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Cannabisblüten – Erfahrungen aus der Apotheke

Gesa-2019 Autor:
Gesa Riedewald

Auf der pharmazeutischen Fachmesse Expopharm berichtete eine Apothekerin über ihre Erfahrungen mit Cannabisblüten. Obwohl sich die Krankenkassen und teilweise auch Ärztevertreter dafür aussprechen, statt Cannabisblüten andere Cannabis-Arzneimittel einzusetzen, sieht die Apothekerin Astrid Staffeldt durchaus einen Bedarf für diese Darreichungsform.

Cannabisblüten – Erfahrungen aus der Apotheke

Pharmazeutische Fachmesse – Schwerpunktthema Cannabis als Medizin

Vom 10. bis 13. Oktober fand in München die pharmazeutische Fachmesse Expopharm statt. Dort präsentieren sich Pharmafirmen, EDV-Anbieter, Apothekeneinrichter und andere Unternehmen, die im Umfeld der Apotheken aktiv sind. Als ein besonderes Highlight gilt bei dieser Messe traditionell die Pharma-World.

Die Pharma-World wurde 2013 als „Plattform für Dialog und Wissenstransfer“ initiiert. Ziel ist es, den Apothekern ein exklusives Vortragsprogramm zu bieten, das Erkenntnisse für den Arbeitsalltag bietet. Renommierte Experten sprechen über aktuelle pharmazeutische Themen und geben Einblicke in den Stand der Forschung. Ein Schwerpunktthema auf der Pharma-World 2018 war „die arzneiliche Verwendung von Cannabis“.

Neben anderen Vorträgen zum Thema Cannabis als Medizin sprach auf der Pharma-World auch Astrid Staffeldt über ihre Erfahrungen im Handling von pharmazeutischem Cannabis in der Apotheke. Frau Staffeldt ist Apothekerin aus der Falken-Apotheke in Hannover, die eine große Zahl Cannabispatienten versorgt. Aus diesem Grund verfügt sie auch über ausreichend Erfahrung.

Mangelnde Evidenz bei Cannabis als Medizin

In ihrem Vortrag sprach die Apothekerin die mangelnde Evidenz beim Thema Cannabis als Medizin an. Weitere Cannabisforschung sei nötig. Solange aber keine hochwertigen Studien vorliegen, sei es gerechtfertigt, auf klinische Ergebnisse zurückzugreifen.

Auch für mehr pharmazeutische Forschung plädiert Astrid Staffeldt, um das Zusammenspiel der Inhaltsstoffe der Cannabispflanze besser zu verstehen. Bei der Auswahl des passenden Cannabis-Produktes – seien es Cannabisblüten, Rezeptur- oder Fertigarzneimittel – fokussieren sich Ärzte heute vor allem auf den Gehalt an THC und CBD.

„Aber auch die zahlreichen Terpene wie Myrcen, Limonem oder Pinen haben Einfluss auf die Gesamtwirkung“, so Staffelt.

Obwohl sich die Krankenkassen und teilweise auch Ärztevertreter dafür aussprechen, statt Cannabisblüten andere Cannabis-Arzneimittel einzusetzen, sieht die Apothekerin Astrid Staffeldt durchaus einen Bedarf für diese Darreichungsform.

Leafly.de hat erst kürzlich darüber berichtet, welchen Einfluss Terpene auf die Gesamtwirkung von Cannabisblüten haben.

Hürden bei Cannabis als Medizin

Als Hemmschuh nennt die Apothekerin das aufwendige Handling der Cannabisblüten und die zeitintensive Beratung der Patientinnen und Patienten. Staffeldt rät ihren Kolleginnen und Kollegen, sich ein wenig mit den unterschiedlichen Cannabissorten, ihrem jeweiligen Gehalt an THC und CBD sowie ihrer speziellen Wirkung auseinanderzusetzen.

Der verschreibende Cannabis-Arzt muss auf dem Rezept die gewünschte Blütensorte und ihren THC-/CBD-Gehalt eindeutig angeben. Ist die gewünschte Sorte nicht lieferbar, darf der Apotheker auch bei gleichem THC-/CBD-Gehalt nicht eigenmächtig die Sorten austauschen. Stattdessen ist ein neues Rezept nötig.

Wie Leafly.de berichtete, benötigen die Cannabispatienten beim Wechsel der Blütensorte auch eine neue Genehmigung der Krankenkasse. Ein Wechsel der Sorte bedeutet einen Therapiewechsel, und dieser muss erneut von der Krankenkasse genehmigt werden.

Aufgaben der Apotheke

Die Cannabis-Apotheke muss bei Medizinalhanf eine Identitätsprüfung vornehmen. Wie genau diese auszusehen hat, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Hier wäre die Einführung einer bundeseinheitlichen Regelung sinnvoll.

Apothekerin Staffeldt empfiehlt eine gründliche Dokumentation der erhaltenden und abgegebenen Mengen. Minusabweichungen von bis zu 9 Prozent seien im Bereich von 5 bis 50 Gramm in Ordnung. Drüber hinaus brauche die Apotheke noch ein kleine Menge für die Prüfung. Außerdem können bei der Verarbeitung Verluste entstehen.

„Wir dürfen einen Mehrverbrauch von bis zu 10 Prozent haben, das ist laut Betäubungsmittelgesetz herstellungstechnisch begründbar, muss aber dokumentiert werden“, erklärt Staffeldt.

Für die Apotheken bestehe keine Prüfpflicht, ob die Krankenkasse die Kosten für die Cannabis-Therapie übernimmt. „Das kann ich zum Eigenschutz vor Regressen aber sehr empfehlen“, so Staffeldt. Ärzte dürfen pharmazeutisches Cannabis nur auf einem BtM-Rezept verordnen, und selbstverständlich müssen alle Vorgaben eingehalten werden. Das betrifft auch den Einkaufspreis, den Importeur und die Berechnung.

Sollen mehr als 100 Gramm Cannabisblüten innerhalb von 30 Tagen verordnet werden, darf folglich die A-Kennzeichnung auf dem Rezept nicht fehlen.

Handling der Cannabisblüten

Die Abgabe unzerkleinerter Blüten auf ärztliche Verordnung ist grundsätzlich möglich – eine Pflichtzerkleinerung durch die Apotheke gebe es nicht. Übernimmt die Apotheke das Zerkleinern der Cannabisblüten, darf sie die Blüten zum Verdampfen nicht zu klein schneiden. Andernfalls könnten kleine Partikel inhaliert werden. Vorschriften für die Mindestgröße gibt es nicht. Falls Cannabispatienten selbst zerkleinern, ist es ratsam, sich an gerebeltem Majoran aus der Küche zu orientieren.

Je nachdem, ob die Cannabisblüten unzerkleinert oder zerkleinert entsprechend der NRF-Vorschriften abgegeben werden, müssen sie gemäß Arzneimittelpreisverordnung § 4 beziehungsweise 5 taxiert werden. Unverarbeitet erhält die GKV den Apothekenabschlag in Höhe von 5 Prozent vom Abgabepreis, bei NRF-Rezepturen gilt ein Festabschlag von derzeit 1,77 Euro.

Preis von Cannabis aus der Apotheke

Da der Preis von pharmazeutischem Cannabis sehr hoch liegt, kommt es immer wieder zu Kritik. Die erfahrene Apothekerin Staffeldt empfiehlt aus diesem Grund, sich nicht auf Preisdiskussionen mit den Patienten einzulassen. Cannabis aus der Apotheke besitzt pharmazeutische Qualität und kommt aus kontrolliertem Anbau.

 

 

Hinweis: In diesem Artikel berichten wir über rezeptpflichtiges CBD oder auch Cannabidiol. Dieser Artikel macht zur möglichen Zweckbestimmung keinerlei Vorschlag. Nutzversprechen bleiben den Apothekern überlassen.

Quellen:

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