Cannabisausschreibung: Was bisher geschah …
Im April 2017 startete das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Ausschreibung zum „Anbau, Verarbeitung, Lagerung, Verpackung und Lieferung von Cannabis für medizinische Zwecke“ (kurz: Cannabisausschreibung) in Deutschland. Geplant war der Anbau von 6.600 Kilo Cannabis. Die Ernte sollten im Jahr 2019 stattfinden.
Allerdings gestaltete sich das Verfahren problematisch. Denn unter anderem mussten die Bewerber Referenzen über Aufträge zum Anbau, Verarbeitung und Lieferung von Phytoarzneipflanzen vorweisen können. Außerdem sollten sie nachweisen können, dass sie in den letzten drei Jahren Cannabis-Lieferungen über jeweils mindestens 50 Kilogramm Cannabis getätigt haben. Für deutsche Unternehmen waren dies Voraussetzungen, die sie schlichtweg nicht erfüllen konnten. Auch die Fristen, um Partnerunternehmen aus dem Ausland zu akquirieren, waren einfach viel zu kurz.
Beim Oberlandesgericht Düsseldorf reichten dann vier deutsche Unternehmen Klage ein. Allerdings stimmte das Gericht nur einer Klage zu. Die anderen drei Klagen wurden abgewiesen. Erst hieß es vonseiten der Bundesregierung, dass das Vergabeverfahren trotz der Klagen weiter fortgeführt werde. Doch dann stoppte das BfArM dennoch die Cannabisausschreibung (Leafly berichtete). Insgesamt hatten sich an der Ausschreibung 118 Bieter bzw. Bietergemeinschaften beteiligt.
Neue Cannabisausschreibung im Jahr 2018
Nachdem die Cannabisausschreibung gestoppt wurde, tat sich erst einmal nichts. Auf Nachfrage beim BfArM wurde uns mitgeteilt, dass noch „notwendige Entscheidungen“ zu treffen seien und dass man bemüht sei, „schnellstmöglich ein neues bzw. verändertes Ausschreibungsverfahren zu starten“ (Leafly berichtete).
Am 20. Juli 2018 war es dann endlich soweit und die Cannabisausschreibung ging in die nächste Runde. Dieses Mal umfasst die Ausschreibung ein Gesamtvolumen von 10.400 kg Cannabis, verteilt auf vier Jahre mit jeweils 2.600 kg. Die erste Cannabisernte in Deutschland sollte im Jahr 2020 stattfinden. An der europaweiten Ausschreibung konnten sich Unternehmen bis zum 22. Oktober bewerben. Die Zuschlagserteilung war für das erste Quartal 2019 geplant.
Bewerbungsfrist wird zweimal verlängert
Wie zuvor erwähnt, sollte die Bewerbungsfrist am 22. Oktober enden. Bereits im August ließ das BfArM verlauten, dass die Frist bis zum 20. November verlängert werde. Wiederum im November hieß es, dass die Frist am 11. Dezember ende. Gründe für die zweimalige Verschiebung der Bewerbungsfrist gab das BfArM nicht bekannt. Es hieß lediglich, dass es sich um „vergaberechtliche Gründe“ handele. Beobachter der Cannabisausschreibung vermuteten jedoch, dass es einen Zusammenhang mit einem Beschwerdeverfahren beim Oberlandesgericht Düsseldorf geben könnte.
Zuschlagserteilung verschiebt sich
Ursprünglich war geplant, die Zuschläge im ersten Quartal 2019 zu erteilen. Medienberichten zufolge hieß es dann Ende 2018, dass die Zuschläge an die Cannabisproduzenten erst im zweiten Quartal 2019 erfolgen. Trotz dieser Verzögerung hielt das BfArM aber daran fest, dass die erste Cannabisernte aus dem Anbau in Deutschland im Jahr 2020 stattfindet.
79 Bieter haben Angebote abgegeben
In einer aktuellen Pressemitteilung gab das BfArM jetzt bekannt, dass sich 79 Bieter bzw. Bietergemeinschaften an der neuen Cannabisausschreibung beteiligt und Angebote abgegeben haben. Weiter heißt es, dass die Angebote jetzt ausgewertet werden und die Zuschlagserteilung im 2. Quartal erfolgen soll. Die erste Ernte erwartet das BfArM für das 4. Quartal 2020.
Darüber hinaus informiert das BfArM:
„Mit der Aufteilung in 13 Lose zu je 200 kg Jahresmenge sollte eine Beteiligung auch von kleineren Unternehmen erreicht und zugleich im Sinne der Patientenversorgung das Ausfallrisiko vermindert werden. Ein Bieter kann maximal für fünf Lose einen Zuschlag erhalten. Insgesamt haben die 79 Bieter bzw. Bietergemeinschaften 817 Angebote für die 13 Lose abgegeben.
Im Ausschreibungsverfahren wurden über 200 Bieterfragen gestellt. Diese führten, wie auch in anderen Vergabeverfahren üblich, zu Klarstellungen und damit zu einer Anpassung der Angebotsfrist um insgesamt 7 Wochen. Ein Nachprüfungsantrag eines Bieters wurde von der Vergabekammer des Bundes zurückgewiesen. Da der Bieter gegen diese Entscheidung der Vergabekammer klagt, ist für den 10.04.2019 ein Verfahren beim OLG Düsseldorf terminiert. Die Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren kann insofern nicht vorher erfolgen.“
Wir dürfen gespannt sein, ob die Cannabisausschreibung bzw. das gesamte Verfahren nun reibungslos und ohne weitere Verzögerungen vorangeht. Auch bleibt es spannend, ob wir tatsächlich im 4. Quartal 2020 das erste Cannabis in Deutschland ernten werden.