werden nur 61 Prozent angenommen.
  • Die Versorgung der Patienten mit Cannabisblüten ist nicht ausreichend gewährleistet: Immer wieder kommt es zu Lieferengpässen.
  • Die Preise für Cannabisblüten aus der Apotheke haben sich seit März 2017 verdoppelt. Apotheker und GKV führen zwar schon seit Monaten Verhandlungen, um sich auf günstigere Preise zu einigen – bisher aber ohne Erfolg.

Das Cannabisgesetz sollte schwerkranken Patientinnen und Patienten den Zugang zu Cannabis als Medizin ermöglichen. Ist dieses Ziel erreicht? Solange nur 61 Prozent der Anträge auf Kostenerstattung einer Cannabis-Behandlung angenommen werden, ist das deutlich zu wenig. Denn diese Anträge stammen von Menschen, deren behandelnder Arzt eine Cannabis-Therapie als sinnvoll erachtet – sonst hätten die Patienten ihren Antrag an die Krankenkasse gar nicht stellen können. Und trotz der fachlichen Einschätzung eines Mediziners, werden diese Menschen nicht mit Medizinalhanf versorgt.

Was wurde bisher erreicht?

Nach einem Jahr Cannabisgesetz gibt es natürlich auch positive Nachrichten. Das hat das neue Gesetz bisher bewirkt:

  • Hochgerechnet werden in Deutschland aktuell rund 13.000 Schwerkranke mit Cannabis als Medizin versorgt. Vor dem Cannabisgesetz waren es nur 1.000 Patienten.
  • Die Zahl der genehmigten Kassen-Anträge auf Kostenerstattung liegt zwar nur bei 61 Prozent, immerhin ist sie im Vergleich zum letzten Sommer aber angestiegen. Damals lag sie bei weniger als 50 Prozent.

Was ist noch zu tun?

Wie können die weiterhin bestehenden Probleme angegangen werden? Die Lösungen müssen auf unterschiedlichen Ebenen gefunden werden:

  • Für die Ärzteschaft bedarf es Fortbildungen und einer verbesserten Vergütung der anfallenden Aufgaben (Beratung zur Cannabis-Behandlung, Hilfestellung beim Ausfüllen des Kassen-Antrages, Begleiterhebung). Darüber hinaus benötigen sie Sicherheit vonseiten der Krankenkassen, um die Regressängste aus der Welt zu schaffen.
  • Die Oppositionsparteien Bündnis 90/Die Grünen und die Linke möchten am liebsten die Krankenkassen zwingen, ihrem Versorgungsauftrag in puncto Cannabis als Medizin gerecht zu werden. Wir von Leafly.de werden verfolgen, ob der Gesetzgeber tatsächlich eingreift.
  • Die Cannabisagentur muss die Versorgung mit Cannabisblüten gewährleisten, damit es bei bestimmten Sorten nicht länger zu Lieferschwierigkeiten kommt.
  • Falls keine Einigung bei den Preisverhandlungen zwischen dem Apothekerverband und der GKV zustande kommt, fordert die Linkspartei, eine schnelle Lösung auf Regierungsebene zu finden.

Leafly.de wird die Versorgungssituation der Patientinnen und Patienten wie auch die Entwicklung der Preise in den Apotheken verfolgen und darüber weiterhin berichten.

 

Autoren dieses Artikels: Gesa Riedewald &  Sandrina Koemm-Benson

 

Quellen:

Ähnliche Artikel