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AMK: Tipps für Apotheken bei Cannabismissbrauch

Leafly: Alexandra Latour Autor:
Alexandra Latour

Apotheker haben bei der Abgabe von medizinischem Cannabis eine besondere Verantwortung. Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) gibt jetzt Apotheken in einer Mitteilung Tipps, wie sie mit einem möglichen Missbrauchsfall umgehen können.

AMK: Tipps für Apotheken bei Cannabismissbrauch

Wenn es um Arzneimittelrisiken und -missbrauch geht, haben Apotheken eine große Verantwortung. Das gilt auch für Cannabis als Medizin, so die AMK. Bislang seien jedoch noch keine Missbrauchsverdachtsfälle in Bezug auf Medizinalcannabis an die AMK gemeldet worden, heißt es in einem Medienbericht.

AMK: Verdachtsmomente für Missbrauch

In der Mitteilung der AMK werden Beispiele genannt, die auf einen möglichen Missbrauch hinweisen können. Hierzu gehören unter anderem folgende Beispiele:

  • Ein Patient legt gefälschte, manipulierte oder geänderte Betäubungsmittelrezepte vor.
  • Der Patient versucht, die Zubereitung des Rezepturarzneimittels zu beeinflussen, und verlangt die Abgabe der unverarbeiteten Cannabisblüten.
  • Mehrere Verordnungen von verschiedenen (wohnortfernen) Ärzten.
  • Beschaffung der Medizin aus mehreren (wohnortfernen) Apotheken.
  • Ein Patient reklamiert wiederholt bereits abgegebene cannabisbasierte Arzneimittel, wie zum Beispiel Wirkungslosigkeit, Minderbefüllung oder mangelnde Qualität.

Was sollten Apotheken in solchen Fällen tun?

Die AMK empfiehlt im Verdachtsfall, den Patienten sachlich auf den Verdacht anzusprechen. Besonders wichtig sei hier, ein vertrauensvolles Gespräch einzuleiten. So könnte das pharmazeutische Personal dann folgende Fragen stellen:

  • Aus welchem Grund verwenden Sie Medizinalcannabis?
  • Seit wann verwenden Sie Medizinalcannabis und wann nehmen Sie es konkret ein?
  • War es in der Vergangenheit notwendig, die Dosis zu erhöhen, um die gleiche Wirkung zu erzielen?
  • Haben Sie das Arzneimittel in der Vergangenheit schon einmal bewusst abgesetzt? Wie ist es Ihnen dabei ergangen?

Allerdings räumt die AMK auch ein, dass es mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht bei jedem Patienten gelingen kann, ein solches Gespräch zu führen. Dennoch ist dem Patienten ein Informations- und Beratungsangebot zu unterbreiten.

Sollte sich aus dem Gespräch der Verdacht auf einen Medikationsfehler oder einen Missbrauch erhärten, so rät die AMK, geeignete Lösungsmöglichkeiten unter Beachtung des Datenschutzes und der gesetzlichen Bestimmungen aufzuzeigen. Sollte der Patient dann jegliche Beratungsangebote ablehnen, könnte laut der Mitteilung auch die Abgabe verweigert werden (Ultima Ratio).

Gibt es derartige Hinweise für andere Arzneimittel?

Nicht nur für den Umgang mit Cannabis als Medizin, sondern auch bei vielen anderen Arzneimitteln, hat die AMK entsprechende Ratgeber für Apotheken verfasst. In den vergangenen sechs Jahren kam es beispielsweise besonders häufig zu Meldungen beim Missbrauch des Wirkstoffes Dextromethorphan (DXM). Auch hierfür hat die AMK entsprechende Tipps für Apotheken verfasst. Medizinalcannabis stellt hier also keine Ausnahme dar.

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