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WHO gibt grünes Licht für Cannabidiol CBD

Autor:
Sandrina Koemm-Benson

Cannabidiol, kurz CBD, ist eine natürlich vorkommende Chemikalie in Marihuanapflanzen, die laut der obersten Gesundheitsorganisation "wahrscheinlich nicht missbraucht wird oder abhängig macht”. Das fand eine erste Überprüfung durch den Sachverständigenausschuss der WHO für Drogenabhängigkeit heraus.

WHO gibt grünes Licht für Cannabidiol CBD

Die WHO entschied, dass internationale Verbote gegen reines Cannabidiol nicht gerechtfertigt sind, da sie keine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen.

Der Sachverständigenausschuss kam im November 2017 zusammen, um mehrere psychoaktive Substanzen zu bewerten. Ein vollständiger Überblick über Cannabidiol, von dem man annimmt, dass es medizinisch genutzt wird, wurde auf Mai 2018 verschoben. Dann werden auch CBD-Extrakte unter die Lupe genommen.

Aufgrund des zunehmenden weltweiten Interesses, Cannabis und seine Wirkstoffe (Cannabinoide) als Medizinprodukte zu verwenden, hat die WHO damit begonnen, wissenschaftliche Beweise zu sammeln, um zu entscheiden, ob diese Substanzen unter internationale Kontrolle gestellt werden sollen.

Der Novemberausschussbericht untersuchte insbesondere die therapeutischen Qualitäten und Nebenwirkungen von Cannabidiol. Mehrere klinische Studien zeigen, dass reines Cannabidiol eine wirksame Behandlung für Epilepsie ist, und ein experimentelles Produkt befindet sich in einer Phase-3-Studie, heißt es im Ausschussbericht.

WHO: CBD könnte therapeutische Vorteile bieten

Vorläufige Beweise – sowie die nicht genehmigte medizinische Verwendung von CBD-basierten Produkten, die online verkauft werden – legen nahe, dass Cannabidiol zusätzliche therapeutische Vorteile bieten könnte.

„CBD ist im Allgemeinen gut verträglich mit einem guten Sicherheitsprofil“, schrieben die Autoren des Berichts. Bis heute gibt es keine Beweise für die Freizeitnutzung von CBD oder irgendwelche damit verbundenen Probleme im Zusammenhang mit der öffentlichen Gesundheit.

In Deutschland wurde am 1. Oktober 2016 der Wirkstoff Cannabidiol durch eine in Kraft getretene Verordnung der Verschreibungspflicht unterstellt, sollte die aus Hanf gewonnene Substanz als Arzneimittel eingesetzt werden. Obwohl keine Rausch-, Neben- oder Suchtwirkungen bekannt waren, schob man dem boomenden Handel mit legalen Cannabisextrakten so einen vermeintlichen Riegel vor. Als Nahrungsergänzungsmittel oder in Kosmetika konnte so CBD weiterhin unproblematisch bezogen werden.

Die Entscheidung der WHO zu den CBD-Produkten im Mai 2018 wird also nun mit Spannung erwartet. Schließlich geht es hier um einen Umsatzmarkt, der weltweit jährlich mehrere Milliarden Euro bringt.

Was die Bewertung am Ende bringt, bleibt allerdings abzuwarten, da die WHO lediglich Empfehlungen ausspricht. Es obliegt der weltweiten Staatengemeinschaft sich an diese Empfehlungen zu halten, oder nicht.

Wir von Leafly.de werden die Sache weiterhin beobachten.

 

 

 

Hinweis: In diesem Artikel berichten wir über rezeptpflichtiges CBD oder auch Cannabidiol. Dieser Artikel macht zur möglichen Zweckbestimmung keinerlei Vorschlag. Nutzversprechen bleiben den Apothekern überlassen.

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