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Cannabisresolution: EU-Parlament gibt Antworten

Leafly: Alexandra Latour Autor:
Alexandra Latour

Die kürzlich stattgefundene Verabschiedung der Cannabisresolution hat einige Fragen aufgeworfen. Wir haben versucht, Antworten zu finden und unter anderem mit Martin Häusling von den Grünen gesprochen.

Cannabisresolution: EU-Parlament gibt Antworten

Vor kurzem hat das Europäische Parlament in Straßburg die „Cannabisresolution“ verabschiedet (Leafly berichtete). Hier sprachen sich die Abgeordneten mehrheitlich dafür aus, „Arzneimittel auf Cannabisbasis und anderen Anwendungen von Cannabis zu unterscheiden“. Zudem werden in der Cannabisresolution die Mitgliedsstaaten aufgefordert, „es dem professionellen Ermessen der Ärzte zu überlassen, Patienten mit entsprechenden Krankheiten offiziell zugelassene Arzneimittel auf Cannabisbasis zu verschreiben“. Cannabismedikamente sollen zudem von den Krankenversicherungen in gleicher Weise wie bei anderen Arzneimitteln von den Krankenkassen übernommen werden.

Darüber hinaus heißt es unter anderem in der Resolution, dass die Ausweitung der Forschungstätigkeiten in der Europäischen Union wichtig sei. Eine angemessene Finanzierung sei ebenso wichtig.

Cannabisresolution wirft Fragen auf

Von vielen Seiten taten sich nach Veröffentlichung der Cannabisresolution Fragen auf. Denn was sich zunächst danach anhört, als ob das Europäische Parlament Medizinalcannabis europaweit zulässt, zeigt sich bei näherem Hinsehen als „Mogelpackung“, so der Deutsche Hanfverband in einem Bericht.

Problematisch ist, dass sich die Empfehlungen in der Cannabisresolution lediglich auf zugelassene Fertigpräparate beziehen. Hier konnte der medizinische Nutzen in klinischen Studien nachgewiesen werden. Das einzige Fertigpräparat, das diesen Kriterien entspricht, ist Sativex. Dieses ist ohnehin in der gesamten Europäischen Union zugelassen. Cannabisblüten, Dronabinol und medizinische Cannabisextrakte entsprechen diesen Kriterien jedoch nicht.

Neu ist tatsächlich die Forderung, dass die Wirksamkeit von Sativex bei den folgenden Beschwerden/Krankheiten erforscht werden soll:

  • HIV/Aids
  • psychische Störungen wie Psychosen
  • Tourette-Syndrom
  • Epilepsie
  • Alzheimer
  • Arthritis
  • Asthma
  • Krebs
  • Morbus Crohn
  • Grüner Star
  • Menstruationsbeschwerden

Denn bislang war Sativex lediglich bei der Behandlung von Multiple Sklerose zugelassen.

Der Deutsche Hanfverband erklärt jedoch, dass dies nicht darüber hinwegtäuschen könne, dass „Cannabisblüten nicht als Medizin anerkannt werden sollen“. Und das, obwohl die Kosten der Fertigpräparate das „Vier- bis Zwanzigfache von pflanzlichem Cannabis betragen“.

Cannabisresolution: Weitere offene Fragen

Weiter heißt es in der Cannabisresolution:

„Das Parlament betont, dass sich eine Regulierung für Arzneimittel auf Cannabis-Basis in zusätzlichen Ressourcen für die Gebietskörperschaften niederschlagen würden und sich mit ihr der Schwarzmarkt eindämmen und die Qualität und eine korrekte Kennzeichnung sicherstellen ließe. Zudem würde sich der Zugang Minderjähriger zu diesem Stoff beschränken lassen.“

Hier stellt sich ganz klar die Frage, was denn die Zulassung von Medizinalcannabis mit der Eindämmung des Schwarzmarktes und dem Schutz Minderjähriger zu tun hat.

Leafly.de fragt beim Europäischen Parlament nach

Wir haben mit dem deutschen Verbindungsbüro des Europäischen Parlaments Kontakt aufgenommen und folgende Fragen gestellt:

  • Die Empfehlungen in der Cannabisresolution beziehen sich lediglich auf zugelassene Fertigpräparate auf Cannabisbasis, deren Nutzen in klinischen Studien nachgewiesen wurde. Das einzige Medikament, das diesem Kriterium entspricht und in der EU zugelassen ist, ist Sativex. Sowohl Cannabisblüten als auch Dronabinol fallen nicht darunter. Wie steht das Europäische Parlament hierzu, und wird es hierfür auch Empfehlungen herausgeben?
  • Oder wird das Europäische Parlament Cannabisblüten nicht als Medizin anerkennen? Und das, obwohl die Kosten der Cannabis-Fertigpräparate um ein Vielfaches teurer sind?
  • Im letzten Absatz der Cannabisresolution heißt es, dass sich die Regulierung für Arzneimittel auf Cannabisbasis … Zudem würde sich der Zugang Minderjähriger zu diesem Stoff beschränken lassen“. In welchem Zusammenhang steht dies mit Medizinalcannabis?

In dem Versuch, unsere Fragen zu beantworten, erklärte der Pressereferent:

„Es liegt nicht im Kompetenzbereich des Europäischen Parlaments, Medikamente anzuerkennen oder zu definieren, was ein Medikament ist. Dies fällt zu Teilen in die Kompetenz der zuständigen Europäischen Arzneimittel-Agentur und der Mitgliedsstaaten. Daher kann das Parlament auch nicht Cannabisblüten als Medikament anerkennen oder dies ablehnen. Die Entschließung des Parlaments fordert vielmehr die Mitgliedsstaaten dazu auf, sich intensiver mit den Potenzial Cannabis-basierter Medikamente zu beschäftigen. Der Text der Pressemeldung zum Schutz der Minderjährigen bezieht sich auf Artikel 16 der Entschließung des Parlaments, die darauf hinweist, dass die Regulierung von Cannabis den Schwarzmarkt begrenzen würde.“

Auf Mitteilung, dass dies unsere Fragen leider nicht beantwortet, erfolgte der Verweis an den Berichterstatter Martin Häusling von den Grünen. Dieser sei einer der sieben federführenden EU-Abgeordneten zur Cannabisresolution.

Gespräch mit Martin Häusling von den Grünen

Martin Häusling erklärte bereits in einer Pressemitteilung Folgendes:

„… Ganz wichtig ist uns Grünen, dass die verschiedenen Anwendungsformen von medizinischen Hanfprodukten nicht gegeneinander ausgespielt werden: Fertigarzneimittel auf Cannabisbasis dürfen nicht gegenüber Cannabisblüten, beispielsweise zur Inhalation, benachteiligt werden. Ein Großteil der Abgeordneten des Europäischen Parlaments hat das heute anders gesehen – sie wollen nur medizinisches Cannabis fördern, das das Prozedere klinischer Prüfungen durchlaufen hat. Damit verschließen sie sich der Tatsache, dass Patienten Linderung durch Cannabisblüten erfahren, auch wenn dies bislang nur durch andere Verfahren belegt wurde. Wir Grüne haben den Antrag aus diesem Grund nicht unterstützt.“

Auch uns gegenüber erklärte er:

„Nach den Erfahrungen aus der medizinischen Praxis und Erkenntnissen der Wissenschaft wirken für viele Patienten die Blüten der Hanfpflanze zur Inhalation besser als Fertig- und Rezepturarzneimittel. Die Inhalation ist für manche Patienten die richtige Applikationsform wegen des schnellen Anflutens (z. B. gegen Schmerzspitzen) und wegen der besseren Dosierbarkeit.“

Leider fand sich jedoch keine Mehrheit für die von Herrn Häusling vorgebrachte Gleichstellung von Fertigarzneimitteln und Cannabisblüten.

Auf unsere Fragen, wie eine Regulierung von medizinischem Cannabis dazu beitragen könne, den Schwarzmarkt einzudämmen, führte Häusling aus, dass der Hintergrund seines Wissens nach der sei, dass aktuell Patienten in verschiedenen europäischen Ländern legal (noch) keinen Zugang zu medizinischem Cannabis, insbesondere Cannabisblüten, haben und so zur Selbsthilfe (Eigenanbau bzw. Erwerb von fragwürdigen Quellen) greifen. Die Regulierung soll europaweit einheitliche Verhältnisse schaffen, sodass der ‚Cannabistourismus‘ aufhöre.

 

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