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Leafly.de Cannabis Report: Das Interview mit Frank Tempel (DIE LINKE) zum Cannabis-Gesetz

Gesa-2019 Autor:
Gesa Riedewald

Frank Tempel, stellvertretender Vorsitzender der Bundestagsfraktion DIE LINKE, spricht mit Leafly.de über das Cannabis-Gesetz: Welche positiven Effekte hat die Neuregelung des BtMG, wo gibt es Probleme? Wie kann die Politik die Lieferengpässe bei bestimmten Cannabis-Präparaten in den Griff bekommen? Und müssen Patienten austherapiert sein, um eine Cannabis-Verordnung zu erhalten? Frank Tempel beantwortet die Fragen von Leafly.de.

Leafly.de Cannabis Report: Das Interview mit Frank Tempel (DIE LINKE) zum Cannabis-Gesetz
"Die Baustellen sind gravierend"

Leafly.de: Im September wird das neue Cannabis-Gesetz sechs Monate alt. Nach seiner Verabschiedung im Frühjahr waren viele Politiker euphorisch und feierten es als „Sieg der Patienten“. Wie sieht Ihre persönliche Bilanz nach einem halben Jahr aus? Hat sich die Gesetzesänderung Ihrer Meinung nach in der Praxis bewährt?

Frank Tempel: Positiv ist, dass die Anzahl der Kostenerstattungen wohl höher ist als die Anzahl an Personen, die vor dem Gesetz über eine Ausnahmegenehmigung verfügt haben. Das Gesetz wird dazu beitragen, Cannabis weiter zu entstigmatisieren.

Allerdings sind die Baustellen gravierend: Nicht alle Personen mit Besitzerlaubnis erhalten eine Kostenerstattung. Hier brauchen wir Übernahmegarantien. Weitere Probleme liegen in der Preisexplosion für Cannabisblüten sowie die Lieferengpässe. Außerdem berichten mir Patientinnen und Patienten von Schwierigkeiten, überhaupt eine Ärztin oder einen Arzt zu finden, um Cannabis zu erhalten.

Die Haltung der Mediziner ist wohl noch etwas abwartend, weil die Bundesregierung die Erforschung von Cannabis zu medizinischen Zwecken aus ideologischen Gründen erschwert hat. Das rächt sich jetzt, weil Krankenkassen und Ärztinnen und Ärzte eine gewisse Skepsis haben.

Lieferengpässe in den Apotheken

Leafly.de: Wie sie gerade erwähnten, ist es in letzter Zeit zu Lieferengpässen in den Apotheken gekommen und manche Cannabis-Produkte konnten nicht ausgegeben werden …

Frank Tempel: Das ist der eigentliche Skandal, denn für nicht wenige Patientinnen und Patienten hat sich die Versorgungslage mit dem neuen Gesetz verschlimmert. Die Bundesregierung sollte per Rechtsverordnung die Preise für Cannabisblüten senken. Außerdem brauchen wir viel mehr Importe, und zwar nicht nur aus den Niederlanden oder Kanada. Ich denke an Israel oder Uruguay. Die Einrichtung der Cannabis-Agentur muss vorgezogen und die geplanten Produktionsmengen jetzt schon erhöht werden.

Wenn die Politik das Problem der Lieferengpässe nicht in den Griff bekommt, müssen wir über die Entkriminalisierung des Eigenanbaus und des Besitzes zum Eigenbedarf nachdenken.

Hier unterstütze ich die Forderung von Franjo Grotenhermen, auch wenn ich mir große Sorgen wegen seines Hungerstreiks mache. Medizinisch ist das nicht die beste Lösung, aber sie ist besser als immer wiederkehrende Versorgungsengpässe.

Leafly.de: Sie erwähnten zu Beginn die Menschen, die vor März 2017 über eine Ausnahmegenehmigung verfügten. Kurz zum Hintergrund: Vor der Gesetzesänderung benötigten Betroffene eine Sondergenehmigung des BfArM, um Medizinalhanf zu erhalten. In Deutschland gab es gut 1.000 Patientinnen und Patienten mit solch einer staatlichen Erlaubnis. Viele dieser Menschen haben die Erfahrung gemacht, dass ihre Krankenkasse jetzt ihren Antrag auf Kostenerstattung der Cannabis-Therapie ablehnt.

Frank Tempel: Alle Personen mit Besitzerlaubnis zum Stichtag des Inkrafttretens des Gesetzes, also den 10. März 2017, sollten per Rechtsverordnung eine Garantie auf Kostenerstattung erhalten. Die Kostenerstattung hatte die Bundesregierung den Patientinnen und Patienten versprochen. Doch von diesem Versprechen ist sie mittlerweile gänzlich abgewichen.

Wieder einmal lässt die Bundesregierung diese Patientinnen und Patienten im Stich, die sich nun trotz schwerer Erkrankungen vor Gericht gegen die Krankenkassen durchschlagen müssen. Die Patientinnen und Patienten galten bereits als austherapiert. Warum sie das nun bürokratisch nochmals nachweisen müssen, ist mir einfach schleierhaft.

Leafly.de: Die Krankenkassen ihrerseits klagen über den „schwammigen“ Gesetzestext. Sie würden sich wünschen, dass im Cannabis-Gesetz Indikationen festgelegt werden, bei denen eine Behandlung mit Cannabinoiden sinnvoll ist. Was halten Sie von dieser Idee?

Frank Tempel: Vor dem Gesetz hatte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die schwere Aufgabe, die Behandlung mit Cannabis zu prüfen. Diese Aufgabe hat die Regierung nun den Krankenkassen übergeben. Die Kritik der Krankenkassen halte ich aber für eine Ausrede: Ich hatte vor Monaten eine Anfrage gestellt mit all den Indikationen, für die das Bundesinstitut für Arzneimittel eine Ausnahmegenehmigung bereits erteilt hatte. Die Krankenkassen könnten sich daran einfach orientieren.

Cannabis als Medizin war bereits anerkannt bei Schmerz, ADHS, Spastik, Depression, Inappetenz, Tourette Syndrom, Darmerkrankungen und Epilepsie.

Wann ist eine Cannabis-Therapie sinnvoll?

Leafly.de: Lassen Sie uns noch einmal auf das Stichwort „austherapiert“ zurückkommen: Nach der Verabschiedung des Cannabis-Gesetzes haben viele Politiker betont, wie wichtig es ihnen sei, dass mit der Gesetzesänderung geregelt wurde, dass der Patient nicht austherapiert sein muss, um Cannabis zu erhalten. Es sollte im Ermessen der Ärzteschaft liegen, ob sie eine Cannabis-Behandlung als sinnvoll und zielführend erachten. Gerade dieser Punkt ist aber umstritten und wird auch anders interpretiert – nämlich in dem Sinne, dass der Patient sehr wohl austherapiert sein muss. Diese Unklarheit führt auch zu Problemen bei den Genehmigungen durch die Krankenkassen. Ist es nötig, den Gesetzestext noch einmal eindeutig zu formulieren?

Frank Tempel: Ich denke schon, denn wir haben bereits eine Klagewelle. Das ist weder im Interesse der Krankenkassen noch der Patientinnen und Patienten oder gar der Gerichte.

Der Gesetzestext ist eindeutig formuliert: Die Prüfung durch die Krankenkassen soll nicht die Regel sein, sondern die Ausnahme.

Hier muss die Politik nachbessern, wenn die Praxis anders aussieht. Langfristig müssen wir dazu kommen, dass Cannabis immer dann erstattet wird, wenn es der Arzt verschreibt. Das Potenzial von Cannabis ist sicher größer als bisher bekannt. Zu den vielen bunten Schmerztabletten mit all den Opiaten ist Cannabis eine Alternative. Auf alle Fälle lohnt sich eine Klage bei den Sozialgerichten. Dafür ist nicht einmal ein Rechtsanwalt notwendig.

Leafly.de: Vielen Ärzten fehlt die Erfahrung mit dem Einsatz von medizinischem Cannabis – daher schrecken sie auch davor zurück, es ihren Patienten zu verschreiben. Wie kann die Politik hier unterstützen?

Frank Tempel: Am wichtigsten ist, dass die Ärzteschaft über das therapeutische Potenzial und die Verwendung von Cannabis stärker aufgeklärt wird. Außerdem brauchen wir einen Bürokratieabbau bei der Kostenerstattung und der Begleiterhebung. Wenn schon Anträge zur Kostenerstattung gestellt werden müssen, dann sollten diese wenigstens für jede Krankenkasse einheitlich sein. Die Arbeit der Ärztinnen und Ärzte für die Antragstellung und die Begleiterhebung sollten zudem bezahlt werden.

Leafly.de: In Sachsen wird mit Abstand am wenigsten Cannabis verschrieben. Auf Nachfrage von Leafly.de hat die Landesärztekammer Sachsen uns mitgeteilt, dass sie zur Zurückhaltung bei der Verschreibung von Cannabis rät. Sie erachtet eine Behandlung mit Cannabinoiden als nicht zielführend, da es bisher keine wissenschaftlichen Studien gibt, die den Nutzen ausreichend belegen. Aus diesem Grund plant die sächsische Ärztekammer auch keine Fortbildungen für ihre Ärzteschaft. Möchten Sie diese Haltung kommentieren?

Frank Tempel: Es gibt bereits Vorstudien und es gibt Studien außerhalb von Deutschland zur Wirkung von Cannabis. Die Verweigerungshaltung halte ich für äußerst bedenklich, denn die Menschen in Sachsen sollten keine Ungleichbehandlung erfahren und Gebrauch von einer Medizin machen können, die den Menschen in anderen Bundesländern auch zusteht. Richtig ist aber, dass wir weitere Studien brauchen.

DIE LINKE hat jedes Jahr bei den Haushaltsberatungen 400.000 Euro zur Erforschung von medizinischem Cannabis beantragt, bloß wurden die Anträge immer abgelehnt. Die Bundesregierung trägt eine Mitschuld an der Skepsis.

Legalisierung von Cannabis

Leafly.de: Herr Tempel, Sie und Ihre Partei sprechen sich seit Jahren für eine Legalisierung von Cannabis aus. Können Sie kurz darstellen, wie das Ihrer Meinung nach in der Praxis aussehen könnte? Vielleicht im Rahmen eines Cannabis-Clubs?

Frank Tempel: DIE LINKE ist für eine vorrangig nicht-kommerzielle Regulierung von Cannabis in Cannabis-Social-Clubs. Clubmitglieder können den Eigenanbau an qualifiziertes Personal delegieren und erhalten Cannabis durch Zahlung ihres Mitgliedsbeitrages. Einen regulierten Zugang erhalten jedoch nur Volljährige. Der Anbau muss bestimmte sicherheitsrelevante und hygienische Vorschriften erfüllen, um den Zugriff Unbefugter zu verhindern. Ein Cannabis-Club muss ein qualifiziertes Mitglied mit einer entsprechenden Lizenz zur Betreuung des Anbaus vorweisen. Durch den Club-Effekt kann auch der problematische Konsum von Cannabis durch das qualifizierte Mitglied im Notfall thematisiert werden, ohne belehrend oder bedrohend auf den Abhängigen zu wirken.

Eine kommerzielle Regulierung in Cannabis Fachgeschäften oder Apotheken würden wir dennoch nicht ablehnen, da auch sie eine Verbesserung im Vergleich zur Verbotspolitik bedeuten. Auch den Eigenanbau zum Eigenbedarf wollen wir ermöglichen. Letztendlich müssen wir die drei Modelle – genossenschaftlich, kommerziell und Eigenanbau – kombinieren, denn nicht jeder Gelegenheitskonsument hat einen grünen Daumen und eine allein kommerzielle Regulierung sehe ich aufgrund des Profitinteresses kritisch. Auch wenn Minderjährige weiterhin nicht legal konsumieren könnten, bedeutet das Ende der Verbotspolitik für sie einen Vorteil. Ohne Angst vor Repression können sie schneller Hilfe aufsuchen und offener über einen problematischen Konsum reden. Außerdem setze ich mich für ein striktes Werbeverbot ein – übrigens auch bei Tabak und Alkohol.

Leafly.de: Vielen Dank für dieses Gespräch, Herr Tempel.

Fotonachweis: Melanie Niepraschk, Caramel-Fotografie für Fraktion DIE LINKE

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