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Ausfüllhinweise bei Cannabis Verordnung auf BtM-Rezept

Autor:
Dr. Christine Hutterer

Ein BtM-Rezept korrekt auszufüllen ist keine Wissenschaft, doch mit der seit März 2017 hinzugekommenen Möglichkeit, cannabishaltige Arzneimittel und Cannabisblüten auf Rezept zu verordnen, ergeben sich neue Fragen. Hier erfahren Sie, wie Sie als Ärztin oder Arzt medizinisches Cannabis auf einem BtM-Rezept korrekt verordnen und worauf Sie als Apotheker/in achten müssen.

Ausfüllhinweise bei Cannabis Verordnung auf BtM-Rezept

Verordnung von Cannabisblüten

Cannabisblüten können entweder für die Zubereitung eines Tees oder zur Inhalation verordnet werden.

Notwendige Informationen im Verordnungsfeld:

  • Begriff “Cannabisblüten”,
  • zusätzlich die genaue Sorte,
  • ggf. ein Verweis auf die NRF-Vorschrift 22.14 “Cannabisblüten zur Teezubereitung” oder auf die NRF-Vorschrift 22.12 “Cannabisblüten zur Inhalation”. Die beiden NRF-Ziffern besagen, dass die Cannabisblüten in der Apotheke zerkleinert, gesiebt und abgefüllt werden.
  • Verordnungsmenge: Sie darf innerhalb von 30 Tagen maximal 100 g betragen. Muss eine größere Menge verschrieben werden, so muss das Ausnahmekennzeichen “A” gesetzt werden. Die Abgabe kann in Form loser Blüten erfolgen, oder von der Apotheke in Einzeldosen abgefüllt werden, z.B. 30 Einzeldosen zu 50 mg
  • Dosierung: Entweder greift der Vermerk “Gemäß schriftlicher Anweisung” oder die exakte Dosierungsangabe erfolgt an dieser Stelle, z.B. “1 x tgl. 0,5 g in = 0,5 l Wasser 60 Minuten kochen, 1 TL Butter/Sahne zugeben” oder “1 x tgl. abends eine Einzeldosis (50 mg) verdampfen und inhalieren”.

Für die Teezubereitung erhält der Patient einen 1,7 ml Dosierlöffel (1 Löffel entspricht etwa 0,25 g Blüten, für die Inhalation einen 1 ml Dosierlöffel (1 Löffel entspricht etwa 0,1 g Blüten).

Verordnung von Dronabinol

Dronabinol wird v.a. in Form von öligen Tropfen (NRF 22.8) zur Einnahme, ethanolischen Tropfen zur Inhalation oder als Kapseln (NRF 22.7) verschrieben.

  • Die Dronabinol-Rezeptur sollte die Angabe über die enthaltene Menge THC pro Tropfen enthalten.
  • Zur Inhalation wird Dronabinol als 2,5 %ige ethanolische Lösung verwendet
  • Apotheken können auch Kapseln mit 2,5 mg, 5 mg und 10 mg Dronabinol herstellen
  • Die Dosierung der Kapseln muss auf dem Rezept vermerkt sein.
  • Innerhalb von 30 Tagen dürfen maximal 500 mg (0,5 g) Dronabinol verschrieben werden

Verordnung von Sativex®

Sativex® ist ein standardisierter Vollextrakt aus der Cannabispflanze mit 2,7 mg THC, 2,5 mg CBD und anderen Cannabinoiden in jedem Sprühstoß.

  • Bei der Verordnung gibt der Arzt auf dem Rezept an, wie viele Sprühstöße zu welcher Tageszeit eingenommen werden sollen.
  • Aus einer Flasche können 95 Sprühstöße entnommen werden.
  • Da es sich um ein standardisiertes Arzneimittel handelt, muss die THC-Konzentration nicht gesondert angegeben werden.

Verordnung von Canemes®

Canemes® ist ein nabilonhaltiges Fertigarzneimittel, das ausschließlich in 1 mg Kapseln mit einer Packungsgröße von 28 Kapseln verfügbar ist.

  • Die Einnahmehäufigkeit wird auf dem Rezept angegeben.

Verordnung von Cannabisblütenextrakt

Bei den Cannabisblütenextrakten handelt es sich um eine ölige Lösung verschiedener Cannabinoide, deren THC-Gehalt auf 5 % eingestellt ist.

  • Je nach Dosierungsangabe auf dem Rezept, erstellt die Apotheke eine Lösung in der gewünschten Konzentration (z.B. 25 mg THC/ml).
  • Die Lösung kann entweder als Tropfen oder als Pumpspray eingenommen werden.

Allgemeine Ausfüllhinweise zum BtM-Rezept

Beim Ausfüllen von Rezepten zur Verordnung von Betäubungsmitteln, unter die auch cannabishaltige Medikamente und Cannabisblüten fallen, müssen einige Punkte beachtet werden, die sich vom “normalen” Kassenrezept unterscheiden.

  • Jedes BtM-Rezept besteht aus drei Teilen – Teil I und III sind Durchschläge des ersten Teils (Teil II)
  • Teil III muss der verschreibende Arzt zur Dokumentation ausgefüllt drei Jahre lang aufbewahren.
  • Teil I wird für dieselbe Zeitspanne in der abgebenden Apotheke aufbewahrt.
  • Teil II dient der Abrechnung mit dem Kostenträger.
  • Die Rezepte müssen eine eindeutige Arzneimittelbezeichnung (z.B. Handelsname, genaue Bezeichnung und Gewichtsmenge, Konzentration des Betäubungsmittels und Darreichungsform, Abgabemenge und Dosierungsanweisung (Hinweis „gemäß schriftlicher Anweisung“ ist ausreichend, die schriftliche Anweisung muss dem Patienten ausgehändigt werden) enthalten.
  • “Besondere Kennzeichnungen” sind für spezielle Fälle notwendig. Die wichtigsten sind:
    • Buchstabe “A”: Wird die laut §2 BtMVV festgesetzte Höchstmenge innerhalb von 30 Tagen überstiegen, so muss der Buchstabe “A” vermerkt werden.
    • Buchstabe “N”: Das “N” wird bei Notfall-Verordnungen hinzugefügt.
    • Buchstabe “S”: Verordnungen von Substitutionsmitteln müssen immer mit dem Buchstaben “S” gekennzeichnet werden.
  • Ein BtM-Rezept muss vom Arzt persönlich und mit ungekürzter Unterschrift unterschrieben sein.
  • Ein ausgefülltes BtM-Rezept muss innerhalb von acht Tagen (inkl. Ausstellungstag, Sonn- und Feiertagen) in der Apotheke eingelöst werden.

Umfassende Informationen zu den Bezugsmöglichkeiten, Aufbewahrungspflichten und vielen weiteren Fragen rund um das BtM-Rezept hält das BfArM hier bereit.

 

 

Hinweis: In diesem Artikel berichten wir über rezeptpflichtiges CBD oder auch Cannabidiol. Dieser Artikel macht zur möglichen Zweckbestimmung keinerlei Vorschlag. Nutzversprechen bleiben den Apothekern überlassen.

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