Seit Mai 2017 habe ich Methadon als Schmerzmedikament eingenommen, es aber nicht sonderlich gut vertragen, sodass ich nach einer Alternative suchte. Im Zuge meiner Suche landete ich bei Medizinalcannabis. Darüber sprach ich mit meiner Hausärztin in Schleswig-Holstein. Sie erzählte mir, dass sie bereits Medizinalcannabis auf Privatrezept verordnete, aber noch bei keinem Patienten einen Antrag auf Kostenübernahme ausgefüllt hätte. Versuchen wollte sie es.
Gemeinsam mit der Ärztin zum ersten Antrag
Also besorgte ich ihr alle Vordrucke und Unterlagen, die sie benötigen würde, las mich ausführlich in die Materie ein, was mir als Patientenvertreterin nicht sonderlich schwerfiel, und füllte den Antragsbogen mit ihr zusammen aus.
Erstaunlicherweise bekam ich die Genehmigung bereits im ersten Anlauf und vor Ablauf der obligatorischen fünf Wochen Frist im November 2018. Aufgrund dieser Genehmigung ging ich davon aus, dass es jetzt mit meiner Cannabistherapie losgehen könne. Ich hatte mich gründlich geirrt.
Antrag genehmigt, Medizinalcannabisblüten nein
Obwohl in der Genehmigung ausdrücklich stand, dass der Arzt frei ist zu entscheiden, welches Cannabispräparat er mir verordnet, weigerte sich die Ärztin, mir Cannabisblüten zu verordnen. Denn: die Genehmigung enthielt leider auch den Hinweis, dass der MDK in seinem Gutachten Dronabinol als wirksamer als Cannabisblüten beschrieben hatte.
Und das, obwohl in unserem Antrag ganz klar formuliert war, dass weder der Arzt noch ich derzeit wissen, welches Präparat in Betracht kommt, da ich über keinerlei Erfahrungswerte verfüge. Sie wollte mir lediglich Dronabinol verordnen und nichts anderes. Punkt.
Ohne Antrag wird es leichter
Also blieb mir nichts anderes übrig, als mich an meine bayerische Hausärztin zu wenden, die mir auch regelmäßig das Methadon verordnete. Ich glaubte, dass das kein Problem darstellen sollte, da ich ja bereits über eine Genehmigung verfügte, aber auch hier sollte ich mich irren.
Im Dezember 2018 fuhr ich zu ihr und bat sie, mir anstelle von Methadon Cannabis zu verordnen. Dafür legte ihr die aktuelle Genehmigung der Krankenkasse vor und die Vordrucke der entsprechenden BTM Rezepte. Diese hatte mir der freundliche Apotheker zur Verfügung gestellt, von dem ich sowohl die Medizinalcannabisblüten, als auch den Vaporizer beziehen wollte.
Meine Ärztin ist sehr offen und an Alternativmedizin interessiert. So erkundigte sie sich bei ihrer zuständigen KV-Stelle, um Ärger und Probleme zu vermeiden. Wie ich finde, sehr vorausschauend und richtig.
Allerdings ist die KV-Bayern gegenüber einer Cannabistherapie nicht gerade wohlwollend eingestellt. Ärzte, die sich nach der Option erkundigen, bekommen in den meisten Fällen eine Absage. So auch in meinem Fall.
Für mich bedeutete das, dass ich, obwohl ich eine Kostenübernahme in der Hand hielt, immer noch kein Medikament bekam.
Die Suche geht weiter
Mein behandelnder Gynäkologe wollte mir auch kein Rezept ausstellen, da er über keinerlei Erfahrungen in der Verordnung von BTMs verfügte. Verständlich, dennoch immer noch keine Lösung für mich.
Mir blieb also nichts anderes übrig, als mich weiterhin auf die Suche zu begeben und die Hoffnung nicht zu verlieren. Ich durchforstete die LeaflyMap nach einem Arzt in meiner Umgebung und wurde tatsächlich fündig.
Dank LeaflyMap einen Arzt gefunden
So rief ich in der Gemeinschaftspraxis in Hamburg an und schilderte mein Anliegen und meine Erkrankung. Danach schickte ich per E-Mail meine Befunde und die Genehmigung in die Praxis zur Prüfung, ob sie mich als Patientin aufnehmen können und mit mir in die Cannabistherapie einsteigen wollen.
Es bedarf einer besonderen Sorgfaltspflicht des behandelnden Arztes, den Patienten auf Medizinalcannabis einzustellen und es ist zeitaufwendig.
Ich war sehr froh, zu hören, dass ich endlich einen Arzt gefunden hatte, der diesen Weg mit mir gehen wollte und ging mit klopfendem Herzen zu dem ersten Termin. Den „Gesundheitsordner“ nahm ich mit, um alle Befunde und Berichte dabei zu haben, sodass die Praxis eine ganz ordentliche Dokumentation aufbauen konnte.
All dies wird benötigt, um einen Nachweis zu führen, dass die Cannabistherapie meine letzte Möglichkeit ist und somit jede Diskussion mit der KV im Ansatz unnötig macht.
Als glückliche Patientin verließ ich die Praxis mit einem BTM-Rezept und mit einem Rezept für meinen Vaporizor. Seit dem 22. Dezember 2018 bin ich nun Cannabispatientin.
Was man bei der Antragstellung im Einzelnen beachten sollte und worauf man sich als Patient*in einstellen musst, lest ihr in meiner nächsten Kolumne.
Bis dahin lasst es euch gut gehen!
Eure Christine
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Mehr zu Christine
Trotz ihrer schweren Krebserkrankung setzt sich Christine bei bei LiLy’s Voice Europe gUG als ehrenamtliche Geschäftsführerin und Patientenvertreterin für andere Patienten ein. LiLy’s Voice ist eine europaweit tätige gemeinnützige Organisation, die Patienten mit Lip- und Lymphödem sowie Dercum Erkrankung unterstützt und informiert. Darüber hinaus bietet Christine als erfahrene Cannabis-Patientin anderen Betroffenen Unterstützung bei ihrem Cannabis-Antrag für die Krankenkasse. Aber auch wenn es um Widerspruch geht, hilft die ehemalige Krankenschwester. Hier geht es zu Christines Patientenakte auf Leafly.de.