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Deutscher Ärztetag: Nutzen von Cannabis

Gesa-2019 Autor:
Gesa Riedewald

Deutscher Ärztetag in Münster: Die Ärzteschaft fordert ein Forschungsprogramm zum medizinischen Nutzen der verordnungsfähigen Cannabis-Arzneien und -Blüten. Denn das Wissen darüber, wie Medizinalhanf wirkt, sei bisher völlig unzureichend.

Deutscher Ärztetag: Nutzen von Cannabis

122. Deutscher Ärztetag in Münster: Die Mediziner verabschiedeten einen Antrag, in dem sie die Bundesregierung dazu aufforderten, „ein Forschungsprogramm zum medizinischen Nutzen der (…) verordnungsfähigen Cannabis-Arzneien und -Blüten aufzulegen.“ Die CaPRis-Studie der Bundesregierung zu Cannabis als Medizin habe gezeigt, dass das Wissen, wie Cannabinoide wirken, bisher völlig unzureichend sei. Auch zu den Nebenwirkungen liegen nicht genug Erkenntnisse vor.

Von der Begleiterhebung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), die Informationen über den Nutzen von Cannabis liefern soll, erwartet der Deutsche Ärztetag keine ausreichenden wissenschaftlichen Ergebnisse.

Indikationen nicht geklärt

Das Ärzteparlament bemängelt, dass es aufgrund der mageren Evidenz zu Cannabis-Therapie bisher keinen Katalog an Krankheitsbildern gibt, für die eine Therapie mit Cannabinoiden sinnvoll ist. Ein solcher Indikationskatalog würde den Ärztinnen und Ärzten die Verordnung erleichtern.

Zurzeit bedeutet die Antragstellung einer Cannabis-Behandlung eine hohen Aufwand für den verschreibenden Arzt. Der MDK prüft zudem jeden Antrag und die Ablehnungsquote ist hoch.

„Dieser Aufwand könnte durch eine gesicherte Evidenzbasis für die Verordnung von Cannabis-Medikamenten begrenzt werden“, heißt es in dem Beschluss des Ärzteparlamentes.

Darüber hinaus kritisiert der Ärztetag, dass die bestehende Rechtslage „Begehrlichkeiten sowohl auf Seiten von Patientinnen und Patienten als auch auf der der pharmazeutischen Industrie“ wecke. Solide wissenschaftliche Forschungsergebnisse könnten dem entgegenwirken.

Deutscher Ärztetag – was ist das?

Der Deutsche Ärztetag ist die Hauptversammlung der Bundesärztekammer, das Parlament der Ärzteschaft, und findet einmal jährlich an wechselnden Orten statt. Zu den Aufgaben des Deutschen Ärztetages gehört es, länderübergreifende Regelungen zu erarbeiten. Darüber hinaus werden hier Positionen der Ärzteschaft zu aktuellen gesundheits- und sozialpolitischen Themen der Gesellschaft definiert.

Begleiterhebung: erste Ergebnisse

Die Veröffentlichung der ersten Ergebnisse der Begleiterhebung – von der das Ärzteparlament keinen ausreichenden Erkenntnisgewinn erwartet – erfolgte am 9. Mai (Leafly.de berichtete). Die Begleiterhebung zeigt:

Mit fast 70 % liegt Schmerz an der Spitze der Diagnosen, für die eine Verordnung von Cannabinoiden begründet wurde.

Dahinter folgen weit abgeschlagen: Spastiken (11 %), Anorexie (8 %) sowie mit 4 % Übelkeit und Erbrechen.

30 % der Schmerzpatienten brachen die Therapie ab. Also kann man davon ausgehen, dass 70 % mit ihrer Cannabis-Behandlung zufrieden sind.

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