Update, 9. März 2018: Die Linke stellt „Kleine Anfrage“ an die Bundesregierung
Die Fraktion „Die Linke“ hat jetzt in Bezug auf die Importgenehmigungen für Medizinalhanf und das Ausschreibungsverfahren für den Cannabis-Anbau in Deutschland eine „Kleine Anfrage“ (19/1051) gestellt. Das Ausschreibungsverfahren für den Zeitraum von 2019 bis 2022 ist bereits beendet und der Bedarf soll in der Zwischenzeit über Importe gedeckt werden. Ob der Zeitplan eingehalten werden kann, ist unklar, da gegen das Ausschreibungsverfahren ein gerichtliches Verfahren anhängig sei. Nun möchte die Fraktion „Die Linke“ wissen, wie die aktuelle Importlage aussieht und wie der Rechtsstreit von Seiten der Bundesregierung eingeschätzt wird.
In der „Kleinen Anfrage“ fragt die Partei unter anderem, wie viele Anträge zur Erteilung von Importerlaubnissen beantragt und genehmigt wurden und wie viele Importerlaubnisinhaber beantragt haben, die Menge aufgrund des erhöhten Nachfragebedarfs zu erhöhen. Ebenso wird gefragt, ob die Bundesregierung damit rechnet, dass der Cannabis-Anbau bis zum Jahr 2019 realisiert werden könne. Daneben wird auch die Verordnung der Begleiterhebung angesprochen, wie viele an dieser teilgenommen haben, und welche Diagnosen angegeben worden sind. Die vollständige Anfrage kann hier nachgelesen werden.
Am 20. Dezember 2017 berichtete Leafly.de
Eigentlich sollte heute am Oberlandesgericht Düsseldorf die Anhörung zu „Anbau, Weiterverarbeitung, Lagerung, Verpackung und Lieferung von Cannabis zu medizinischen Zwecken” stattfinden. Ein Termin, der von allen Beteiligten mit Sehnsucht erwartet wurde. Doch wurde dieser Termin kurzfristig verlegt. Der Senat sei nach Auskunft der Pressestelle mit einem anderen großen Verfahren beschäftigt. Mit einer neuen Anhörung ist Anfang 2018 zu rechnen.
Die Anhörung wurde notwendig, da das Bundeskartellamt eine sofortige Beschwerde einlegte beim OLG Düsseldorf unter dem Aktenzeichen VII Verg 42/17, gegen die Ablehnung des gestellten Nachprüfungsantrags aus dem August 2017.
Die Verlegung des Termins bedeutet vor allem für alle an der Ausschreibung beteiligten Parteien, dass es weiterhin keinen Fortschritt gibt. Wer am Ende Medizinalhanf in Deutschland unter staatlicher Aufsicht anbauen darf, bleibt also weiterhin spannend.
Quellen: