Jeder Arzt, ausgenommen Zahn- und Tierarzt, darf seit Einführung des sogenannten Cannabisgesetzes im März 2017 Cannabis verschreiben. Das gilt sowohl für getrocknete Cannabisblüten wie auch -extrakte und Cannabis-Medikamente mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon. Die Kassen sollen die Kosten übernehmen, können eine Kostenübernahme allerdings in begründeten Ausnahmefällen ablehnen. Dies ist leider noch zu oft der Fall.
Bei welcher Art von Erkrankung eine Cannabis-Behandlung sinnvoll ist, bleibt jedoch dem behandelnden Arzt überlassen. Man spricht hier von Therapiehoheit. Voraussetzung ist, dass eine schwere Erkrankung vorliegt. Diese neue Regelung bedeutet einen riesigen Erfolg für Cannabispatienten, denn früher war es viel komplizierter, Cannabis als Medizin zu erhalten: Betroffene benötigten eine Ausnahmegenehmigung des BfArM. Und selbst wenn sie diese bekamen, mussten sie das Cannabis selbst bezahlen.
Dennoch zeigt sich: In der Praxis ist es für Patientinnen und Patienten nicht so einfach, dass ihnen ihre Mediziner Cannabis verschreiben. Viele scheitern schon daran, dass sie keinen Arzt finden, der bereit ist, ein Rezept auszustellen.
Wieso schrecken so viele Mediziner davor zurück? Leafly.de hat sich mit einem Arzt unterhalten, der für viele stehen könnte: Dr. Schlüter (Anm. d. Red. Name geändert) hat eine Praxis in einer deutschen Großstadt. Dem Thema Cannabis als Medizin steht er offen gegenüber. Cannabis verschreiben kommt für ihn dennoch derzeit noch nicht infrage.
Interview mit einem Arzt: “Viele haben wenig Erfahrung mit Cannabis auf Rezept.”
Leafly.de: Dr. Schlüter, haben Sie Erfahrung mit Cannabis als Medizin und dessen Verordnung?
Dr. Schlüter: Nein, gar nicht. Ich habe viele Jahre im Krankenhaus gearbeitet, bin Facharzt für Innere Medizin und jetzt auch schon seit einigen Jahren niedergelassen in meiner eigenen Praxis. Aber mit pharmazeutischem Cannabis bin ich nie in Kontakt gekommen. Das wurde ja nirgends angewendet, zumindest nicht in meinem Arbeitsumfeld. Und im Studium stand das Thema nicht auf dem Lehrplan.
Leafly.de: Haben sie schon einmal eine Fortbildung in diesem Bereich belegt?
Dr. Schlüter: Ja, eine Online-Fortbildung, allerdings keine Präsenz-Fortbildung. Mir ist in meiner Stadt keine aufgefallen. Aber selbst wenn – ich weiß auch nicht, ob ich die Zeit gefunden hätte. Es gibt so viele wichtige Themen, bei denen ich mich als Arzt und Arbeitgeber auf dem aktuellsten Stand halten muss.
Leafly.de: Dr. Schlüter, Sie haben bisher kein Cannabis auf Rezept verschrieben. Hätten Sie Angst, Cannabispatienten und -patientinnen falsch zu beraten?
Dr. Schlüter: „Angst“ ist zu hoch gegriffen, aber eine gewisse Unsicherheit ist da natürlich schon. Mit anderen Medikamenten habe ich einfach viel mehr Erfahrung. Diesen Erfahrungsschatz muss ich mir bei Cannabis als Medizin erst erarbeiten. Tatsächlich ist es ja so, dass es viele unterschiedliche Cannabissorten gibt, die auch unterschiedlich wirken. Mit der Wirkung und der Dosierung von Cannabisblüten kenne ich mich aber nicht aus. Für den Anfang, um es mir selbst einfacher zu machen, würde ich mich daher auf Fertigarzneimittel beschränken. Cannabis-Medikamente, die Nabilon oder Dronabinol enthalten, sollen gute Erfolge erzielen. Damit würde ich mich zu Beginn auf jeden Fall sicherer fühlen.
Unerfahrene Ärzte sollten anfangs keine Cannabisblüten verordnen
Diesen Ansatz vertritt ebenfalls Dr. Franjo Grotenhermen, die deutsche Koryphäe im Bereich Cannabis-Medizin. Obwohl Grotenhermen das breite therapeutische Spektrum von Cannabisblüten lobt, empfiehlt er unerfahren Ärzten den Einstieg in die Cannabis-Therapie mit standardisierten Extrakten. Das kann das Fertigarzneimittel Sativex® sein oder Monosubstanzen wie Dronabinol, Nabilon oder CBD. Mittlerweile sind zudem Cannabis Vollspektrum Extrakte verfügbar, zum Beispiel von Tilray.
Auch Experten beobachten unter niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten noch Unsicherheiten im Umgang mit Cannabis als Medizin. Sie raten daher, die angebotenen Verordnungshilfen für Mediziner zu nutzen, bevor sie Cannabis verschreiben.
Dr. Schlüter im Interview: „Ich sehe in meiner Praxis, dass Cannabis in bestimmten Fällen sehr gut wirkt“
Leafly.de: Dr. Schlüter, glauben Sie an die Wirksamkeit von Cannabis als Medizin?
Dr. Schlüter: Ja. Einige meiner Patienten erhalten schon Cannabis auf Rezept. Allerdings habe nicht ich die ärztliche Verordnung ausgestellt, sondern eine Klinik. Bei diesen Personen sehe ich, wie gut ihre Cannabismedikation wirkt. Ich habe einen Patienten, der dank Sativex® endlich schmerzfrei ist – jedenfalls annähernd. Davor litt er unter schweren Schmerzattacken, aber auch unter den starken Nebenwirkungen seiner Medikamente. Ich sehe also durchaus in meiner Praxis, dass medizinisches Cannabis in bestimmten Fällen sehr gut wirkt.
Leafly.de: Viele Ärzte haben Berührungsängste mit Cannabis, weil es auch eine illegale Droge ist. Haben Sie Sorgen um Ihren guten Ruf, wenn Sie Cannabispatienten behandeln?
Dr. Schlüter: Nein. Natürlich möchte ich nicht dazu missbraucht werden, Menschen ihre Freizeit-Drogen zu besorgen. Aber da sehe ich tatsächlich wenig Gefahr. Ich behandle schon viele Jahre lang Patienten und vertraue in meine Menschenkenntnis.
Cannabis verschreiben – bürokratische Hürden schrecken viele Mediziner ab
Leafly.de: Ist der Bürokratieaufwand, den eine Cannabis-Behandlung mit sich bringt, ein Grund, wieso Sie noch keinen Cannabispatienten behandeln?
Dr. Schlüter: Ja, auf jeden Fall. Ich weiß, dass der behandelnde Arzt verschiedene Formulare ausfüllen muss. Welchen zeitlichen Aufwand das tatsächlich bedeutet, ist mir noch nicht klar. Aber natürlich schreckt so etwas immer ab. Ärzte verwenden sowieso schon sehr viel ihrer Zeit auf bürokratische Aufgaben. Diese Stunden würden wir lieber dazu nutzen, unsere Patienten zu behandeln. Auch wenn das bitter klingt: Mir fehlt in meinem Praxis-Alltag bisher einfach die Zeit, mich um Cannabispatienten zu kümmern.
Update: Inzwischen bietet die ACM Hilfestellung für Ärztinnen und Ärzte. Hier finden Mediziner ein Musterschreiben an die Krankenkasse zur Kostenübernahme von Cannabis bzw. cannabisbasierten Medikamenten. Das Schreiben beinhaltet auch praktische Tipps zum Ausfüllen des Antrags.
Cannabis verschreiben: Magere Bezahlung, großer Aufwand – was der Arzt abrechnen darf
Cannabispatienten und -patientinnen bedeuten für den behandelnden Arzt einen hohen Aufwand: für die persönliche Beratung, für die Hilfe beim Erstellen des Antrages für die Krankenkasse und nicht zuletzt für die Datenerhebung der Begleitstudie. Dieser Mehraufwand wird leider auch nur sehr mager vergütet.
Ärztinnen und Ärzte rechnen ihre Arbeit nach einer Gebührenordnung ab. Nach Inkrafttreten des Cannabisgesetzes im März 2017 gab es zunächst gar keine Möglichkeit, den Mehraufwand, den eine Cannabis-Behandlung bedeutet, auch abzurechnen. Diese Situation hat sich im letzten Herbst ein wenig verbessert: Seitdem gilt die Gebührenordnung rückwirkend zum 1.10.2017 auch für die Verordnung von Cannabis.
Jetzt können Mediziner für ihre Arbeit Folgendes berechnen:
- Für die Aufklärung des Patienten über die Begleiterhebung und die damit verbundene verpflichtende Datenerhebung dürfen Ärzte 2,95 Euro abrechnen
- Die Erfassung der Daten für die Begleitstudie und deren elektronische Übermittlung an das BfArM werden mit 9,70 Euro vergütet. (Der Zeitaufwand wird auf 30 bis 45 Minuten geschätzt.)
- Für die Hilfe bei der Erstellung des Antrags für die Krankenkasse erhalten Ärzte 15,06 Euro
Obwohl für die Ärzte jetzt neue Abrechnungsmöglichkeiten geschaffen wurden, wird der zeitliche Aufwand einer Cannabis-Behandlung nur schlecht bezahlt. Viele Gründe also, warum Ärztinnen und Ärzte in Deutschland kaum Cannabis verschreiben. Mehr zum Thema hier.
Cannabis verschreiben: Sorge vor Regress
Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte haben für ihre Praxen ein Budget für Kosten in verschiedenen Bereichen, das nicht überschritten werden darf. Wenn sie Medikamente, Anwendungen oder Heilmittel in zu hohen Mengen verordnen, riskieren sie einen Regress. Das bedeutet: Die Kosten werden nicht von der Krankenkasse übernommen. Stattdessen muss der verschreibende Arzt sie aus eigener Tasche zahlen.
Ein Regress kann noch Jahre rückwirkend auf eine Arztpraxis zukommen. Und bei den hohen Preisen für Cannabis aus der Apotheke können solche Regressforderungen extrem teuer werden. Medien berichten immer wieder darüber, dass die Angst vor Regressforderungen viele Vertragsärzte davor zurückschrecken lässt, eine ärztliche Verordnung auszustellen. Vor allem, da viele Standesvertreter vor dem Regressrisiko bei Cannabis als Medizin warnen.
Leafly.de: Dr. Schlüter, machen Sie sich Sorgen, dass auf Ihre Praxis im Zusammenhang mit der ärztlichen Verordnung von Cannabis Regressforderungen zukommen könnten?
Dr. Schlüter: Nein. Soweit ich weiß, erhält man von der Krankenkasse eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung. Solange ich mich an das Cannabis-Medikament halte, das von der Kasse genehmigt wurde, machen ich mir keine Gedanken wegen eines eventuellen Regresses.
Die Pressereferentin der DAK-Gesundheit bestätigt diese Einschätzung:
„Um den Ärzten Sicherheit zu geben, bezieht sich die DAK-Gesundheit in der Bewilligung ausdrücklich auf die Darreichungsform, die der Arzt beantragt hat.“ Wenn die Genehmigung der Cannabis-Behandlung vorliegt, weiß der Mediziner also genau, welches Cannabisprodukt er verschreiben darf. „Dann gibt es keine Unklarheiten und auch keine Regresse“, so die Sprecherin.
Mehr zum Thema Regress lesen Sie hier.
Die Einstellung zu Cannabis als Medizin muss sich verändern
Leafly.de: Dr. Schlüter, haben Sie schon einmal Patienten weggeschickt, die nach Cannabis als Medizin fragten?
Dr. Schlüter: Nein, das habe ich noch nie getan. In der letzten Zeit sind mehrere Patienten zu mir gekommen, die sich eine Cannabis-Behandlung wünschen. Ich habe sie gebeten, mir Zeit zu geben, um mich in das Thema einzuarbeiten. Das fanden sie auch völlig in Ordnung. Die Patienten waren schon dankbar, dass ich sie nicht abgewiesen habe.
Nach den Geschichten, die ich von den Betroffenen gehört habe, ist mir klar, wie schwierig es ist, einen Arzt zu finden, der Cannabis auf Rezept verschreibt. Ich sehe medizinisches Cannabis als eine weitere Therapieoption an. Und diese Option möchte ich meinen Patienten auch gerne anbieten. Ob die Behandlung mit Cannabis am Ende erfolgreich ist, wird sich dann zeigen. Vielleicht muss die Dosis angepasst werden, vielleicht zeigt sich aber auch, dass ein anderes Medikament doch sinnvoller ist als Cannabis. Das muss sich alles im Laufe der Behandlung finden. Es ist wichtig, dass die Ärzteschaft mit dem Thema Cannabis als Medizin vertrauter wird. Und das wird die Zeit auch sicherlich mit sich bringen.
Positive Therapieerfahrungen in den Praxen und Kliniken sind ausschlaggebend, damit die Einstellung sich verändert und mehr Mediziner den Nutzen von Cannabis erkennen. Wenn sich dann auch noch die Evidenz verbessert und mehr belastbare Studien den therapeutischen Nutzen belegen, werden auch mehr Kolleginnen und Kollegen Cannabis verschreiben. Dann rücken auch solche Bedenken wie der Bürokratieaufwand oder Ähnliches in den Hintergrund.
Quellen: