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Update zur Cannabis-Anhörung: Urteile zum Vergabenachprüfungsverfahren

Leafly: Alexandra Latour Autor:
Alexandra Latour

Von 118 Unternehmen, die sich an der Ausschreibung des BfArM für das „Verfahren zur Vergabe des Auftrags zum Anbau, zur Weiterverarbeitung, Lagerung, Verpackung und Lieferung von Cannabis zu medizinischen Zwecken“ beteiligt hatten, haben vier Unternehmen Beschwerden eingelegt. Heute fanden die Vergabenachprüfungsverfahren am OLG Düsseldorf statt. Nur einer Beschwerde schloss sich das Gericht an.

Update zur Cannabis-Anhörung: Urteile zum Vergabenachprüfungsverfahren

Heute fanden die Vergabenachprüfungsverfahren am Oberlandesgericht Düsseldorf statt. Vier Unternehmen, die sich am „Verfahren zur Vergabe des Auftrags zum Anbau, zur Weiterverarbeitung, Lagerung, Verpackung und Lieferung von Cannabis zu medizinischen Zwecken“ beteiligt hatten, reichten Beschwerden ein. (Leafly berichtete hierüber.)

Der vorsitzende Richter Heinz-Peter Dicks kritisierte in der heutigen Verhandlung das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Frist beim Vergabeverfahren zum Cannabis-Anbau sowie die Lieferung von zunächst 6,6 Tonnen seien zu kurz bemessen und hätte verlängert werden müssen.

Auch Branchenkenner kritisieren, dass 6,6 Tonnen Cannabis viel zu wenig seien. Es gebe schon jetzt ungefähr 15.000 Patienten. Sollte jeder der Cannabis-Patienten täglich ein Gramm Cannabis verwenden, reicht die geplante Menge nicht einmal für ein Quartal. Ein Verfahrensbeobachter führte aus, dass potenziell sogar mindestens 300 000 Menschen von Cannabis als Medizin profitieren könnten.

Die Rechtsanwältin Heike Dahs des BfArM widersprach dem Richter und warnte zudem, dass ein Stopp oder die Wiederaufnahme des Vergabeverfahrens für die Patientenversorgung schlecht sei. Außerdem könnte der Termin 2019 damit natürlich nicht gehalten werden.

Urteile des Oberlandesgerichts Düsseldorf

Ein Unternehmen beschwerte sich darüber, dass die verbleibende Frist für eine Antragsänderung nicht ausgereicht habe (Az: VII Verg 40/17). Das Oberlandesgericht Düsseldorf schloss sich dem an. Der Gerichtssprecher erklärte, dass diese Entscheidung endgültig sei.

Die Beschwerden dreier weiterer Unternehmen gegen verschiedene Aspekte des Vergabeverfahrens wurden vom Oberlandesgericht abgelehnt.

Eine Institutssprecherin des BfArM teilte mit, dass man über die Entscheidung enttäuscht sei und dass das Ziel der Ausschreibung jetzt nicht mehr erreicht werden könne. Weiter führte sie aus, dass die Beschlussbegründung nun geprüft werden müsse. Danach werde man „die notwendigen Entscheidungen treffen, um schnellst möglichst ein neues Ausschreibungsverfahren starten zu können“.

Cannabis-Anbau in Deutschland verzögert sich

Ursprünglich war die erste Cannabis-Ernte in Deutschland unter staatlicher Aufsicht für das Jahr 2019 geplant. Bis zum Anbau von Cannabis für medizinische Zwecke wird jetzt wesentlich mehr Zeit vergehen als geplant.

Update zum Vergabeverfahren VII-Verg 40/17

Der Cannabisproduzent Cannion hatte vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf geklagt, da das BfArM drei Wochen vor Ablauf der Teilnahmefrist für die Ausschreibung eine weitere Bedingung hinzugefügt hatte, und zwar sollten die Bewerber nun Erfahrungen im Cannabis-Anbau nachweisen. Eine zusätzliche Fristverlängerung wäre notwendig gewesen, da Cannion die Cannabisreferenz nicht nachweisen kann und hierfür einen ausländischen Kooperationspartner benötigt. Das OLG Düsseldorf stimmte der Klage zu, denn die Änderung der Leistungsausschreibung hätte mit einer Fristverlängerung einhergehen müssen.

Es ist noch unklar, ob das Vergabeverfahren neu ausgeschrieben oder in die Bewerbungsphase zurückgesetzt wird. Klar ist jedoch, dass der geplante Termin für die erste Cannabis-Ernte in 2019 nicht eingehalten werden kann. G. Pohl-Boskamp, Nuuvera und Lexamed, die in anderen Punkten der Ausschreibung erfolglos vor Gericht geklagt hatten, erhalten nun damit erneut eine Chance.

 

 

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