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Bayern: Grünen kritisieren, dass nur 450 Ärzte Cannabis verschreiben

Leafly: Alexandra Latour Autor:
Alexandra Latour

Die Grünen befragten jetzt das Gesundheitsministerium in Bezug auf gesundheitsgefährdendes, gestrecktes Cannabis. Außerdem wurde nachgehakt, warum nur so wenige Schwerkranke Cannabis verordnet bekommen.

Bayern: Grünen kritisieren, dass nur 450 Ärzte Cannabis verschreiben

Die Bayerische Staatszeitung BSZ berichtet, dass viele Cannabis-Konsumenten in den vergangenen Jahren mit Cannabis in Berührung gekommen seien, das mit Streckmitteln (z. B. Blei, Glas, Haarspray oder Kaliumdünger) behandelt worden ist. Neben einer nicht ausreichenden Wirkung sowie einem unangenehm Geschmack, besteht beim Konsum von gestrecktem Cannabis auch eine akute Gesundheitsgefahr. Es kann zu Atemwegsproblemen bis hin zum Lungenversagen kommen.

Die Grünen-Fraktionschefin Katharina Schulze befragte hierzu das Innenministerium. Außerdem stelle sie folgende Frage: „Viele Patienten mit teils schweren Erkrankungen beklagen zur Zeit, dass sie keine Ärzte finden, die sich fachlich in der Lage sehen, Cannabis als Medizin zu verordnen. Wie nimmt die Staatsregierung das Problem wahr?“

Das Ministerium antwortete, dass das Landeskriminalamt (LKA) in den Jahren 2012 bis 2016 insgesamt 4 741 Cannabisproben untersucht habe. Dies entspreche einer Menge von 1.266 Kilogramm Cannabis. Weiter heißt es, dass keine Streckmittel nachgewiesen wurden. Jedoch sei dem LKA nicht im Detail bekannt, ob beim Herstellungsverfahren „die dabei zum Einsatz kommenden Stoffe prozesstechnisch geboten sind oder ob es sich dabei um Streckmittel handelt“. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass der durchschnittliche THC-Gehalt in illegal erworbenem Cannabis seit Jahren kontinuierlich ansteigt. So sei der THC-Gehalt von Cannabisblüten von 10,0 auf 11,9 Prozent angestiegen.

Staatsregierung lehnt Drogenprüfinstitutionen ab

Eine Drogenprüfinstitution (Drugchecking) lehnt die Staatsregierung ab. „Die labortechnische Analyse von illegalen Drogen auf ihre Inhaltsstoffe zur besseren Abschätzung möglicher Gesundheitsgefährdungen steht im diametralen Gegensatz zur Abstinenzorientierung der bayerischen Drogen- und Suchtpolitik“, so Melanie Huml (CSU) vom Gesundheitsministerium. Die enthaltenen Wirkstoffe würden außerdem vermutlich gar nicht oder nur teilweise erkannt, was dem Ziel einer Drogenprüfinstitution nach einer zuverlässigen Analyse nicht erfülle. Weiter heißt es, dass es bisher keine Beschwerden bezüglich der Cannabis-Qualität von Patienten gab, denen Cannabis als Medizin verordnet wurde. „Auch der für die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung Bayern liegen keine Patientenbeschwerden vor“, so das Ministerium.

Viele Bundesländer, insbesondere Bayern, stellen sich quer, wenn es um das Thema Drugchecking geht. In vielen Ländern wie Österreich, Spanien, in den Niederlanden und in der Schweiz gibt es seit langem Möglichkeiten zum Drugchecking, was sogar von staatlichen oder halbstaatlichen Stellen betrieben wird. Doch in Deutschland ist dies von der Politik nicht gewollt, obwohl sich viele Drogen- und Suchtpräventionsorganisationen dafür aussprechen. So wurde in Berlin im Jahr 2008 die Initiative „Drug-Checking Berlin-Brandenburg“ mit dem Ziel gegründet, Drugchecking-Angebote im staatlichen Drogenhilfesystem zu etablieren. Auch die Bundesdrogenbeauftragte hat von verschiedenen Organisationen Konzepte zur Durchführung vom Drugchecking erarbeiten lassen. In der Praxis werden diese aber nicht umgesetzt.

Nur 450 Ärzte in Bayern verschreiben Cannabis

Das Ministerium führt laut der BSZ aus, dass sich nur wenige Patienten nach den Voraussetzungen für die Verordnung von Cannabis als Medizin erkundigt hätten. Seit Oktober 2017 gäbe es zudem nur 450 Ärzte, die Cannabis verordnen.

Für Ärzte bestehe keine „Verpflichtung durch die Staatsregierung zum Erwerb von Kenntnissen über den heilkundlichen Einsatz von Cannabis in der Medizin“, so das Ministerium. Zwar sollten sich Mediziner regelmäßig fortbilden, wenn Patienten jedoch kein Cannabis verschrieben bekommen, könnte dies auch daran liegen, „dass ein fachlich geeigneter Arzt den Gesundheitszustand, die Behandlungsfähigkeit oder die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen medizinisch anders beurteilt als der Patient selbst“.

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