StartseiteAlle ArtikelNewsBtM-Rezepte: Kein Auslieferstopp in Bayern

BtM-Rezepte: Kein Auslieferstopp in Bayern

Gesa-2019 Autor:
Gesa Riedewald

Über Facebook erreichte uns die Nachricht, dass in Bayern keine BtM-Rezepte ausgeliefert werden, da „das Gesundheitsamt“ die Auslieferung verhindere. Diese Information können wir jetzt berichtigen: Das BfArM hat uns darüber informiert, dass BtM-Rezepte wie gewohnt verschickt werden – auch nach Bayern.

BtM-Rezepte: Kein Auslieferstopp in Bayern

Der Pressesprecher des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat Leafly.de auf Nachfrage mitgeteilt, dass die Auslieferung der BtM-Rezepte „wie üblich“ erfolgt – also auch in Bayern. Aussagen eines Arztes, dass die Auslieferung in Bayern zurzeit verhindert werde, scheinen daher nicht korrekt zu sein.

Wie erhalten Ärzte BtM-Rezeptvordrucke?

Betäubungsmittelrezepte werden zentral in ganz Deutschland von der Bundesopiumstelle an Ärzte und Ärztinnen ausgegeben. Die Mediziner müssen die Rezepte aktiv bei der Bundesopiumstelle in Bonn anfordern. Nachdem ein Arzt das erste Mal BtM-Rezepte angefordert hat, erhält er von der Bundesopiumstelle eine BtM-Nummer, unter welcher er zukünftig registriert ist.

„Mit der Erteilung dieser personengebundenen BtM-Nummer werden dem berechtigten Arzt die ersten BtM-Rezepte zusammen mit einer Folge-Anforderungskarte für künftige Rezeptanforderungen zugeschickt. Die Sendung wird vom Postzusteller gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt“, schreibt das BfArM.

Folgerezepte sollte der Arzt oder die Ärztin rechtzeitig bestellen, damit es zu keinen Engpässen kommt. Das BfArM schreibt, dass angestrebt wird, Bestellungen zügig zu bearbeiten. Die Lieferzeiten können aber auch länger als eine Woche betragen.

BtM-Rezepte werden auf dem Postweg versendet

Falls es tatsächlich bei einem oder mehreren Ärzten in Bayern zu einem Mangel an Betäubungsmittelrezepten gekommen ist, lässt sich über die Hintergründe nur spekulieren. Vielleicht sind Verzögerungen bei der Postzustellung das Problem. Mit der Ausgabe der Rezepte bei der Bundesopiumstelle hat die Angelegenheit jedenfalls nichts zu tun.

Notfallverschreibungen sind möglich

In Ausnahmefällen, beispielsweise wenn ein Arzt keine BtM-Rezepte vorliegen hat, ist auch die Verschreibung von Betäubungsmitteln auf einem normalen Rezeptformular möglich. Dann muss das BtM-Rezept allerdings schnellstmöglich vom Arzt an die Apotheke nachgereicht werden.

Weitere Gerüchte aus Bayern

Ende letzten Jahres haben wir uns ebenfalls mit Gerüchten aus Bayern beschäftigt: Besorgte Patientinnen und Patienten kontaktierten uns im November. Es kursierten Gerüchte, dass ab Januar 2019 Ärzte keine Cannabisblüten in Bayern mehr verschreiben dürften, sondern nur noch andere Cannabis-Medikamente. Auch bisher legale CBD-Produkte sollten angeblich verboten werden. An den Gerüchten war allerdings nichts dran. Leafly.de berichtete.

Auch damals haben wir mit den zuständigen Behörden gesprochen und konnten klarstellen, dass selbstverständlich in Bayern weiterhin die deutschlandweiten Regelungen zur Verschreibung von Cannabis als Medizin gelten. Alle bayerischen Ärztinnen und Ärzte, die ihren Patienten etwas anderes erzählten, waren falsch informiert.

Ähnliche Artikel