StartseiteAlle ArtikelNewsCannabis-Verordnungen erreichen neue Höchststände

Cannabis-Verordnungen erreichen neue Höchststände

Gesa-2019 Autor:
Gesa Riedewald

54 Millionen Euro – das ist der Umsatz mit cannabinoidhaltigen Fertigarzneimitteln und Zubereitungen von Januar bis Juni 2019. Nach den neuesten Zahlen der gesetzlichen Versicherungen sind die Cannabis-Verordnungen in Deutschland weiter stark angestiegen. Cannabisblüten werden nach wie vor am häufigsten verschrieben.

Cannabis-Verordnungen erreichen neue Höchststände

53 % mehr Verordnungen als im Vorjahr

Die Cannabis-Verordnungen in Deutschland haben im zweiten Quartal 2019, also von April bis Juni, neue Höchststände erreicht. Das belegen die kürzlich veröffentlichten Zahlen im sogenannten GAMSI-Bericht des GKV-Spitzenverbandes, die Vertretung der gesetzlichen Krankenkassen.

Insgesamt wurden von Januar bis Juni 2019 122.450 Verordnungen für cannabinoidhaltige Fertigarzneimittel und Zubereitungen ausgestellt. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres waren es nur knapp 80.000 Verordnungen gewesen. Das bedeutet eine Steigerung von 53 Prozent.

Umsätze steigen auf über 54 Millionen

Entsprechend den Verordnungszahlen wachsen auch die Umsätze mit Cannabis als Medizin. Im ersten Quartal von Januar bis März 2019 lagen sie bei knapp 25 Millionen Euro. (Leafly.de berichtete.) Im Zeitraum April bis Juni dagegen bei knapp 30 Millionen Euro. Das entspricht einem Plus von 20 Prozent gegenüber dem Vorquartal.

Insgesamt erreichten die Umsätze mit cannabinoidhaltigen Fertigarzneimittel und Zubereitungen von Januar bis Juni 2019 einen Umsatz von über 54 Millionen Euro.

Medizinal-Cannabisblüten mit Abstand am beliebtesten

Die Daten der gesetzlichen Versicherungen zeigen, dass unverarbeitete Cannabisblüten weiterhin am häufigsten von Ärztinnen und Ärzten verschrieben werden. 44.826 Verordnungen von Blüten in unverarbeitetem Zustand wurden bisher dieses Jahr abgerechnet. Mit 24 Millionen Euro machen sie bei den Cannabisarzneimitteln auch den größten Umsatz aus.

Unverarbeitete Cannabisblüten und Zubereitungen aus Blüten sind gemeinsam im zweiten Quartal 2019 sogar für 55 Prozent der insgesamt erstatteten Cannabisprodukte zuständig.

Neue Kategorien seit April 2019 – differenzierte Analyse

Bis zur letzten Datenerhebung für den Zeitraum Januar bis März 2019 teilte die GKV ihre Daten in fünf Kategorien ein:

  • cannabishaltige Zubereitungen
  • unverarbeitete Cannabisblüten
  • cannabishaltige Fertigarzneimittel ohne Pharmazentralnummer
  • Fertigarzneimittel Canemes®
  • Fertigarzneimittel Sativex®

Seit April 2019 gibt es aber in den Apotheken zwei weitere Kennzeichen für Cannabisarzneimittel (Leafly.de berichtete). So werden jetzt Rezepturen aus cannabinoidhaltigen Stoffen wie beispielsweise Dronabinol-Kapseln gesondert erfasst (cannabinoidhaltige Stoffe oder Fertigarzneimittel in Zubereitungen).

Darüber hinaus gibt es eine neue Kategorie für cannabinoidhaltige Substanzen, wie beispielsweise die Tilray-Extrakte, bei denen die Apotheke das Produkt nur umfüllt oder umetikettiert (cannabinoidhaltige Stoffe in unverändertem Zustand).

In der Statistik der GKV entfällt daher jetzt die Kategorie “cannabishaltige Zubereitungen”. Stattdessen werden die betroffenen Cannabisarzneimittel in drei Gruppen aufgeteilt:

  • Cannabisblüten in Zubereitungen
  • cannabinoidhaltige Stoffe oder Fertigarzneimitteln in Zubereitungen
  • cannabinoidhaltige Stoffe in unverändertem Zustand

Die anderen Gruppen

  • unverarbeitete Cannabisblüten
  • cannabishaltige Fertigarzneimittel ohne Pharmazentralnummer
  • Fertigarzneimittel Canemes®
  • Fertigarzneimittel Sativex®

bleiben weiterhin bestehen. Somit gibt es jetzt sieben Kategorien.

Die neue Einteilung ermöglicht eine differenziertere Analyse. Denn nun ist erkennbar, wie viele Zubereitungen aus Cannabisblüten, Vollspektrum-Extrakten und Dronabinolmischungen von den Krankenkassen erstattet werden.

Sativex® und Dronabinol nach Cannabisblüten

Nach den Cannabisblüten in unverarbeitetem Zustand und den Cannabisblüten in Zubereitungen folgt bei der GKV-Statistik zunächst das Cannabis-Fertigarzneimittel Sativex® mit 25.459 Verordnungen im ersten Quartal 2019. Dahinter kommen Dronabinol und andere Rezepturen aus cannabinoidhaltigen Stoffen mit 18.479 Verordnungen.

Canemes® und cannabishaltige Fertigarzneimittel ohne Pharmazentralnummer (PZN) verordnen Ärztinnen und Ärzte nur selten. Sie spielen in der Statistik kaum eine Rolle.

Nur gesetzlich Versicherte erfasst

Die Daten des GKV-Spitzenverbandes beziehen sich nur auf gesetzlich Krankenversicherte. Privatpatienten oder Menschen, die Cannabisarzneimittel über ein Privatrezept erhalten, sind in der Statistik nicht erfasst. Besonders in Bezug auf Cannabisblüten spielen Privatrezepte allerdings eine wichtige Rolle in Deutschland. Daher kann davon ausgegangen werden, dass die Zahl der ärztlichen Verordnungen von Cannabisblüten noch deutlich höher liegt, als von der GKV ermittelt.

Im Mai 10 Millionen überschritten

Bei der Analyse der GKV-Daten fällt darüber hinaus auf, dass der Mai 2019 der stärkste Monat bei der medizinischen Versorgung mit Cannabis war – und zwar seit der Umsetzung des derzeitigen Rechtsrahmens.

Im Mai erstatteten die gesetzlichen Krankenkassen 10,6 Millionen Euro an Cannabisarzneimitteln der verschiedenen Formen – und überschritten damit erstmals die 10 Millionen Euro-Marke. Im Juni sank die Zahl wieder auf 9,5 Millionen Euro.

Ähnliche Artikel