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Cannabiszuschlag Senkung: Keine Einigung

Leafly: Alexandra Latour Autor:
Alexandra Latour

Gesundheitsminister Jens Spahn will den Cannabiszuschlag senken. Während der GKV-Spitzenverband und der AOK Bundesverband dies begrüßen, reagiert die Bundesvereinigung der Deutschen Apothekerverbände e.V. (ABDA) jetzt mit einer Gegenforderung.

Cannabiszuschlag Senkung: Keine Einigung

Ende November haben wir bereits über die Cannabis-Sparpläne von Gesundheitsminister Jens Spahn berichtet. So plant Spahn, dass der Cannabiszuschlag entfällt und dass die Vergütung der Abgabe von Medizinalhanf aus der Apotheke neu geregelt wird. Damit sollen die Kosten für Medizinalhanf halbiert werden, was einer Einsparung von 25 Millionen Euro bedeuten würde.

Im Referentenentwurf für das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) fordert das Bundesgesundheitsministerium (BMG), dass der Apothekenzuschlag vom GKV-Spitzenverband und vom Deutschen Apothekerverband (DAV) neu ausgehandelt wird. Kommt keine Einigung zustande, soll die Schiedsstelle über die Zuschlagshöhe in der Hilfstaxe entscheiden.

Krankenkassen begrüßen Senkung des Cannabiszuschlags

Der GKV-Spitzenverband sowie der AOK Bundesverband erklären in ihren Stellungnahmen, dass eine Senkung des Cannabiszuschlags sinnvoll sei.

„Die Ablösung der völlig überhöhten Apothekenaufschläge nach AMPreisV in Höhe von 90 bzw. 100 Prozent auf den Apothekeneinkaufspreis auch bei Cannabis ist grundsätzlich zu begrüßen“, erklärte der AOK Bundesverband laut einem Medienbericht.

Hingegen begrüßt die Bundesvereinigung der Deutschen Apothekerverbände e.V. (ABDA) nur die Ausweisung der Schiedsfähigkeit der Hilfstaxe. Weiter heißt es, dass es nicht unwahrscheinlich sei, dass die Schiedsstelle zum Einsatz komme. Denn der GKV-Spitzenverband und Deutsche Apothekerverband diskutieren bereits seit über einem Jahr über den Cannabiszuschlag, und zwar ohne Ergebnis.

Gemäß der Arzneimittelverordnung wird aktuell das Abfassen von Cannabisblüten mit einem Zuschlag von 100 Prozent sowie die Weiterverarbeitung mit 90 Prozent berechnet. Kommt es zu einer Halbierung der Kosten, verdienen die Apotheker kaum noch etwas, wohingegen der Arbeitsaufwand für die Identitätsprüfung und die Verarbeitung der Cannabisblüten unverändert hoch bleibt.

ABDA will Neuregelung für Cannabiszuschlag und Substitutionsarzneimittel

In einem Medienbericht heißt es jetzt, dass die ABDA (Bundesvereinigung der Deutschen Apothekerverbände e.V.) auf die Vorschläge zum Cannabiszuschlag mit einer Gegenforderung reagiert hat. So wollen die Apotheker auch über die Preise für Substitutionsarzneimittel neu verhandeln. Denn hierüber wird sich auch seit Jahren gestritten. Die Apotheker schlagen nun bei Betäubungsmitteln ebenfalls die Schiedsstellenlösung vor.

„Im Zusammenhang mit der Neuregelung von § 129 Absatz 5d SGB V halten wir es darüber hinaus für geboten, eine Pflicht zur Neuverhandlung der Preise für Substitutionsarzneimittel im Sinne der Anlagen 4 bis 8 des Vertrages über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen (§§ 4 und 5 der Arzneimittelpreisverordnung) festzulegen und im Falle des Scheiterns der Verhandlungen die Schiedsstelle gemäß § 129 Absatz 8 SGB V entscheiden zu lassen.“

BMG will weniger Bürokratie

Der Referentenentwurf des BMGs enthält neben der Neuregelung zum Cannabiszuschlag weitere Änderungsvorschläge. Beim Wechsel einer Cannabisblütensorte soll kein neuer Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse notwendig sein. Zudem soll ein Krankenhaus, wenn ein Cannabispatient stationär aufgenommen wird, keinen neuen Antrag mehr stellen müssen. Durch die administrative Entlastung der Vertragsärzte erhofft sich das BMG weitere Einsparungen. Dabei schätzen die Krankenkassen und der Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK) die Kosten auf ungefähr 60 Euro je Cannabisfall.

Natürlich sehen der GKV-Spitzenverband sowie der AOK Bundesverband dies kritisch. Im Gegenvorschlag heißt es, dass die Genehmigung lediglich dann entfallen soll, wenn die alte und neue Cannabisblütensorte einen vergleichbaren THC- und CBD-Gehalt hat. Hiermit könnten Cannabispatienten im Falle von Lieferengpässen einfacher wechseln.

Probleme in der Titrationsphase

Problematisch ist, dass es gerade zu Beginn der Therapie notwendig sein kann, zwischen verschiedenen Cannabisblütensorten zu wechseln. Wenn ein Cannabispatient dann aber bei einem Wechsel wochenlang warten muss, bis die Krankenkasse die neue Cannabisblütensorte genehmigt, erschwert dies die Titrationsphase enorm. Hier scheint die Bundesvereinigung der Deutschen Apothekerverbände mehr Verständnis für die Cannabispatienten zu haben als die Krankenkassen.

„Wir begrüßen die Einschränkung der Genehmigungspflicht bei der Versorgung Versicherter mit schwerwiegenden Erkrankungen mit Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten in standardisierter Qualität und mit Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon.“

Apotheker verlangen Vorlage der Genehmigung

Ob ein Patient eine Genehmigung für seine Cannabistherapie hat oder nicht, müssen die Apotheker nicht überprüfen. Allerdings kommt eine Retaxierung aufgrund einer fehlenden Genehmigung oftmals zuerst beim Apotheker an. Zwar stehen die Apotheker nicht in der Verantwortung, dennoch sind die Apotheker eine wichtige Schnittstelle in der Cannabis-Versorgung. Nun möchten die Apotheker einführen, dass Patienten beim Einlösen des Cannabisrezepts ihre Genehmigung vorzeigen.

Seit Längerem kritisieren Politiker der Opposition dieses Kontrollinstrument der Krankenkassen. Denn dies stelle einen Eingriff in die Therapiehoheit des Arztes dar. Die Grünen und die Linken haben bereits im Bundestag einen Antrag zur Abschaffung des Genehmigungsvorbehaltes der Krankenkassen gestellt.

 

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