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Cannabis-Anhörung: Termin für Vergabenachprüfungsverfahren steht fest

Leafly: Alexandra Latour Autor:
Alexandra Latour

Die Anhörung zu „Anbau, Weiterverarbeitung, Lagerung, Verpackung und Lieferung von Cannabis zu medizinischen Zwecken” am Oberlandesgericht Düsseldorf wurde im Dezember 2017 verschoben. Jetzt steht der neue Termin fest.

Cannabis-Anhörung: Termin für Vergabenachprüfungsverfahren steht fest

Im Dezember 2017 sollte die Anhörung zu „Anbau, Weiterverarbeitung, Lagerung, Verpackung und Lieferung von Cannabis zu medizinischen Zwecken” am Oberlandesgericht Düsseldorf stattfinden. Der Anhörungstermin wurde jedoch kurzfristig verlegt, da der Senat laut der Pressestelle mit einem anderen großen Verfahren beschäftigt sei. Leafly berichtete hierüber.

Jetzt hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf in den Vergabenachprüfungsverfahren VII Verg 40/17, VII Verg 42/17, VII Verg 52/17 und VII Verg 54/17 den Verhandlungstermin auf Mittwoch, den 28. März festgelegt.

Verhandlung der Beschwerden von vier Unternehmen

In der Verhandlung wird der Vergabesenat über Beschwerden von vier Unternehmen , die sich am „Verfahren zur Vergabe des Auftrags zum Anbau, zur Weiterverarbeitung, Lagerung, Verpackung und Lieferung von Cannabis zu medizinischen Zwecken“ in einer gesicherten Inhouse-Plantage in Deutschland für den Lieferzeitraum 2019 bis 2022 beteiligt haben, verhandeln. Der Auftraggeber ist die Bundesrepublik Deutschland, die durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte vertreten wird.

Verfahren VII Verg 40/17

Bisher wird Cannabis als Medizin nicht gewerbsmäßig angebaut. Den deutschen Bewerbern des Ausschreibungsverfahrens fehlen dementsprechend die Erfahrungswerte. Im Verfahren VII Verg 40/17 rügt ein Unternehmen, dass die Frist zu kurz gewesen sei, um wie gefordert einen Nachunternehmer mit Erfahrungswerten auf dem Gebiet des Cannabisanbaus für medizinische Zwecke zu benennen.

Verfahren VII Verg 42/17

Im Verfahren VII Verg 42/17 ist streitig, ob die von einem Unternehmen, das sich auf die Ausschreibung beworben hat, vorgelegte Verpflichtungserklärung eines ausländischen Unternehmens den Anforderungen genügt. Diese Verpflichtungserklärung muss die Erfahrungen im Cannabisanbau nachweisen.

Verfahren VII Verg 52/17

Im Ausschreibungsverfahren müssen Bewerber unter anderem Referenzen eines Eignungsverleihers über früher ausgeführte Aufträge zum Anbau, Verarbeitung und Lieferung von Cannabis für medizinische Zwecke vorweisen. Das Unternehmen führte jedoch einen Partner als Experte an, der sich lediglich auf die Beratung und nicht auf den Anbau spezialisiert hat, weshalb das Unternehmen vom Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen wurde. In der Rüge des Unternehmens heißt es, dass die Referenzen fehlerhaft bewertet worden seien. Zudem vertrete das Unternehmen die Auffassung, dass die Anforderungen an die Referenzen, die auch den Selbstanbau umfassen, „diskriminierend sei, nicht mit dem Auftragsgegenstand zusammenhänge und unangemessen sei“.

Verfahren VII Verg 54/17

Das Unternehmen reichte einen Teilnahmeantrag für das Ausschreibungsverfahren ein und wurde zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Von dem Unternehmen wurden dann unterschiedliche Punkte in den Vergabeunterlagen, unter anderem in Bezug auf die Transparenz der Zuschlagskriterien, den einzureichenden Konzepten und zur Terminplanung, gerügt.

 

Nach den Anhörungsterminen am 28. März wird Leafly über die Urteile berichten.

Quellen:

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