StartseiteAlle ArtikelNewsCannabis sativa ist Arzneipflanze 2018 in Österreich

Cannabis sativa ist Arzneipflanze 2018 in Österreich

Autor:
Sandrina Koemm-Benson

Die Hanfpflanze (Cannabis sativa) wurde in Österreich von der Herbal Medicinal Products Platform Austria (HMPPA) - bestehend aus ExpertInnen der pharmazeutischen Institute der Universitäten Graz, Innsbruck und Wien - aufgrund ihrer aktuellen Bedeutung, der Vielfalt an interessanten pharmakologisch wirksamen Inhaltsstoffen, und der Tatsache, dass sie nun in Österreich zur Arzneistoffgewinnung angebaut wird, zur Arzneipflanze des Jahres 2018 gekürt. So schön das ist, es gibt noch viel zu tun in Österreich in Sachen Cannabis als Medizin.

Cannabis sativa ist Arzneipflanze 2018 in Österreich

Ein jährliches Highlight ist es, die Arzneipflanze des Jahres in Österreich zu küren. Dies geschieht durch die HMPPA, HERBAL MEDICINAL PRODUCTS PLATFORM AUSTRIA, zu deren außerordentlichen Mitgliedern unter anderem der Phyto-Pharma Gigant Bionorica gehört, der das synthetische THC Dronabinol herstellt. Zu den Kriterien zählen u.a. Bezug zu Österreich, wissenschaftliche Aktualität, Bedeutung in Medizin und Pharmazie, wirtschaftliche Bedeutung und neue Indikationsgebiete. Die Wahl für 2018 fiel auf die Hanfpflanze Cannabis sativa, die zu den ältesten Nutz- und Zierpflanzen der Welt zählt und eine Fülle verschiedener Cannabinoide, Terpene und Flavonoide enthält.

Faserhanf und Drogenhanf

„In Österreich wird Cannabis sativa ssp. sativa einerseits v.a. wegen der langen Fasern als Faserhanf landwirtschaftlich im Feldanbau genutzt. Andererseits wird sie seit kurzem von der Österreichischen Agentur für Ernährungssicherheit (AGES) wegen ihres Gehaltes an Cannabinoiden als Drogenhanf für die Isolierung von Dronabinol unter streng kontrollierten Bedingungen in Gewächshäusern kultiviert“, berichtet Univ.-Prof. Dr. Chlodwig Franz, Vizepräsident der HMPPA, Abt. Funktionelle Pflanzenstoffe, Veterinärmedizinische Universität Wien.

Hier können Sie mehr über Cannabis Sativa, Indica und Ruderalis lesen.

Reinsubstanzen als Arzneimittel

Essenziell ist eine Unterscheidung zwischen den Zubereitungen der Pflanze Cannabis sativa, (Haschisch oder Marihuana), die auch wegen ihrer berauschenden Wirkung verwendet werden, und den als Reinsubstanzen verwendeten und als „Cannabinoide“ bezeichneten spezifischen Hauptwirkstoffen Tetrahydrocannabiol (THC) und Cannabidiol (CBD). „THC und CBD besitzen ein unterschiedliches Wirkspektrum und können bei bestimmten Beschwerdebildern positive medizinische Wirkungen erzielen“ erklärt Univ.-Prof. Dr. Rudolf Bauer, Vizepräsident der HMPPA, Institut für Pharmazeutische Wissenschaften, Karl-Franzens-Universität Graz.

Die Zusammensetzung des Inhaltsstoffspektrums in der Cannabis-Pflanze unterliegt großen Schwankungen, daher ist auch die Qualität der Droge hoch variabel. Aus diesen Gründen ist für medizinische Zwecke Zubereitungen der Reinsubstanzen der Vorzug zu geben, weil nur damit eine genaue Dosierung und eine rationale Arzneimitteltherapie möglich ist. Die rechtliche Situation von Cannabis – also Pflanzenteilen und Zubereitungen der Pflanze – sowie seinen Reinsubstanzen ist in der österreichischen Suchtmittelgesetzgebung detailliert geregelt.

„Durch eine Ausnahmeregelung ist der medizinische Einsatz von cannabisbasierten Arzneimitteln erlaubt“, erläutert Univ.-Prof. Dr.Dr.h.c. Brigitte Kopp, Vizepräsidentin der HMPPA, Department für Pharmakognosie, Universität Wien.

Medizinische Einsatzgebiete von Dronabinol und Cannabidiol

„Partialsynthetisches THC ist unter der Bezeichnung Dronabinol in Deutschland bereits seit 1998 und in Österreich seit 2004 rezeptierbar sowie seit 2015 ist auch das aus Cannabisextrakt isolierte THC (Dronabinol) für magistrale Zubereitungen ärztlich verschreibungsfähig. Durch klinische Studien mit hoher Evidenz belegte Einsatzgebiete sind v.a. Tumorschmerzbehandlung und Symptomkontrolle in der Palliativmedizin, Chemotherapie-assoziierte Übelkeit sowie Magersucht bei Tumor- und AIDS-Patienten, schmerzhafte Spastik bei Multipler Sklerose sowie neuropathische chronische Schmerzen“, erläutert o. Univ.-Prof. DDr. Hans Georg Kress, EDPM, FFPMCAI(hon), Abt. für Spezielle Anästhesie und Schmerzmedizin, Medizinische Universität Wien/AKH Wien.

Neben den magistralen Zubereitungen von Dronabinol als Rezepturarzneimittel in Form von Kapseln oder Tropfen ist auch ein Sublingual-Spray mit einer Dronabinol-CBD-Mischung im Handel. Daneben sind synthetisches Dronabinol sowie das synthetische THC-Analogon Nabilon auf dem heimischen Arzneimittel-Markt.

Die am besten untersuchten Indikationen für CBD sind frühkindliche refraktäre Epilepsien, kindliche Schizophrenie sowie die Vorbeugung von Graft-versus-Host-Reaktionen nach Knochenmarkstransplantationen. Auch die Schizophrenie bei Erwachsenen könnte eine sinnvolle Indikation darstellen. Eine eventuelle Anti-Tumorwirkung bei Glioblastomen wird erforscht und ist noch nicht gesichert. CBD ist in Österreich derzeit eine Rezeptursubstanz, Zubereitungen sind über Apotheken erhältlich. CBD dürfte jedoch in absehbarer Zeit in Europa und den USA erste Arzneimittel-Zulassungen – vermutlich in der Indikation frühkindliche Epilepsie – bekommen.

Endocannabinoidsystem

In den 1990er-Jahren entdeckten Wissenschaftler im menschlichen Nervensystem spezielle Rezeptoren (CB1, CB2), an die THC bindet. In der Folge wurden zwei körpereigene, also endogene Liganden gefunden: die Arachidonsäurederivate Anandamid (Arachidonoylethanolamid, AEA), und 2-Arachidonoylglycerol (2-AG). Diese Entdeckungen waren der Startschuss für die bis heute anhaltende Erforschung des Endocannabinoid-Systems.

„Es repräsentiert ein körpereigenes, physiologisches Regulationssystem, das neben seiner Funktion im Zentralnervensystem auch an der Steuerung des Immunsystems und des apoptotischen Zelltods beteiligt ist“, so Prof. Bauer.

Tierexperimentelle Studien haben vielversprechende Ergebnisse bei chronisch-entzündlichen Erkrankungen des ZNS und des Magen-Darm-Trakts sowie bei Gliomen geliefert. Daher besteht die Hoffnung, dass spezifische CB1- oder CB2-Rezeptoragonisten oder -antagonisten neue therapeutische Perspektiven eröffnen können.

Seriöse Trennung zwischen Arzneipflanze und Droge wichtig

Die in das Endocannabinoidsystem eingreifenden Cannabinoide sind wertvolle Arzneimittel, für die in Zukunft weitere Einsatzgebiete entdeckt werden.

„Daher ist eine seriöse Trennung zwischen Cannabinoiden als Medizin und Cannabis als Rauschmittel extrem wichtig“, betont Prof. Kress. „Es gibt keinen Patienten, der in Österreich illegal zur Cannabispflanze greifen muss, um die nachgewiesene Wirkung bestimmter Cannabinoide zu nutzen. Die Reinsubstanzen bieten den Vorteil, dass sie gezielt, in bedarfsgerecht exakter und damit reproduzierbarer Dosierung eingesetzt werden können.“

Cannabis in Österreich und der CBD-Boom

Aktuell ist Cannabis als Medizin in der Alpenrepublik nicht legalisiert. Es laufen mehrere Anträge, unter anderem von der Liste Pilz, die eine Liberalisierung für medizinische Zwecke fordert. Auch die Patientenvereinigung Arge Canna setzt sich für den medizinischen Einsatz ein. Ärzte dürfen bisher nur Patienten mit Befund Sativex und Dronabinol verordnen. Man hofft auf eine Regelung wie in Deutschland.

Vereinzelt wurden bereits CBD-Shops oder Cafés eröffnet. Seit dem 8. Januar 2018 kann man in Götzis, im österreichischen Bundesland Vorarlberg, nun ganz legal CBD-Produkte kaufen. In Graz und Leoben sind bereits Hempotheken eröffnet worden. Jetzt wurde die Hempotheke in Villach (Kärnten) im Globo-Center eröffnet. Seit 13. Januar 2018 ist die Bio-Gärtnerei „Klarlbau z’Blindendorf“ Oberösterreichs erster Standort des Österreichischen Cannabis Netzwerks (ÖCN). Hier wird Aufklärungsarbeit an der Wurzel betrieben. Coffeeshops mit CBD-Produkten gibts in Graz und Wolfsberg. „Die Graslerei“ bietet alles für den Grasgenießer und das ganz legal, dank CBD. Mitten im österreichischen Örtchen Wolfsberg (Kärnten) bereits Ende Juli 2017 das „CBD Cartell“.

Antwort der Österreichischen Patientenvereinigung ARGE Canna auf die Entscheidung

Ein Gremium hochrangiger Vertreter der pharmazeutischen Forschung hat Cannabis zur Arzneipflanze des Jahres 2018 gekürt und attestiert ihr gleichzeitig Wertlosigkeit und Gefährlichkeit als Arzneipflanze. Die Absurdität dieses Werbeschachzugs, voll irreführender Unvollständigkeit und falschen Tatsachen, belegt die wachsende Verzweiflung in der klinisch-pharmazeutischen Branche, in der zu viele den phytopharmakologischen Umbruch der letzten Jahrzehnte völlig verschlafen haben.

Für den Laien liest es sich auf den ersten Blick seriös, wenn nicht erfreulich: Eine seit 2006 amtierende Expertengruppe aus Uni-Professoren und Forschern, die sich selbst Herbal Medicinal Products Platform Austria (HMPPA) nennt, hat soeben die Pflanze Cannabis sativa zu Österreichs Arzneipflanze des Jahres 2018 gewählt.

Aber Jubel ist tatsächlich unangebracht. Es handelt sich um einen plumpen PR-Schachzug der Pharmazie, um Cannabis als eines der Aushängeschilder für die neu erstarkende Phytopharmakologie – die Lehre und Wissenschaft von der Therapie und Heilung mit ganzen Pflanzen und Pflanzenteilen – zu diskreditieren und gleichzeitig die Ausbeutung von Cannabis zur gewinnorientierten Herstellung von wirkstoffhaltigen Präparaten möglichst ganz auf die eigene Seite zu ziehen. Monetäre Interessen stehen dahinter, sonst nichts.

Die komplette Stellungnahme gibt es unter diesem Link zu lesen

Hinweis: In diesem Artikel berichten wir über rezeptpflichtiges CBD oder auch Cannabidiol. Dieser Artikel macht zur möglichen Zweckbestimmung keinerlei Vorschlag. Nutzversprechen bleiben den Apothekern überlassen.

Ähnliche Artikel