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Dr. Grotenhermen behält Approbation

Leafly: Alexandra Latour Autor:
Alexandra Latour

Dr. Franjo Grotenhermen erklärte kürzlich, dass er am 15. Februar diesen Jahres von der Bezirksregierung Arnsberg ein Schreiben erhielt, indem er gefragt wurde, ob er aufgrund seiner Erkrankung noch die „gesundheitliche Eignung besitze, weiterhin als Arzt tätig sein zu können“. Weiter führt Grotenhermen aus, dass ein Ermittlungsverfahren gegen ihn anhängig sei. Leafly.de hat nachgefragt

Dr. Grotenhermen behält Approbation

Update 17.01.2019

Herr Dr. Grotenhermen hat uns persönlich mitgeteilt, dass er seine Approbation behält und weiterhin als Mediziner in seiner Praxis tätig ist.

Mehr dazu hier.

Update zu Dr. Grotenhermen

Vor kurzem haben wir über Herrn Dr. Franjo Grotenhermen, Mediziner, Autor und großer Befürworter von Cannabis als Medizin, berichtet, der von der Approbationsbehörde um eine Stellungnahme bezüglich seiner gesundheitlichen Eignung gebeten wurde.

Auf unsere Anfrage hin erhielten wir von der Bezirksregierung Arnsberg folgende Mitteilung:

„Zu Ihrer Anfrage kann ich bestätigen, dass die Bezirksregierung Arnsberg als Approbationsbehörde Herrn Dr. G. um eine Stellungnahme zu seiner gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Arztberufes gebeten hat. Die Bezirksregierung Arnsberg ist nach § 1 Zuständigkeitsverordnung Heilberufe ZustVO HB) für die Durchführung der Bundesärzteordnung (BOÄ) zuständig und daher gehalten, bei Kenntnis von Informationen über eine mögliche nicht oder nicht mehr vorliegende gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Arztberufes tätig zu werden. In diesem Zusammenhang ist Herr Dr. G. um die o.g. Stellungnahme gebeten worden. Abschließend weise ich darauf hin, dass es sich um noch laufendes Verfahren handelt zu dem keine weiteren Aussagen möglich sind.“

Gemäß § 3 Bundesärzteordnung (BÄO) ist die gesundheitliche Eignung zur Berufsausübung eine der Voraussetzungen für die Erlangung der Approbation. Ärzte müssen frei von Süchten sowie schweren geistigen und/oder körperlichen Gebrechen sein. Wenn bekannt wird, dass eine Voraussetzung möglicherweise nicht mehr vorliegt, muss das von der zuständigen Behörde geprüft werden. Es handelt sich hierbei um einen ganz normalen Vorgang, der zwar unerfreulich ist, aber dem öffentlichen Gesundheitsinteresse dient.

Weiter ist zu erwähnen, dass Herr Dr. Grotenhermen lediglich um eine Stellungnahme gebeten wurde. Es wurde weder ein sofortiges Ruhen noch die Entziehung der Approbation angeordnet. Wir sind uns sicher, dass Herr Dr. Grotenhermen die Behörde von seiner gesundheitlichen Eignung überzeugen kann. Sobald Ergebnisse vorliegen, wird uns Herr Dr. Grotenhermen informieren.

Dr. Grotenhermen selbst sagte Leafly.de gegenüber, dass er nicht davon ausgeht, dass es zu einer Entziehung der Zulassung kommen wird. Weiter erwähnte er, dass er mit der Bezirksregierung kommuniziert und dass er die Staatsanwaltschaft ihre Arbeit machen lässt. Es sei zwar unerfreulich, aber er macht sich keine Sorgen. Auf ein Interview oder eine Stellungnahme möchte er aktuell verzichten. Sollte ein Ergebnis vorliegen oder es doch zu einer Anklageerhebung kommen, meldet er sich bei uns.

Am 27. Februar berichtete Leafly.de: Dr. Franjo Grotenhermen droht Entziehung der Zulassung

Heute erschien auf dem Portal der Cannabinoid Association for Cannabinoid Medicines (ACM) eine Mitteilung von Dr. Franjo Grotenhermen. Dieser erklärte, dass er am 15. Februar diesen Jahres von der Bezirksregierung Arnsberg ein Schreiben erhielt, indem er gefragt wurde, ob er aufgrund seiner Erkrankung noch die „gesundheitliche Eignung besitze, weiterhin als Arzt tätig sein zu können“. Weiter führt Grotenhermen aus, dass ein Ermittlungsverfahren gegen ihn anhängig sei. Im Schreiben heißt es:

„Sehr geehrter Herr Dr. Grotenhermen, gem. § 1 der Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten nach Rechtsvorschriften für Heilberufe ist die Bezirksregierung die zuständige Behörde für die Durchführung u.a. der Bundesärzteordnung (BÄO). Gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 BÄO kann das Ruhen der Approbation angeordnet werden, wenn nachträglich die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Arztberufes weggefallen ist.

Im Rahmen eines gegen Sie gerichteten Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Arnsberg wurde ich auf Sie aufmerksam. So habe ich in dem im Internet veröffentlichten Infoblatt für ihre Patienten gelesen, dass Sie aufgrund ihrer eigenen schweren Erkrankung keine Kassenzulassung besitzen. Nach diesem Hinweis bin ich als zuständige Approbationsbehörde verpflichtet zu prüfen, ob bei Ihnen die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes noch gegeben ist. Auf den ebenfalls im Internet zu finden Bildern ist zu sehen, dass Sie offensichtlich nur noch im Liegen arbeiten können. Für mich stellt sich nun die Frage, ob und wie Sie z.B. Untersuchungen oder im Notfall Reanimationen durchführen können. Zur Aufklärung des Sachverhaltes bitte ich Sie daher um Ihre Stellungnahme.“

Hierzu erklärte Dr. Grotenhermen in der ACM-Mitteilung, dass es viele behinderte Ärzte gebe, darunter auch Ärzte mit Querschnittslähmung, die keine Wiederbelebungsmaßnahmen vornehmen können. Aufgrund der zunehmenden Sensibilisierung von Öffentlichkeit und Politik gegenüber der Diskriminierung von Behinderten, sei er auf die weitere Entwicklung gespannt. Weiter heißt es, dass Dr. Grotenhermen demnächst die Hintergründe des Ermittlungsverfahrens bekannt geben wird. Diese sind ihm bisher nicht bekannt.

Wir von Leafly.de werden weiter darüber berichten und selbstverständlich versuchen ein Interview mit Dr. Grotenhermen zu bekommen.

 

 

Fotoquelle: https://www.youtube.com/watch?v=Td8NmXM8B9k

 

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