Die vorgeschriebene Prüfung von pharmazeutischem Cannabis in den Apotheken (Cannabisprüfung) wird nicht verändert. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor. Die Liberalen wollen das Prüfverfahren von Medizinalhanf in den Apotheken vereinfachen. Darüber hinaus kritisiert die Partei die uneinheitlichen Regelungen in den Bundesländern. Der drogenpolitischen Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Wieland Schinnenburg, hatte die Anfrage initiiert.
FDP kritisiert aufwendige Cannabisprüfung und hohe Preise
Die FDP unterstützt die Kritik der Apotheken, dass das Prüfverfahren von pharmazeutischem Cannabis zu aufwendig sei. Zudem unterscheidet sich die Cannabis-Analytik in den Bundesländern. So werden beispielsweise in Schleswig-Holstein Cannabis-Gebinde aus den Niederlanden als Fertigarzneimittel anerkannt. Dadurch entfällt eine weitere Prüfung. In anderen Bundesländern dagegen müssen diese Gebinde analysiert werden.
Die Liberalen weisen in ihrer Anfrage darauf hin, dass die „uneinheitlichen Regelungen in den Bundesländern und die aufwendigen Prüfverfahren“ Medizinalcannabis erheblich verteuern. Daher wünscht sich die FDP „eine einheitliche und unbürokratische Regelung, die in allen Bundesländern gilt sowie größere Gebinde von Cannabisblüten bzw. deren Ausweisung als Fertigarzneimittel.“
Die Bundesregierung erteilte den Forderungen nach einem vereinfachten Prüfverfahren eine klare Absage. Die Einstufung von Arzneimitteln als Fertigarzneimittel hänge vom jeweiligen Einzelfall ab und obliege den zuständigen Behörden der Länder, so die Antwort vom BMG. Welche Arzneimittel in welchen Bundesländern als Fertigarzneimittel eingestuft werden, wisse die Bundesregierung nicht, heißt es.
Niedrigere Preise von Cannabis durch Abschaffung des Apothekenzuschlags
Beim Thema Senkung der Preise von Medizinalcannabis verweist die Bundesregierung auf einen Referentenentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Der Minister hatte Ende letzten Jahres Pläne veröffentlicht, nach denen er die Vergütung der Abgabe von Cannabis aus der Apotheke neu regeln will. Im Entwurf zum „Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung“ (GSAV) ist vorgesehen, die bisherige Preisbildung zu reformieren, um die Cannabis-Preise zu senken. Der Apothekenaufschlag von bis zu 100 Prozent würde damit wegfallen. Leafly.de berichtete.
Durch das Aus für den bisherigen Aufschlag könnten laut Gesundheitsministerium rund 25 Millionen Euro eingespart werden. Damit würde die Gesetzesänderung die Ausgaben für Cannabis als Medizin halbieren. Die Entscheidung für die neuen Apothekenpreise wird im Gesetzentwurf damit begründet, dass Cannabis-Arzneimittel und Cannabisblüten zu sehr hohen Kosten für die Krankenkassen geführt haben.
Der Gesetzentwurf ist allerdings noch in der Ressortabstimmung und noch nicht abgeschlossen. Daher ist noch fraglich, ob die Pläne von Jens Spahn tatsächlich umgesetzt werden.