StartseiteAlle ArtikelRatgeberCBDCBD-Produkte: Aktuelle Rechtslage

CBD-Produkte: Aktuelle Rechtslage

Leafly: Alexandra Latour Autor:
Alexandra Latour

CBD-Produkte überschwemmen den Markt: CBD-Öl, CBD-Blüten, CBD-Tee und viele mehr. Der Hype um das nicht-psychoaktive Cannabinoid Cannabidiol (CBD) ist kaum aufzuhalten. Aber ist das alles überhaupt legal? Leafly.de hat sich auf Spurensuche gemacht und mit den offiziellen Stellen gesprochen.

CBD-Produkte: Aktuelle Rechtslage

CBD-Produkte wie CBD-Öl, CBD-Tee oder CBD-Blüten sind im Internet überall erhältlich. Die aktuelle Rechtslage ist jedoch nicht wirklich eindeutig. Sowohl Verkäufer als auch Verbraucher sind häufig verunsichert. Deshalb haben wir uns ganz intensiv mit dieser Thematik beschäftigt, viel recherchiert und mit verschiedenen Behörden gesprochen.

Redaktionelle Hinweise vorab

  • Kaum etwas ist so kompliziert wie Gesetze, Richtlinien und Verordnungen – selbst Juristen gelangen hier häufig an ihre Grenzen. Und was uns einmal mehr aufgefallen ist, dass selbst die zuständigen Behörden und Institutionen oftmals keine Antworten auf unsere Fragen hatten.
  • Problematisiert haben wir dies schon in unserem Artikel über die Qualitätsprüfungen von pharmazeutischem Cannabis. Und so wurden wir auch bei unseren Recherchen zu Cannabidiol von einer Stelle zu anderen verwiesen und bekamen nur selten klare und verständliche Antworten.
  • Wir haben lange darüber nachgedacht, wie wir diesen Artikel am besten aufbauen. Eine Aneinanderreihung von zig Gesetzestexten und Verordnungen wäre unserer Meinung nach wenig zielführend und für die meisten Leser uninteressant.
  • Die wohl wichtigste Frage, die den meisten Lesern auf der Seele brennt, ist, ob CBD-Produkte legal sind. Zu den nun im folgenden aufgeführten CBD-Produkten und ihre Legalität/Verkehrsfähigkeit können wir nur das wiedergeben, was uns die Behörden mitgeteilt haben.
  • Wir sind keine Juristen und übernehmen somit auch keine Gewähr für die folgenden Aussagen. Wer wirklich auf Nummer sicher gehen möchte, der sollte einen Rechtsanwalt kontaktieren.

CBD-Blüten: Legal oder illegal?CBD-Blüten

In Bezug auf CBD-Blüten ist das Gesetz eindeutig: Der Erwerb und Besitz von CBD-Blüten sind nicht erlaubt – zumindest für den Endverbraucher. Denn das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sieht in Bezug auf Hanf unter anderem folgendes vor:

“Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln Anlage I (zu § 1 Abs. 1). Laut dieser ersten Anlage des BtMG existieren für das Handels-, Besitz- und Erwerbsverbot von Cannabis unter anderem diese Ausnahme:

[2] … wenn das Cannabis („Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen“) aus dem Anbau in Ländern der Europäischen Union mit zertifiziertem Saatgut von Sorten stammt, die am 15. März des Anbaujahres in dem in Artikel 9 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 639/2014 der Kommission vom 11. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der gemeinsamen Agrarpolitik und zur Änderung des Anhangs X der genannten Verordnung (ABl. L 181 vom 20.6.2014, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung genannten gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten aufgeführt ist, oder ihr Gehalt an Tetrahydrocannabinol 0,2 Prozent nicht übersteigt und der Verkehr mit ihnen (ausgenommen der Anbau) ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen …”

Viele argumentieren jetzt, dass der THC-Gehalt bei CBD-Blüten aus EU-Hanfsorten doch unter 0,2 Prozent liegt, sodass sie doch legal sein dürften. Dem ist aber nicht so.

Denn: Cannabidiol ist in den Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes nicht aufgeführt und die EU-Hanfsorten sind eben nicht für den privaten Konsumenten bestimmt.

Wichtigster Punkt ist aber, dass ein Missbrauch nicht ausgeschlossen werden kann. Selbst wenn die CBD-Blüten weniger als 0,2 Prozent THC enthalten, bestünde nach dem Gesetzgeber immer noch die Möglichkeit, THC zu extrahieren. Somit sind CBD-Blüten eindeutig illegal.

Verbraucherfallen im World Wide Web

Verbraucherfallen CBD-ProdukteWir haben uns einige deutsche Onlineshops angesehen, die tatsächlich CBD-Blüten verkaufen. Einer dieser Onlineshops bietet CBD-Blüten mit Bezeichnungen wie „Black Domina“, „Super Lemon Haze“ oder „White Widow“ an, sodass man meinen könnte, es würde sich hier tatsächlich um Cannabisblüten handeln.

Aber hier ist Vorsicht geboten, denn hier werden lediglich Nutzhanfblüten verkauft – bestenfalls Blüten vom EU-Hanf, die pro Gramm nicht mehr als ungefähr 3 Euro wert sind. Verkauft werden die „CBD-Blüten“ für sage und schreibe 10 Euro pro Gramm. Hinzu kommt, dass diese Blüten auch nicht zum Rauchen geeignet sind und der CBD-Gehalt meist noch nicht mal die 3 Prozent-Marke übersteigt. Jedwede medizinische Wirkung bleibt also aus.

Es gibt immer einige schwarze Schafe, die die Verbraucher versuchen abzuzocken. Dennoch gibt es natürlich auch seriöse Anbieter…

Noch interessanter als die überteuerten Preise und die Wirkungslosigkeit sind aber die Slogans, mit denen die CBD-Blüten beworben werden:

„Jetzt die besten CBD Blüten Deutschlands bei uns bestellen! Unsere CBD Blüten haben alle einen maximalen THC Wert von unter 0,2 % und sind damit in Deutschland legal.“

In kleiner Schrift darunter findet sich dann der Zusatz:

„Achtung: Unsere CBD Blüten sind ein Urprodukt und nicht zur Einnahme bestimmt!“

Urprodukt? Was ist das denn bitteschön?

Wie schon zuvor ausgeführt, dürfen CBD-Blüten nicht an Endkunden verkauft werden, sondern nur an Gewerbebetreibende, sodass das Produkt „ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen“.

Nun haben sich einige Onlineshop-Betreiber gedacht, aus den CBD-Blüten ein Urprodukt zu machen. Unter der Urproduktion ist eine Erwerbstätigkeit zu verstehen, die sich mit der Gewinnung von rohen Naturerzeugnissen beschäftigt.

Und jetzt kommt der Clou: Die Urproduktion ist in Deutschland nach § 6 Gewerbeordnung (GewO) gewerbefrei! Ja, die deutsche Juristerei ist kompliziert und bietet dennoch immer wieder Gesetzeslücken und Grauzonen.

Nachfrage im CBD-Blüten Onlineshop

Wir haben uns mal bei einem dieser Onlineshops erkundigt und auf die Frage, ob der Verkauf von CBD-Blüten an Endkunden in Deutschland nicht verboten sei, erhielten wir folgende Antwort:

„Nein, sonst würden wir auch nicht an Privatpersonen verkaufen. Wir haben dafür eigens eine deutsche Seite mit Produkten, die den THC-Wert von 0,2 Prozent nicht überschreiten und somit in Deutschland legal sind. Des Weiteren werden unsere Blüten und auch alles andere als Aromaprodukte und nicht zur Einnahme verkauft.“

Wir fragten nach, was Aromaprodukte sein und bekamen hierzu keine klare Antwort. Es wurde lediglich darauf hingewiesen, dass bei den Produkten „Urprodukt, nicht zur Einnahme empfohlen“ stehe.

Doch was macht man mit Aromaprodukten? Hierauf antwortete der Support mit einem blinzelnden Smiley: „Das bleibt ja jedem selbst überlassen“.

Natürlich hat uns auch interessiert, woher die CBD-Blüten stammen, jedoch teilte uns der Support mit, dass er dies nicht wisse, und gab uns eine E-Mail-Adresse, an die wir uns wenden können. Leider haben wir bisher noch keine Antworten auf unsere Fragen bekommen.

Können CBD-Blüten als Urprodukte legal verkauft werden?

Ob es nun illegal ist, diese „Urprodukte“ zu kaufen, ist unklar. Wir gehen davon aus, dass sich diese Onlineshops tatsächlich in einer Grauzone bewegen, weshalb Vorsicht geboten ist. Letztendlich kommt es dann auch immer auf die Auslegung des jeweiligen Gerichts an.

Davon abgesehen bleibt immer offen, woher die CBD-Blüten stammen, und ob die angegebenen ohnehin schon niedrigen CBD-Werte der Wahrheit entsprechen. Das Gleiche gilt für den THC-Gehalt, der zwar unter 0,2 Prozent angegeben wird, aber theoretisch auch höher sein könnte.

Sehen wir uns einen weiteren Onlineshop an, der mit ähnlichen Slogans für CBD-Blüten wirbt und damit die Verbraucher in die Irre führt. Zunächst heißt es:

„Die CBD Blüten „Apollo“ (Super Silver Haze) sind eine Nutzhanf-Hybride mit einem komplexen und erfrischenden Aroma, das an einen Mix aus Zitrusfrüchten, frischen Blumen und Zeder erinnert. Ihr Geschmack ist reich und intensiv mit Noten nach Zitrone, Kiefer, Pfeffer und exotischen Hölzern.“

Obwohl hier der Geschmack hervorgehoben wird, heißt es darunter in kleiner Schrift:

„Wird nicht zur Einnahme oder zum Verzehr empfohlen! Nur zum Riechen oder zum Räuchern von Räumen gedacht!“

Käufer nutzen Gesetzeslücken

Es ist nicht einfach, die komplizierten Zusammenhänge zu verstehen. Die Verkäufer von CBD-Blüten, die bestenfalls von EU-Hanfsorten stammen, aber dennoch sehr, sehr geringe CBD-Werte aufweisen, nutzen kleine Gesetzeslücken, um ihre Produkte (zu überteuerten Preisen) zu verkaufen.

Es wird damit geworben, dass die CBD-Blüten weniger als 0,2 Prozent THC enthalten und dass sie deshalb in Deutschland legal sind. Dem ist aber ganz und gar nicht so, denn unverarbeitete Hanfprodukte dürfen an Endkunden GAR NICHT verkauft werden.

Für Verbraucher ist all dies verwirrend und viele verlassen sich auf die Aussagen der Verkäufer.
Fakt ist aber, dass CBD-Blüten illegal sind – wer sie kauft, macht sich strafbar.

Und was ist mit Tee und Kaffee der CBD enthält?

Cannabis-TeeLaut dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen sieht die Sachlage bei Hanfblütentee anders aus, denn Hanf war bereits vor dem Stichtag im Mai 1997 auf dem Markt und ist deshalb zumindest kein „Novel-Food“. Solange die Erzeugnisse weniger als 0,2 Prozent Tetrahydrocannabinol aufweisen, dürfen sie derzeit als Lebensmittel in den Verkehr gelangen.

In Bezug auf CBD-Tee und CBD-Kaffe dürfte hingegen das Gleiche gelten wie für CBD-Blüten. Selbst wenn der CBD-Tee oder der CBD-Kaffee aus EU-Hanfsorten stammt und der THC-Gehalt unter 0,2 Prozent liegt, kann auch hier der Missbrauch nicht ausgeschlossen werden. Theoretisch könnte man also auch aus CBD-Tee oder CBD-Kaffee das THC extrahieren, auch wenn hierfür große Mengen notwendig sind.

Die Verantwortung für die Sicherheit und Übereinstimmung der vermarkteten Produkte mit den rechtlichen Anforderungen liegt ausschließlich bei dem Lebensmittelunternehmer. Die amtliche Überwachung kontrolliert stichprobenartig. Die jeweils örtlich zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde sorgt gegebenenfalls dafür, dass Produkte, die den rechtlichen Regelungen nicht entsprechen, aus dem Markt genommen werden.

Ist CBD-Öl legal?

Ob CBD-Öl legal ist, hängt davon ab, ob das hanfhaltige Erzeugnis unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fällt oder die allgemeinen lebensmittelrechtlichen Bestimmungen gelten.CBD-Öl Wird der THC-Anteil von 0,2 % unterschritten, keine Aufführung von Heilversprechen auf der Produktverpackung getätigt und eine geringe Menge des verschreibungspflichtigen Wirkstoffes CBD zugesetzt, handelt es sich bei CBD-Öl im Regelfall um ein in Deutschland legal zu erwerbendes Lebensmittel bzw. Nahrungsergänzungsmittel.

Beim Inverkehrbringen von Lebensmitteln (und somit auch von Nahrungsergänzungsmitteln) ist zu beachten, dass die für die Herstellung verwendeten Inhaltsstoffe nicht aufgrund ihrer pharmakologischen Wirkung als Arzneimittel einzustufen sind. Nach Auskunft des BfArM hat das in Hanf vorkommende Cannabinoid Cannabidiol (CBD) durch zahlreiche Wechselwirkungen mit biologischen Rezeptoren, die teilweise im Tiermodell und teilweise in klinischen Humanstudien gezeigt werden konnten, anxiolytische, antipsychotische, antiemetische, neuroprotektive, antikonvulsive, sedative und antiinflammatorische Eigenschaften. Diese Eigenschaften sind eindeutig als pharmakologisch zu beschreiben. CBD wirkt über verschiedene Rezeptoren oder andere biologische Mechanismen im menschlichen Körper und beeinflusst dadurch physiologische Funktionen durch pharmakologische, immunologische oder auch metabolische Wirkungen erheblich.

Darüber hinaus ist CBD der Verschreibungspflicht unterstellt. Daher ist die Arzneimitteleigenschaft von Erzeugnissen mit dem Zusatz von CBD im Einzelfall zu prüfen. Arzneimittel gehören gemäß Artikel 2 Absatz 2 d der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 nicht zu den Lebensmitteln. Diese Erzeugnisse wären in diesem Fall folglich als Nahrungsergänzungsmittel nicht verkehrsfähig.

Vollspektrumextrakte und isoliertes CBD

CBD-KristalleDie Produktionsmethode spielt eine wichtige Rolle. Insbesondere bei einer Vollspektrum-Produktion kann man sicher sein, dass der CBD Gehalt der Ausgangspflanze entspricht und es somit kein Novel Food ist. Ein Antrag gemäß Novel Food Verordnung ist nur dann erforderlich, wenn der CBD Gehalt höher ist als in der Ursprungspflanze.

Ob von einem herkömmlichen Öl mit 5 oder 15 % CBD Anteil eine pharmakologische Wirkung ausgeht oder vielleicht auch nur eine physiologische, ist nicht wirklich geklärt. Generell wird jedoch davon ausgegangen, dass ein pharmakologischer Effekt nicht vorhanden ist.

Extrahiertes oder isoliertes CBD hat eine pharmakologische Wirkung und kann deshalb als Arzneimittel betrachtet werden. Demnach müsste isoliertes CBD ein rezeptflichtiges Medikament sein.

Die Landesbehörden können den Vertrieb von CBD-Ölen untersagen, wenn sie beweisen können, dass von ihnen jeweils eine pharmakologische Wirkung ausgeht. Das müssten die Behörden aber durch Untersuchungen belegen.

CBD und Novel Food: Einstufung als neuartiges Lebensmittel?

Bei der Bewertung von hanfhaltigen Erzeugnissen sollte sichergestellt werden, dass es sich bei diesen nicht um Lebensmittel handelt, die „neuartig“ im Sinne der Novel Food Verordnung (VO (EU) 2015/2283) sind. Das heißt, nicht vor dem 15. Mai 1997 in der Europäischen Gemeinschaft in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet worden sind.

Die Pflanze Cannabis sativa ist im öffentlichen Novel Food Katalog der EU-Kommission als allgemein „nicht neuartig“ gelistet. In den Angaben des Novel Food Kataloges erfolgt keine Einschränkung der Zulässigkeit auf bestimmte Pflanzenteile. Zumindest solange nicht, wie hierzu in anderen Rechtsgrundlagen Regelungen getroffen worden sind.

Die Einzelsubstanz CBD wird im Novel Food Katalog allerdings als neuartig beurteilt. Somit bedarf CBD einer Zulassung nach der Novel Food Verordnung. Da eine Zulassung von CBD als neuartiges Lebensmittel bisher nicht erfolgt ist, sind derartige Erzeugnisse bislang (als nicht zugelassenes neuartiges Lebensmittel) nicht verkehrsfähig.

Der EU-Kommission liegt ein Antrag auf Genehmigung von CBD als neuartiges Lebensmittel vor. Um ein Erzeugnis als neuartiges Lebensmittel zu genehmigen, muss der Antragsteller jedoch nachweisen, dass der Stoff kein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellt. Zum Stand des Genehmigungsverfahrens liegen uns derzeit keine näheren Informationen vor.

Extrakte aus Cannabis sativa (Hanfextrakte)

Im Falle von Pflanzenextrakten ist im Allgemeinen immer zu prüfen, ob die angewandte Extraktionsmethode eine gezielte Anreicherung (oder Abreicherung) von bestimmten Stoffen zur Folge hat.

Sofern der spezifische Extrakt in der jeweiligen Zusammensetzung vor dem 15. Mai 1997 in der Europäischen Gemeinschaft nicht in nennenswertem Umfang als Lebensmittel verzehrt wurde, wäre dieser als neuartiges Lebensmittel im Sinne der Novel Food Verordnung anzusehen.

Demnach wären Hanfextrakte als neuartig einzustufen, sobald CBD dort gezielt angereichert wurde. Für Konzentrationen von diesem Ausmaß liegen derzeit keine ausreichenden Untersuchungen zu möglichen Auswirkungen auf die Gesundheit vor.

Daneben kommen in derartigen CBD-Zubereitungen immer auch wechselnde Anteile von THC vor. Diese Zubereitungen könnten folglich schon aufgrund der betäubungsmittelrechtlichen Regelungen nicht verkehrsfähig sein.

Einstufung als unsicheres Lebensmittel

Lebensmittel dürfen gemäß Artikel 14 der VO (EG) Nr. 178/2002 nicht unsicher sein. Für die psychoaktive Wirkung von Cannabiserzeugnissen ist vor allem das THC verantwortlich. Weitere in der Pflanze vorkommende Hauptvertreter der Cannabinoide sind Cannabinol (CBN) und CBD.

Mit Ausnahme von Samen und Wurzeln befinden sich auf der gesamten Hanfpflanze Drüsenhaare, die ein Cannabinoid-haltiges Harz produzieren. Folglich stellt THC bei hanfhaltigen Erzeugnissen, die insbesondere aus Hanfblättern und ggf. Hanfblüten bestehen, einen Inhaltsstoff dar. Vor diesem Hintergrund ist für Lebensmittel auf Basis von Nutzhanf sicherzustellen, dass die Richtwerte für THC in hanfhaltigen Lebensmitteln nicht überschritten werden.

Zwischenfazit:

Dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist derzeit keine Möglichkeit bekannt, CBD-haltige Öle legal in Verkehr zu bringen. Eine Anzeige nach § 5 der NemV ist nicht gleichbedeutend mit der Zulassung oder Genehmigung eines Erzeugnisses. Das BVL leitet die Anzeigen an die für die Überwachung zuständigen Behörden der Länder weiter. Das BVL ist nicht zuständig für die Beanstandung von angezeigten Erzeugnissen.

Und was bedeutet das jetzt?

  1. Hersteller müssen die Sicherheit von Lebensmitteln garantieren – insbesondere im Hinblick auf mögliche Auswirkungen auf die Gesundheit. Da Produkte mit Cannabidiol Arzneimitteleigenschaften haben können, ist unter Einbeziehung der Arzneimittelüberwachung eine Abgrenzung vorzunehmen.
  2. Liegen keine Arzneimitteleigenschaften vor, ist die Einstufung als neuartiges Lebensmittel (Novel Food) möglich. Dies ist gegebenenfalls anhand von Spezifikationen zum Herstellungsverfahren, Gewinnungsprozess beziehungsweise zur Zusammensetzung (zum Beispiel Grad der Anreicherung) im Einzelfall zu prüfen.
  3. Noch mal: Nach Novel-Food-Katalog der EU-Kommission wird Cannabidiol bereits jetzt als „neuartig“ eingestuft und bedarf somit einer Zulassung gemäß Verordnung (EU) 2015/2283.
  4. Für verschiedene CBD-Produkte wurden Anzeigen gemäß § 5 der Nahrungsergänzungsmittelverordnung beim BVL gestellt. Eine solche Anzeige bedeutet aber nicht, dass ein CBD-Produkt als Nahrungsergänzungsmittel damit auch verkehrsfähig ist.
  5. Das BVL bescheinigt auch nicht die Verkehrsfähigkeit des angezeigten Produktes, sondern bestätigt lediglich den Eingang der Anzeige.
  6. Nahrungsergänzungsmittel, wie die meisten CBD-Öle, bedürfen keinerlei Zulassung, weil sie zu den Lebensmitteln gehören. Allerdings ist ein Antrag gemäß Novel-Food-Verordnung erforderlich, wenn der CBD-Gehalt höher ist als in der Ursprungspflanze.
  7. Grundsätzlich ist derjenige, der ein Lebensmittel als verantwortlicher Inverkehrbringer auf den Markt bringt, dafür verantwortlich sicherzustellen, dass das Produkt sicher ist und alle rechtlichen Anforderungen an Zusammensetzung und Kennzeichnung eingehalten werden.
  8. Die amtliche Lebensmittelüberwachung überprüft stichprobenartig die Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorgaben. Dabei ist die Beurteilung von Produkten immer eine Einzelfallentscheidung.

Zusammenfassung/Übersichtstabelle

ProduktEinstufungVoraussetzungen
HanfblütenteelegalDer Tee muss aus Nutzhanf hergestellt sein. Der THC-Gehalt muss unter 0,2 Prozent liegen.
CBD-Teeunsicher
CBD-Kaffeeunsicher
CBD-Blütenillegal
CBD-Blüten als UrproduktGrauzoneWenn CBD-Blüten als Urprodukt verkauft werden, sind diese vermutlich illegal.
CBD-Öl (Vollspektrumextrakt)verkehrsfähigKauf und Verwendung ist nicht illegal, sofern der THC-Gehalt unter 0,2 Prozent liegt.
CBD-Öl (isoliertes CBD)unsicherAufgrund der pharmakologischen Wirkung gilt isoliertes CBD als Arzneimittel.

Fazit

Wie schon zu Beginn des Artikels erwähnt, ist die Rechtslage zu CBD-Produkten sehr kompliziert, da hier verschiedene Gesetze, Verordnungen und Vorschriften greifen.

Obwohl CBD-Blüten illegal sind und CBD-Öle eigentlich nicht verkehrsfähig sind, findet sich für die Verkäufer immer ein Weg. Insbesondere dann, wenn es um CBD-Öle geht, ist jedes Produkt einzeln zu betrachten. Letztendlich müssen die einzelnen Landesbehörden prüfen, ob ein CBD-Produkt verkauft werden darf oder nicht.

Strafbar macht man sich jedoch nicht, wenn CBD-Öl gekauft wird – sofern der THC-Gehalt unter 0,2 Prozent liegt.

 

Hinweis: In diesem Artikel berichten wir über rezeptpflichtiges CBD oder auch Cannabidiol. Dieser Artikel macht zur möglichen Zweckbestimmung keinerlei Vorschlag. Nutzversprechen bleiben den Apothekern überlassen.

Quellen:

Ähnliche Artikel