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CBD-Verbot in Bayern: Nur Gerüchte?

Gesa-2019 Autor:
Gesa Riedewald

In den letzten Wochen haben uns einige besorgte Patientinnen und Patienten aus Bayern kontaktiert. Es kursieren Gerüchte, dass ab Januar Ärzte keine Cannabisblüten in Bayern mehr verschreiben dürfen, sondern nur noch andere Cannabis-Medikamente. Auch bisher legale CBD-Produkte sollen angeblich verboten werden. Wir können jetzt Entwarnung geben: An den Gerüchten ist nichts dran.

CBD-Verbot in Bayern: Nur Gerüchte?

Wir haben es von besorgten Cannabispatienten gehört: Ab Januar soll es in Bayern ein CBD-Verbot geben bzw. sollen sämtliche CBD-Produkte verboten werden. Darüber hinaus dürfen angeblich Ärzte keine Cannabisblüten mehr verordnen, sondern nur noch andere Arzneimittel auf Cannabisbasis. Diese Gerüchte können wir jedoch jetzt berichtigen, denn wir von Leafly.de haben bei den Behörden nachgefragt.

Angebliches CBD-Verbot: Was ist mit Cannabisblüten?

Für das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege sind die Gerüchte um das angebliche CBD-Verbot bzw. von Cannabisblüten „nicht nachvollziehbar“. Die Regelung, wann und wie Ärzte in Deutschland Cannabis-Arzneimittel – und damit auch Cannabisblüten – verschreiben dürfen, regelt das sogenannte „Cannabisgesetz“:

„Durch die bundesrechtlichen Vorgaben im Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften, das am 10.03.2017 in Kraft getreten ist, wurde die Verschreibungsfähigkeit für weitere Arzneimittel auf Cannabisbasis (getrocknete Blüten, Extrakte) hergestellt. Somit kann grundsätzlich jede Ärztin und jeder Arzt in Deutschland Arzneimittel auf Cannabisbasis auf einem dreiteiligen amtlichen Formblatt (Betäubungsmittelrezept) verschreiben“, so das Bayerische Staatsministerium.

Damit hat das Ministerium klargestellt: Selbstverständlich gelten in Bayern weiterhin die deutschlandweiten Regelungen. Alle bayerischen Ärztinnen und Ärzte, die ihren Patienten etwas anderes erzählen, sind falsch informiert.

Nichts dran am CBD-Verbot

Ebenfalls wurde an uns herangetragen, dass ab Januar alle CBD-Produkte in Bayern verboten werden sollen. Angeblich wurden die Betreiber von CBD-Shops bereits kontaktiert. CBD-Produkte wie CBD-Öl oder CBD-Kosmetika sind in Deutschland frei verkäuflich, solange sie weniger als 0,2 Prozent THC enthalten. Sie fallen nicht unter das Betäubungsmittelgesetz und wurden von der WHO, der Weltgesundheitsorganisation, als unbedenklich eingestuft (Leafly berichtete). So heißt es in dem Bericht der WHO unter anderem, dass CBD nicht psychoaktiv wirke. Darüber hinaus könne CBD keine Abhängigkeit hervorrufen. Demnach habe CBD auch kein Missbrauchspotenzial. Vielmehr hätten verschiedene Untersuchungen gezeigt, dass CBD bei bestimmten Epilepsie-Formen (Dravet- und Lennox-Gastaut-Syndrom) wirksam sein könne.

Die zuständige Behörde, das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, hat uns auf Nachfrage mitgeteilt, dass „die Zuständigkeit für Rechtsänderungen in diesem Bereich“ beim „europäischen beziehungsweise Bundesgesetzgeber“ liegt. So stellt das Ministerium klar, dass Bayern gar nicht die Möglichkeit hat, im Alleingang CBD-Produkte zu verbieten.

 

 

Hinweis: In diesem Artikel berichten wir über rezeptpflichtiges CBD oder auch Cannabidiol. Dieser Artikel macht zur möglichen Zweckbestimmung keinerlei Vorschlag. Nutzversprechen bleiben den Apothekern überlassen.

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