Mediziner müssen alle Therapieoptionen sorgfältig abwägen und entscheiden, ob eine Cannabis-Verordnung in Betracht kommt oder nicht. Vielen Ärzten fehlt jedoch das nötige Wissen, weshalb sie ihren Patienten Cannabis auf Rezept verweigern. Mediziner sollten sich zwar regelmäßig weiterbilden, es besteht für sie jedoch keine Verpflichtung, sich umfassend über Cannabis als Medizin zu informieren.
Wo finden Ärzte Infos über Cannabis für ihre Patienten?
Auf der deutschen als auch auf der US-amerikanischen Webseite von Leafly finden Ärzte neben aktuellen Nachrichten rund um das Thema „Cannabis als Medizin“ auch hilfreiche Fachartikel zum Einsatz von Cannabis für medizinische Zwecke samt Studien. Zudem bieten weitere Stellen Informationen über Cannabis als Medizin an. Hierzu gehören vor allem:
- Internationale Arbeitsgemeinschaft für Cannabinoidmedikamente (IACM)
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
- Selbsthilfenetzwerk Cannabis Medizin (SCM)
- Deutsches Ärzteblatt
Aufklärung über Cannabis als Medizin: Risiken, Nebenwirkungen und Wechselwirkungen
Wenn ein Arzt Cannabis als Medizin verschreibt, übernimmt er auch automatisch die Verantwortung für die Therapie. So sind bei der Verschreibung arzneimittelrechtliche und betäubungsmittelrechtliche Regelungen zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass Ärzte ihre Patienten über mögliche Risiken und Nebenwirkungen aufklären sollten.
Cannabis kann – wie jedes andere Medikamente auch – Nebenwirkungen hervorrufen. Diese können bei jedem Patienten auftreten, wobei auch gesagt werden muss, dass jeder Mensch anders auf Cannabis bzw. auf das Cannabinoid THC, dem psychoaktiven Bestandteil von Cannabis, reagiert. Es können sich beispielsweise folgende Nebenwirkungen äußern:
- Mundtrockenheit
- trockene, rote Augen
- Heißhunger
- Schläfrigkeit/Lethargie
- Gedächtnisstörungen
- Angstzustände/Paranoia
Um diese Nebenwirkungen erst gar nicht hervorzurufen oder abzumildern, sollte stets mit einer sehr niedrigen Dosierung begonnen werden. Das gilt vor allem dann, wenn THC-reiche Cannabissorten verschrieben werden. Wichtig ist, dass Ärzte mit ihren Patienten regelmäßig über die Wirkungsweise und etwaig auftretende Nebenwirkungen sprechen. Unter Umständen kann dann auf eine andere Cannabissorte umgestellt werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt bei der Beratung bzw. Cannabis-Verordnung ist, dass es zwischen Cannabis und anderen Medikamenten zu Wechselwirkungen kommen kann. Hierüber sollten sich Ärzte eingehend informieren – vor allem dann, wenn ein Patient mehrere Medikamente einnehmen muss. Erste Infos für ihre Patienten finden Ärzte in diesem Leafly-Beitrag:
Aufklärung über das psychische Gesundheitsrisiko
Laut einer aktuellen Forschungsanalyse, die im Journal of the American Osteopathic Association erschien, können Cannabisprodukte ein psychisches Gesundheitsrisiko darstellen. Deshalb wird vor dem Gebrauch eine ärztliche Beratung empfohlen.
Psychiatrische Erkrankungen wie Schizophrenie können durch den Cannabis-Konsum ausgelöst werden, so eine Forschungsanalyse im Journal of the American Osteopathic Association (JAOA). Da immer mehr US-Bundesstaaten Cannabis für medizinische Zwecke legalisieren, werden Ärzte zunehmend dazu gedrängt, ihre Patienten in Bezug auf die Anwendung und Dosierung von Cannabis sowie die damit verbundenen Risiken zu beraten. Im Sonderbericht der JAOA wurde zusammengefasst, was Ärzten helfen kann, ihren Patienten die besten evidenzbasierten Empfehlungen zu geben.
Jeramy Peters, DO, leitender Autor und Psychiater an der Oregon Health and Science Universität Portland, führt aus, dass man besonders Interesse an jungen Menschen im späteren Teenageralter und in den frühen Zwanzigern habe, da sich deren Gehirne noch entwickeln. Jedoch könne man nicht genau vorhersagen, welche jungen Menschen aufgrund des Cannabis-Konsums Probleme mit der psychischen Gesundheit entwickeln könnten. In Familien, in denen bereits psychische Erkrankungen vorkommen, könnte ein potenzielles Risiko bestehen. „Kinderärzte sollten sich dessen bewusst sein, besonders bei Patienten, die Symptome von Angst und Depression gezeigt haben und offen über Cannabis diskutieren möchten“, erklärt Dr. Peters.
Zu den längerfristigen Auswirkungen des Cannabis-Konsum gehören Gedächtnisstörungen, Konzentrationsstörungen und eine verminderte Motivation. Der Gesundheitszustand sowie die sozialen und beruflichen Aspekte sollten vor dem Beginn des Cannabis-Konsums geprüft werden, so die Forscher. Ggf. sollte dann Abstand von der Cannabis-Verwendung genommen werden. Patienten, die psychisch gesund sind, sollten ebenfalls von einem Arzt umfassend beraten werden.
Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) sind die wichtigsten Cannabinoide aus der Cannabispflanze. Es konnte belegt werden, dass das psychoaktive THC bei gesunden Probanden Symptome einer Psychose auslösen kann. Es wird angenommen, dass THC ein Risikofaktor bei der Entwicklung von Psychosen ist. Von CBD wird hingegen angenommen, dass es antipsychotische und angstlösende Eigenschaften besitzt.
Viele neue Cannabis-Produkte enthalten unterschiedliche Mengen an THC und CBD. Die Forscher empfehlen den Ärzten, sich darüber zu informieren, welche Produkte ihre Patienten verwenden und wie häufig, um sie hinsichtlich der Dosierung und Risiken zu beraten.
„Es ist sehr schwierig, jemandem zu sagen, welche Effekt erwartet werden kann, ohne die Besonderheiten des Produkts zu kennen“, sagt Walter Prozialeck, Professor und Vorsitzender der Abteilung für Pharmakologie des Chicago College of Osteopathic Medicine an der Midwestern University. „Wie viel THC in dem Produkt enthalten ist, wie es konsumiert wird – und natürlich die Physiologie des Individuums – alles spielt eine Rolle bei der Bestimmung ihrer Erfahrung.“
Die Stärke von Cannabis hat in den letzten 50 Jahren zugenommen. Während der 1960er Jahre enthielt Cannabis typischerweise etwa 1 bis 5 Prozent THC. Viele Pflanzen, die heute verfügbar sind, besitzen einen THC-Gehalt von 15 bis 25 Prozent. Einige erreichen sogar 30 Prozent oder mehr. Beim Rauchen von Cannabis werden etwa 25 Prozent Cannabinoide absorbiert.
Beim Einatmen von Cannabis über einen Vaporizer absorbiert der Benutzer jedoch bis zu 33 Prozent der gesamten Cannabinoide. Wer raucht oder vaporisiert, erlebt die Wirkung sehr schnell, meist innerhalb weniger Minuten mit einer Dauer zwischen zwei und vier Stunden. Der nahezu sofortige Beginn des Hochs erlaubt es Nutzern, ihre Dosierung effektiver einzustellen.
Im Vergleich dazu wird THC, wenn Cannabis-Produkte oral eingenommen werden, inkonsistent absorbiert. Anwender erleben die Auswirkungen von THC typischerweise zwei bis vier Stunden nach der Einnahme und die Wirkung hält sechs bis acht Stunden an. Personen, die Cannabis-Produkte verwenden, erfahren oft eine intensivere und länger anhaltende Wirkung. Angesichts dessen besteht die Gefahr einer Überdosierung.
„Der beste Rat, den wir geben können, ist eine niedrige und langsame Verwendung“, sagt Prozialeck. Weiter führt er aus, dass mehr Forschung von der medizinischen Gemeinschaft benötigt wird, um spezifische Protokolle zu erstellen, die Ärzte verwenden können, um Patienten besser zu beraten.
Ärzte fürchten Haftungsrisiken
Der Gesetzgeber hat bei Cannabis als Medizin auf die bei Medikamenten sonst erforderliche Zulassung verzichtet. Aus diesem Grund müssen Mediziner sehr umfangreich über die Nebenwirkungen von Cannabis informieren. Und da Cannabis nicht zu den zugelassenen Medikamenten gehört, besteht auch keine Produkthaftung eines Pharmaunternehmens. Sollte also beim Patienten durch die Cannabis-Therapie ein Schaden eintreten, so steht der verordnete Arzt in der Haftung. Aus diesem Grund wird Ärzten bei der Cannabis-Verordnung empfohlen, ihre Patienten einen Aufklärungsbogen ausfüllen zu lassen, der dann der Patientenakte hinzugefügt werden sollte.
Cannabis kann die Fahrtüchtigkeit einschränken
Es gibt bestimmte Medikamente, die die Fahrtüchtigkeit eines Patienten einschränken können. Hierunter fällt auch Cannabis. Zwar dürfen Cannabis-Patienten aktiv am Straßenverkehr teilnehmen, es müssen hierfür aber bestimmte Bedingungen erfüllt werden. So ist es wichtig, dass Patienten einen Nachweis (Kopie des BTM-Rezeptes und ggf. ein Schreiben des Arztes) bei sich führen, dass sie eine ärztlich verordnete Cannabis-Therapie erhalten.
Zu Beginn der Therapie sollten Ärzte ihren Patienten von einer Teilnahme am Straßenverkehr eher abraten – zumindest solange wie die Findungsphase für die richtige Dosierung dauert. Wenn am Straßenverkehr teilgenommen wird, muss der Fahrzeugführer unter der Einnahme von Cannabis dazu in der Lage sein, sein Fahrzeug sicher zu führen.
Einen interessanten Leafly-Artikel zu dieser Thematik gibt es hier.
Datenerhebung zur Cannabis-Wirksamkeit beim BfArM
Ärzte müssen beim Verschreiben von Cannabis als Medizin auf Vieles achten. So muss im Gespräch mit dem Patienten der Arzt auf die gesetzlich vorgeschriebene Datenübermittlung hinweisen (§ 1 Cannabis-Gesetz bzw. Cannabis-Begleiterhebungs-Verordnung). Jeder Arzt, der Medizinalhanf verordnet, muss ein Jahr nach Beginn der Cannabis-Therapie, bei Abbruch der Behandlung sowie bei der Umstellung eines Cannabispräparates (z. B. von Cannabisextrakt auf Cannabisblüten) verschiedene anonymisierte Daten an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) übermitteln. Dieser Erhebungsbogen umfasst unter anderem die folgenden medizinischen Daten, die anschließend vom BfArM ausgewertet werden:
- Fachrichtung des verordnenden Arztes
- Alter und Geschlecht des Patienten
- Diagnose gemäß ICD-10
- Symptomatik
- Dauer der Erkrankung
- Informationen zu etwaigen Vortherapien und warum diese beendet wurden
- Art und Umfang der Cannabis-Therapie
- Dauer der Cannabis-Therapie
- Informationen über parallel verordnete Medikamente bzw. deren Wirkstoffe
- Auswirkungen der Cannabis-Therapie auf die Krankheit bzw. deren Symptome sowie auf die Lebensqualität des Patienten
- Nebenwirkungen, die infolge der Cannabis-Therapie aufgetreten sind
- ggf. Gründe für die Beendigung der Cannabis-Therapie
Ärzte können den Erhebungsbogen online auf einem vom BfArM eingerichteten Portal ausfüllen.
Die Erhebung der Daten soll für fünf Jahre erfolgen und dient als Entscheidungsgrundlage, ob Cannabisblüten, Cannabisextrakte sowie Cannabis-Fertigarzneimittel in Zukunft von den gesetzlichen Krankenkassen als Regelleistung anerkannt werden sollen.
Seit Oktober 2017 dürfen Ärzte für die Datenerhebung 28 Punkte (2,95 Euro), für die Datenerfassung und Übermittlung 92 Punkte (9,70 Euro) sowie für die Unterstützung bei der Antragstellung für die Kostenübernahme bei der Krankenkasse 143 Punkte (15,06 Euro) abrechnen. Vergleicht man dies mit dem Zeitaufwand, ist der Verdienst für Ärzte sehr gering. Ein weiterer Grund, warum nur so wenige Ärzte Cannabis verschreiben.
Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse
Patienten müssen vor der erstmaligen Verordnung von Cannabis als Medizin die Genehmigung zur Kostenübernahme der Krankenkasse einholen. Hierfür muss der Arzt den „Arztfragebogen zu Cannabinoiden nach § 31 Abs. 6 SGB V“ ausfüllen und an die Krankenkasse weiterleiten. Laut dem neuen Cannabis-Gesetz dürfen die Krankenkassen die Kostenübernahme nur in Ausnahmefällen mit Begründung ablehnen. In der Praxis zeigt sich jedoch ein anderes Bild: Zwischen März und Juni 2017 hat die AOK allein rund die Hälfte der 2 300 eingereichten Anträge abgelehnt. Die Techniker Krankenkasse lehnte 341 von 863 Anträgen ab. Viele Cannabis-Patienten bleiben auf den Kosten sitzen oder streben ein langwieriges Klageverfahren an. Auch über diese Thematik sollten Ärzte mit ihren Patienten sprechen.
Info: Wenn Cannabis im Rahmen der Palliativversorgung verschrieben wird, muss die Krankenkasse über den Antrag auf Kostenübernahme innerhalb von drei Tagen entscheiden. In allen anderen Fällen gilt eine dreiwöchige Frist, und wenn eine gutachterliche Stellungnahme erfolgt fünf Wochen.
Cannabis-Verordnung: Angst vor Regresspflicht
Jeder Arzt hat für seine Praxis ein bestimmtes Budget für die Kosten in unterschiedlichen Bereichen, das nicht überschritten werden darf. Wenn Anwendungen, Heilmittel oder Medikamente zu häufig verordnet werden, besteht die Gefahr, dass dem Arzt ein Regress droht. Infolge dessen übernehmen die Krankenkassen die Kosten nicht. Diese müssen dann vom Arzt aus eigener Tasche bezahlt werden. Solch eine Regresspflicht kann sogar noch Jahre rückwirkend auf einen Arzt zukommen.
Zwar kennen die Ärzte bei den herkömmlichen Verordnungen ihre Budgets, bei Cannabis als Medizin fehlt ihnen jedoch noch die Erfahrung. Außerdem ist unklar, wie die Krankenkassen auf Medizinalhanf reagieren. Aus diesem Grund sind viele Vertragsärzte sehr vorsichtig beim Verschreiben von Cannabis. Wichtig ist für Ärzte aber zu wissen, dass Cannabis nicht mit den herkömmlichen Medikamenten verglichen werden kann. So ist die Verordnung von Cannabis an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
Eine diese Voraussetzungen ist, dass die Erstverordnung erst nach der Prüfung durch die Krankenkasse stattfinden darf. Wenn die Krankenkasse die Cannabis-Therapie genehmigt, kann der Arzt ein Cannabis-Rezept zulasten der Kasse ausstellen. Das bedeutet, dass sich Ärzte im Grunde genommen keine Sorgen mehr in Bezug auf das Regressrisiko machen müssten. Leider ist das in der Praxis nicht ganz so einfach, denn für die Cannabis-Verordnung gelten die Regelungen der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach §§ 106 ff SGB V. Demnach behalten sich die Krankenkassen trotz der Genehmigung für die Kostenübernahme das Recht vor, unwirtschaftliches Verhalten von Vertragsärzten nachträglich zu prüfen und ggf. einen Regress zu fordern. Und da die Kosten für Cannabisblüten sehr hoch sind, könnten auch die Regressforderungen extrem teuer werden. Aus diesem Grund ist die Sorge vor einem Regress immer noch eines der größten Hindernisse für Cannabis als Medizin, wobei unklar ist, wie hoch das Regressrisiko tatsächlich ist.
Hinweis: In diesem Artikel berichten wir über rezeptpflichtiges CBD oder auch Cannabidiol. Dieser Artikel macht zur möglichen Zweckbestimmung keinerlei Vorschlag. Nutzversprechen bleiben den Apothekern überlassen.
Quellen: