Matthias Schillo stellt sich vor
Eigentlich war ich ein typischer Justiz Funktionär, zunächst Richter am Landgericht Berlin und am Kammergericht, dann in der Justizverwaltung des alten Westberlin, die mich in der Wendezeit zum Aufbau Ost geschickt hat. Wo ich dann auch noch die Treuhand-Anstalt mit gemacht habe. Zum Hanf kam ich durch Jack Herer, dessen Wiederentdeckung der Industriepflanze Hanf Matthias Bröckers ins Deutsche übersetzt und durch die europäische Geschichte erweitert hatte.
Meine erste Tat auf dem Sektor Hanf war ein einstweiliges Verfügungsverfahren für eine Brandenburger Agrargenossenschaft im Jahr 1994, in dem es um das Recht auf Hanfanbau für Industriezwecke ging. Das Verfahren wurde gar nicht mehr zu Ende geführt, weil – so wie jetzt beim Medizinalhanf – das BtMG so geändert wurde, dass Bauern bestimmte THC-arme Sorten anbauen durften. 1996 haben dann Bröckers und ich den ersten größeren Anbau in Deutschland mit fast 40 Betrieben organisiert.
Vom Justiz Funktionär und Hanfanbauer zum Rechtsanwalt der Cannabispatienten
Dann kam Munju Kim, die ihr Recht auf Rausch gerichtlich erstreiten wollte. Einige erinnern sich vielleicht noch an den Claim „Kim will kiffen“. Das passte natürlich nicht mehr zum Justiz Funktionär und so bin ich – auf dem sicheren Weg zum Vorsitzenden eines Senats des Kammergerichts – ausgestiegen und Rechtsanwalt und Unternehmer geworden. Letzteres als Vorstand der TreuHanf Aktiengesellschaft, die schon recht weit gekommen war, als uns das Erneuerbare Energien Gesetz mit der staatlich garantierten Super Rendite für Investitionen in Windmühlen von jeder Kapitalzufuhr abgeschnitten hat.
Seitdem bin ich nur noch Rechtsanwalt, berate aber mehrere Unternehmen, die sich der industriellen und medizinischen Nutzung des Hanfs verschrieben haben. Ich bearbeite ihre gesellschaftsrechtlichen, finanzierungstechnischen, wachstumsspezifischen Probleme. Und natürlich die Probleme, die sich aus der wissenschaftlich eher unhaltbaren Einordnung unseres Rohstoffs als gefährliche Droge ergeben.
Die Sorgen der Schmerzpatienten sind Schillos Thema
Dabei bin ich über die Sorgen der Schmerzpatienten gestolpert und habe mich seit 2011 in die rechtlichen Probleme der medizinischen Nutzung der Hanf-Wirkstoffe eingearbeitet. Ich kann heute sagen, dass die Änderung des BtMG (die etwas übertrieben gerne als „Cannabis Gesetz“ bezeichnet wird) unter anderem durch meine Klagen für Schmerzpatienten auf Eigenanbau (die wir andernfalls gewonnen hätten) zustande gekommen ist.
Daraus ergeben sich meine Schwerpunkte: Der Abbau (oder die Umgehung) gesetzlicher Hürden, die der sinnvollen und ungefährlichen Nutzung einer extrem spannenden und vielfältigen Rohstoffpflanze im Wege stehen. Über solche Hürden und den Umgang damit werde ich in nächster Zeit berichten, und auch gerne damit zusammenhängende Fragen beantworten.
Wie zum Beispiel die immer wieder gestellte Frage, wie sich eine Dauermedikation mit THC mit der Fahrerlaubnis verträgt. Hier habe ich übrigens keine Lösung parat (ich will ja auch nicht, dass fahruntüchtig berauschte Autofahrer meine Fahrradwege in Berlin oder gar die meiner Enkel kreuzen), sondern kann nur aufzeigen, was derzeit Stand der Rechtsprechung ist und welche Massnahmen der Nutzer der hanfbasierten Pharmaka ergreifen kann, um zu wissen, ob er noch fahrtauglich ist.
Matthias Schillo