In Bayern gibt es den meisten Bedarf an Cannabis als Medizin
Nach Informationen des AOK-Bundesverbands und der Barmer steht Bayern auf Platz eins bei der Anzahl der eingereichten Anträge. Beispielsweise kamen bei den AOKen von den bis Ende Februar bundesweit 9.000 eingereichten Anträgen 2.300 aus Bayern. Auch bei der Barmer, bei der bis jetzt insgesamt bundesweit rund 4.000 Anträge eingegangen sind, steht Bayern auf Platz eins. So wurden in Bayern bei der Barmer 826 Anträge eingereicht, davon 71 Prozent genehmigt.
Die Besetzung der weiteren Rangplätze variiert bei den großen Kassen leicht. Bei den Ortskrankenkassen steht die AOK Baden-Württemberg mit rund 1400 eingereichten Anträgen auf Platz zwei. Nach Angaben der AOK Baden-Württemberg beträgt dort die Genehmigungsquote derzeit 84 Prozent.
Bei der Barmer kommt Nordrhein-Westfalen auf Platz zwei mit 782 Anträgen, gefolgt von Baden-Württemberg mit 322 Anträgen und einer Genehmigungsquote von 74 Prozent. Das gemeinsame Schlusslicht bei den Einreichungen bildet Bremen – hier liegen die Zahlen der eingegangenen Anträge im unteren zweistelligen Bereich.
Nach Informationen des AOK-Bundesverbandes sind die Antragsqualitäten in den Bundesländern unterschiedlich. Zudem scheint nach Einschätzung der AOK auch der medizinische Dienst nicht immer mit gleicher Strenge zu prüfen. Nach Ansicht der Barmer könnten sich die regionalen Unterschiede in Bälde ausgleichen, wenn sich das Antragsverfahren noch weiter einspielt.
Hürden bei der Antragsstellung, Bewilligungsquoten schwanken
Vor der ersten Verordnung von Medizinalhanf muss zunächst eine Genehmigung von der Krankenkasse eingeholt werden. Diese darf einen Antrag nur „in begründeten Ausnahmefällen“ ablehnen. Nach anfänglichen Schwierigkeiten zwischen den Kassen und Antragsstellern hat sich die Quote der genehmigten Anträge mittlerweile bei etwa zwei Drittel eingependelt. Dabei schwankten die Bewilligungsquoten je nach Bundesland zwischen 40 und gut 74 Prozent. In Hamburg lag die Bewilligungsquote bei 71 Prozent.
„Gerade zu Beginn waren die Anträge für Cannabis-Präparate nicht immer vollständig. Inzwischen hat sich das Antragsverfahren eingespielt, was die Prüfung erleichtert. Die regional unterschiedlichen Bewilligungsquoten könnten sich so etwas angleichen“, sagt Frank Liedtke, Landesgeschäftsführer der BARMER in Hamburg.
„Auch wenn medizinischer Cannabis aus der Versorgung schwer kranker Menschen nicht mehr wegzudenken ist, darf man ihn nicht als Allheilmittel betrachten. Der Einsatz Cannabis-haltiger Präparate bleibt immer eine individuelle Entscheidung. Dabei müssen für jeden Patienten Nutzen und Risiken möglicher Alternativen gegeneinander abgewogen werden“, sagt Dr. Ursula Marschall, leitende Medizinerin bei der BARMER. „Nicht immer ist Cannabis die beste Therapieoption. Sollten sich Cannabis-Medikamente nicht als das Richtige erweisen, sind Alternativen gefragt. Hier kann auch eine multimodale Schmerztherapie zum Einsatz kommen“, so Marschall.
Der Bedarf ist hoch, doch die bayerischen Ärzte verordnen nicht
So kritisieren die Grünen, dass nur 450 Ärzte in Bayern Cannabis verschreiben. Für die Ärzte bestehe keine „Verpflichtung durch die Staatsregierung zum Erwerb von Kenntnissen über den heilkundlichen Einsatz von Cannabis in der Medizin“, so das Ministerium. Zwar sollten sich Mediziner regelmäßig fortbilden, wenn Patienten jedoch kein Cannabis verschrieben bekommen, könnte dies auch daran liegen, „dass ein fachlich geeigneter Arzt den Gesundheitszustand, die Behandlungsfähigkeit oder die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen medizinisch anders beurteilt als der Patient selbst“.
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