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Cannabis-Neubewertung: Erste Ergebnisse liegen vor

Leafly: Alexandra Latour Autor:
Alexandra Latour

Wir haben gespannt auf die Empfehlungen der WHO zur Cannabis-Neubewertung gewartet. Einige Auszüge des WHO-Berichts wurden jetzt endlich veröffentlicht und es gibt gute Neuigkeiten.

Cannabis-Neubewertung: Erste Ergebnisse liegen vor

Nachdem im Dezember 2018 die Suchtstoffkommission (CND) der UNO in Wien tagte, wurden mit großer Spannung die Ergebnisse der Weltgesundheitsorganisation (WHO) bezüglich der Cannabis-Neubewertung erwartet. Ein Sprecher der WHO erklärte jedoch dann einem staunenden Publikum, dass die Ergebnisse vertraulich seien (Leafly berichtete). Die CND sollte auf einer Jahrestagung im März eine Cannabis-Neubewertung in Erwägung ziehen. Einem Medienbericht zufolge zieht sich dies noch bis zum Jahr 2020.

ABER – es gibt dennoch gute Neuigkeiten. So gibt es bereits einige vorläufige Ergebnisse zur Cannabis-Neubewertung:

Cannabis-Neubewertung: Cannabisblüten und Cannabisharz

In dem Bericht der WHO wird empfohlen, Cannabisblüten und Cannabisharz aus der Kategorie IV des Einheitsabkommens über Suchtmittel (1961) zu streichen. Diese Kategorie enthält gefährliche Stoffe mit äußerst geringem oder keinem medizinischen Wert. Cannabisblüten und Cannabisharz verbleiben stattdessen in Anhang I. Zur Begründung der Änderung stellte das World Health Organization Expert Committee on Drug Dependence’s (ECDD) fest:

„Die dem Ausschuss vorgelegten Beweise deuteten nicht darauf hin, dass Cannabispflanzen und Cannabisharz besonders ähnlich zu den Wirkungen der anderen Stoffe in Anhang IV des Einheitsübereinkommens von 1961 über Suchtstoffe waren. Darüber hinaus haben Zubereitungen von Cannabis ein therapeutisches Potenzial für die Behandlung von Schmerzen und anderen Erkrankungen wie Epilepsie und Spastizität, die mit Multipler Sklerose assoziiert sind, gezeigt. Cannabis und Cannabisharz sollte auf einem Kontrollniveau festgesetzt werden, das Schäden durch Cannabiskonsum verhindert und gleichzeitig den Zugang zu und die Erforschung und Entwicklung von Cannabis-Präparaten nicht behindert.“

Dronabinol (Delta-9-THC) und Tetrahydrocannabinol (Isomere von Delta-9-THC)

Dronabinol und Tetrahydrocannabinol (THC und seine Isomere) sollen aus der Kategorie II des Übereinkommens über psychotrope Substanzen (1971) gestrichen und in die Kategorie I des einheitlichen Übereinkommens über Betäubungsmittel (1961) aufgenommen werden.

Diese Empfehlungen würden die Planung vereinfachen, indem alle THC-Formen in derselben Kategorie wie Cannabis und Cannabisharz zusammengefasst werden. Die Gefahren, die mit THC verbunden sind, ähneln denen von Cannabis und Cannabisharz. Daher wäre es konsequent, sie alle in derselben Kategorie zusammenzufassen, heißt es weiter in dem Bericht. Im Falle von Isomeren von Delta-9-Tetrahydrocannabinol wäre dieser Schritt ebenfalls sinnvoll.

„Aufgrund der chemischen Ähnlichkeit jedes der sechs Isomere mit Delta-9-THC ist es sehr schwierig, eines dieser sechs Isomere von Delta-9-THC mit Standardmethoden der chemischen Analyse zu unterscheiden.“

Cannabis-Neubewertung: Auszüge und Tinkturen von Cannabis

In dem Bericht heißt es darüber hinaus, dass Auszüge und Tinkturen von Cannabis aus der Kategorie 1 des einheitlichen Übereinkommens über Suchtmittel (1961) gestrichen werden sollen. Das Komitee empfahl dies, da Extrakte und Tinkturen „verschiedene Präparate mit einer variablen Konzentration von Delta-9-THC“ umfassen, von denen einige nicht psychoaktiv sind und „vielversprechende therapeutische Anwendungen“ bieten.

Cannabidiol-Zubereitungen

Ende 2017 hatte die WHO das Cannabinoid Cannabidiol (CBD) bereits als unbedenklich eingestuft (Leafly berichtete). Es bestanden jedoch weiterhin Zweifel an CBD-Zubereitungen, die THC enthielten. Der aktuelle WHO-Bericht präzisierte jetzt seinen Standpunkt:

„Zubereitungen, die überwiegend Cannabidiol und nicht mehr als 0,2 Prozent Delta-9-Tetrahydrocannabinol enthalten, stehen nicht unter internationaler Kontrolle. Cannabidiol kommt in Cannabis und Cannabis-Harz vor, hat jedoch keine psychoaktiven Eigenschaften und hat kein Missbrauchspotenzial und kein Abhängigkeitspotential. Es hat keine nennenswerten negativen Auswirkungen. Zudem hat sich gezeigt, dass Cannabidiol bei der Behandlung bestimmter behandlungsresistenter Epilepsiestörungen im Kindesalter wirksam ist. Im Jahr 2018 erfolgte die Zulassung in den USA.“

Und wie geht es jetzt weiter?

Fassen wir die wichtigsten Punkte kurz zusammen:

  • Cannabisblüten und Cannabisharz sollen nicht mehr als gefährliche Stoffe eingestuft werden, die keinen medizinischen Wert besitzen.
  • Dronabinol und Tetrahydrocannabinol sollen nicht mehr als psychotrope Substanzen, sondern als Betäubungsmittel eingestuft werden.
  • Cannabidiol (CBD) ist nicht gefährlich und kann therapeutisch wertvoll sein. CBD-Extrakte, die bis zu 0,2 Prozent THC enthalten, sollen dereguliert und am Markt frei erhältlich sein.

Bei den zuvor genannten Ergebnissen handelt es sich um die vorläufigen Empfehlungen der WHO. Die WHO selbst hat sich bisher noch nicht geäußert. Fakt ist aber, dass man schon jetzt gespannt sein darf, wie sich die einzelnen Staaten jetzt verhalten werden. Mit Sicherheit werden die Empfehlungen der WHO aber erhebliche Auswirkungen auf die Cannabisbranche haben.

 

Hinweis: In diesem Artikel berichten wir über rezeptpflichtiges CBD oder auch Cannabidiol. Dieser Artikel macht zur möglichen Zweckbestimmung keinerlei Vorschlag. Nutzversprechen bleiben den Apothekern überlassen.

 

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