Innenausschuss behandelt Schikane von Cannabis-Patient durch Polizei
Obwohl er ein gültiges Cannabis-Rezept hatte und als Cannabis-Patient registriert ist, wurde der schwerkranke Franz Wolf mehrmals von der Polizei über Stunden gefilzt. (Leafly.de berichtete.) Deshalb fühlt sich der 51-jährige Mann von der Polizei schikaniert. Der Innenausschuss im Bayerischen Landtag behandelte am 4. Juli eine Petition des Münchners: Wolf fordert ein polizeisicheres Identifikationsmerkmal für Cannabis-Patienten.
Polizei-Kontrolle trotz Cannabis-Rezept
Nach Angaben des Cannabis-Patienten war er am 30.12.2017 zunächst in eine allgemeine Verkehrskontrolle geraten.
„Der junge Polizeibeamte hat sein auf der Polizeischule gelerntes Programm ohne Rücksicht durchgezogen.“
Es waren neun uniformierte und zwei zivile Beamte sowie ein Drogenhund im Einsatz. Sein legal in der Apotheke erworbenes Cannabis wurde allen Beteuerungen, er habe seine Medizin aus der Apotheke, zum Trotz beschlagnahmt. Für den schwerkranken Mann ist das Verhalten der Polizei nicht akzeptabel. Der Cannabis-Patient sieht sich wegen der schikanösen Behandlung in seinen Grundrechten zur Teilhabe am öffentlichen Leben beraubt, wenn er bei jeder Fahrt einem „Durchsuchungszirkus“ ausgesetzt ist.
Dies sei auch nicht der erste Vorfall, erklärt Wolf: Bereits im September 2017 war der Cannabis-Patient beim Corso Leopold von einem sechsköpfigen Kommando der Münchner Polizei kontrolliert worden. Damals war eine „Verdachtsanzeige“ ergangen.
Cannabis-Patient: Münchner Polizei hat Nachholbedarf
Der 51-Jährige leidet an einer posttraumatischen Belastungsstörung und chronischen Schmerzen. Früher musste er sich seine Medizin auf dem Schwarzmarkt besorgen, seit September 2015 galt für ihn eine Ausnahmeregelung der Bundesopiumstelle. Inzwischen bekommt der Schwerkranke Cannabis als Medizin legal mit ärztlichem Rezept und von der AOK bezahlt. Sowohl das Rezept als auch seinen Cannabis-Pass konnte Wolf den Polizeibeamten bei der Kontrolle vorzeigen. Er bekam sein Cannabis zurück und die Polizei erhob keine Strafanzeige.
Wolf beschwert sich, dass die Münchner Polizei immer noch Nachholbedarf habe, was das neue, seit März 2017 geltende Cannabis-Gesetz angeht:
„Die Polizei wartet anscheinend immer noch auf Nachschulungsbedarf, es scheint besonders an Instruktionen durch das Innenministerium zu mangeln“, kritisiert Wolf.
Was sich aus der Petition ergibt, ist bisher noch offen. Leafly.de wird darüber berichten, sobald uns Informationen vorliegen.