Leafly berichtete vergangene Woche über die Anhörung zum „Anbau, Weiterverarbeitung, Lagerung, Verpackung und Lieferung von Cannabis zu medizinischen Zwecken” am Oberlandesgericht Düsseldorf. Vier Unternehmen, die sich an der Cannabis-Ausschreibung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beteiligt hatten, haben Beschwerden eingelegt. Nachdem am 28. März das Vergabenachprüfungsverfahren am Oberlandesgericht Düsseldorf stattfand, schloss sich das Gericht lediglich einer Beschwerde an. Die übrigen drei Beschwerden wurden abgelehnt.
Die Cannabis-Ernte in Deutschland unter staatlicher Aufsicht war ursprünglich für das Jahr 2019 geplant worden. Jetzt wird aber deutlich mehr Zeit vergehen, bis es zum Anbau von Cannabis für medizinische Zwecke kommt.
Das BfArM äußerte sich hierzu wie folgt:
„Das BfArM bedauert, dass das ursprüngliche Ziel der Ausschreibung, ab 2019 mit in Deutschland angebautem Cannabis in pharmazeutischer Qualität zur Versorgung schwerkranker Patientinnen und Patienten beitragen zu können, nun nicht mehr erreicht werden kann.“
FDP spricht von einer Niederlage
Das BfArM hat für den Anbau und die Lieferung von 6,6 Tonnen pharmazeutischem Cannabis keinen Zuschlag erteilt. Gegenüber der „Berliner Morgenpost“ führte der drogen- und suchtpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Wieland Schinnenburg aus, dass es „eine peinliche juristische Niederlage“ sei. Weiter erklärte der FDP-Politiker:
„Dadurch kommt es zu einer erheblichen Verzögerung bei der Produktion von Cannabis in Deutschland.“
Darüber hinaus befürchtet Schinnenburg, dass es zu Lieferengpässen kommen werde, da vielmehr Patienten Medizinalhanf benötigen als vom BfArM erwartet.
Gesundheitsminister Jens Spahn muss handeln
Der neue Gesundheitsminister Jens Spahn gerät jetzt unter Handlungsdruck. Der FDP-Politiker Schinnenburg fordert ihn zu einem schnellen Handeln auf und erklärte:
„Gesundheitsminister Jens Spahn, der die Fachaufsicht über das BfArM hat, muss sofort eingreifen und für eine ordnungsgemäße Ausschreibung sorgen. Nur so kann dem Verdacht entgegengewirkt werden, die juristische Panne könnte den Kritikern einer modernen Cannabis-Politik sogar recht sein.“
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