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Cannabis-Preise: Spahn streicht Apothekenaufschlag

Gesa-2019 Autor:
Gesa Riedewald

Cannabis aus der Apotheke soll günstiger werden: Jens Spahn hat Pläne veröffentlicht, nach denen er die Vergütung der Abgabe von Cannabis aus der Apotheke neu regeln will. Damit würde der Apothekenzuschlag, wie es ihn bisher gibt, wegfallen. Seit der Legalisierung von Cannabis als Medizin werden die Apothekenpreise kontrovers diskutiert. Die Vertretung der Apotheker will bisher keine Stellung beziehen zu den Plänen und auch die Krankenkassen wollen den Gesetzentwurf erst einmal gründlich prüfen.

Cannabis-Preise: Spahn streicht Apothekenaufschlag

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) plant laut Medienberichten, die Cannabis-Preise zu reduzieren. Bisher ist der Preis von Medizinalhanf durch die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) geregelt. Im Entwurf zum „Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung“ (GSAV) ist jetzt vorgesehen, die bisherige Preisbildung zu reformieren. Der Apothekenaufschlag von bis zu 100 Prozent würde damit gestrichen.

Durch den Wegfall des bisherigen Aufschlags könnten laut Gesundheitsministerium rund 25 Millionen Euro eingespart werden. Damit würde die Gesetzesänderung die Ausgaben für Cannabis als Medizin halbieren.

Bisher erheben die Apotheken Zuschläge bei unverarbeiteten Cannabisblüten von 100 Prozent und bei der Abgabe von Zubereitungen von 90 Prozent. Dies ist so vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Pharmazeuten müssen Cannabisblüten in der Apotheke zwingend prüfen. Aber egal wie viel oder wie wenig Aufwand für die Apotheken damit verbunden ist – der Preis bleibt gleich und richtet sich allein nach der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV). (Mehr zum Thema hier.)

Cannabis-Preise reduzieren

Die Entscheidung für die neuen Apothekenpreise wird im Gesetzentwurf damit begründet, dass die große Zahl der Genehmigungen von Cannabis-Arzneimitteln und Cannabisblüten zu sehr hohen Kosten für die Krankenkassen geführt habe.

So teilte der GKV-Spitzenverband im August auf Anfrage des Deutschen Ärzteblattes mit, dass die Ausgaben für Cannabis als Medizin rasant ansteigen. (Leafly.de berichtete.) Während die Kassen im Juni 2017 noch 2,31 Millionen Euro für Cannabis-Produkte bezahlt haben, lagen die Kosten im Monat April 2018 bei etwa 5,36 Millionen Euro.

Apotheker verteidigen bisher Cannabis-Preise

Seit der Legalisierung von Cannabis als Medizin werden die Apothekenpreise kontrovers diskutiert. Pharmazeuten haben den Preis bisher als gerechtfertigt verteidigt: Der Arbeitsaufwand sei hoch, deswegen sei der Apothekenaufschlag korrekt. Auch Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer, hat den Preisaufschlag mit dem anfallenden Mehraufwand für die Apotheken begründet, denn die Cannabisblüten müssen geprüft, gemahlen und gesiebt werden. Erst dann könne die Apotheke sie zur medizinischen Behandlung an den Patienten abgeben.

Was sagen Apotheker und Krankenkassen zu den Änderungen?

Wie stehen die Apotheken zu den neuen Plänen von Jens Spahn? Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. ist die Interessenvertretung der Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland. Wir von Leafly.de haben nachgefragt, wie die ABDA den Gesetzentwurf beurteilt. Leider ist die Vereinigung bisher zu keiner Stellungnahme bereit.

Die GKV-Spitzenverband, die Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland, hält sich ebenfalls mit einer Einschätzung zurück: „Wir schauen uns derzeit die geplanten Änderungen an und nehmen eine Bewertung vor.“ Auf diese Bewertung werden wir leider noch ein wenig warten müssen.

Keine erneute Genehmigung mehr bei Wechsel der Einnahmeart

Der Entwurf zum GSAV enthält aber neben der Reduzierung der Cannabis-Preise noch mehr interessante Veränderung für Cannabispatientinnen und -patienten: Bisher ist es nötig, dass bei einem Therapiewechsel Betroffene eine erneute Kostengenehmigung durch ihre Krankenkasse einholen müssen. Diese Regelung bezieht sich sogar auf den Wechsel von einer Blütensorte auf eine andere. Leafly.de berichtete.

Diese Vorgabe will Spahn jetzt kippen. Dazu schreibt das Bundesgesundheitsministerium:

“Bei der Versorgung mit medizinischem Cannabis ist – nach einmal erfolgter Genehmigung – kein erneuter Antrag bei der Krankenkasse im Falle einer Anpassung der Dosierung oder eines Wechsels der Blütensorte (Wechsel von Blüten der einen Sorte zu Blüten einer anderen Sorte oder Wechsel zwischen verschiedenen Extrakten) notwendig. Auch entfällt die erneute Antragsstellung für die ambulante Versorgung, wenn unmittelbar zuvor eine stationäre Behandlung mit Cannabis stattgefunden hat.”

Änderungen sollen kontinuierliche Cannabis-Behandlung sicherstellen

Diese Erleichterung für Cannabispatienten soll die „kontinuierliche therapeutische Behandlung der Versicherten“ gewährleisten, so der Gesetzesentwurf. Die Neuregelung soll die Behandlung sowie die Einstellung der Patientinnen und Patienten sicherstellen und das Finden der individuellen Dosis erleichtern.

Darüber hinaus brauchen Patientinnen und Patienten, die während eines stationären Aufenthalts ein Cannabis-Arzneimittel eingenommen haben, zukünftig keine neue Genehmigung mehr, wenn die Cannabis-Therapie im Anschluss durch den behandelnden Arzt fortgeführt wird.

Auch diese Änderungen haben das Ziel, Einsparungen für die Krankenkassen zu bringen. Sowohl die Kassen wie auch die Ärztinnen und Ärzte und der MDK werden so administrativ entlastet. Die Höhe der Einsparungen, die dadurch erzielt werden können, ist schwer zu bestimmen. Das Ministerium schätzt sie jedoch auch circa 60 Euro pro Einzelfall.

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