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Update: Drogerieketten nehmen CBD-Öl vorerst aus Regalen

Leafly: Alexandra Latour Autor:
Alexandra Latour

Es ist noch gar nicht so lange her, da haben die Drogerieketten dm und Rossmann CBD-Öle in ihr Sortiment aufgenommen. Jetzt haben uns die Drogeriemärkte bestätigt, dass vorerst keine CBD-Öle mehr verkauft werden.

Update: Drogerieketten nehmen CBD-Öl vorerst aus Regalen

Update vom 29. April 2019:

Nachdem wir verschiedene Meldung erhalten haben, dass die Drogeriekette dm das CBD-Öl wieder in den Verkauf genommen hat, haben wir direkt bei dm nachgefragt. Sebastian Bayer, einer der dm-Geschäftsführer erklärte:

„Nach erfolgter Überprüfung haben wir uns dazu entschlossen, das 5 Prozent CBD-Öl unseren Kunden wieder anzubieten.“

Ursprüngliche Meldung vom 25. April 2019:

Geht es um CBD-Öl, ist die aktuelle Rechtslage kompliziert und nicht eindeutig (Leafly.de berichtete). Demnach bewegen sich Verkäufer von CBD-Ölen zurzeit einer rechtlichen Grauzone. Einem Medienbericht zufolge haben die Drogerieketten dm und Rossmann jetzt die CBD-Öle aus ihrem Sortiment entfernt, um künftigen Strafzahlungen und Imageschäden zu entgehen. Anderweitige CBD-Produkte wie Kaugummis oder Kosmetik sollen (vorerst) in den Regeln stehen bleiben, heißt es in dem Bericht. Ob weitere Drogerieketten wie Müller nachziehen werden, ist nicht bekannt.

Drogerieketten dm und Rossmann – wir haben nachgefragt

Wir haben bei dm und Rossmann nachgefragt und um ein Statement gebeten. Die Pressestelle von Rossmann, hat lediglich bestätigt, dass CBD-Öle vorerst nicht mehr zum Verkauf angeboten werden. Über das weitere Vorgehen hat man sich nicht geäußert.

Der dm-Geschäftsführer Sebastian Bayer, erklärte uns gegenüber:

„Wir überprüfen momentan juristisch die Entwicklungen bezüglich des Verkaufs von CBD-Ölen und stehen hierzu in engem Austausch mit unserem Industriepartner. Deshalb haben wir uns vorerst entschieden, CBD-Öle aus dem Verkauf zu nehmen.“

CBD-Öl: Rechtslage ist eindeutig, aber für Verbraucher schwer nachzuvollziehen

Dass die Drogerieketten die CBD-Öle aus ihrem Produktsortiment entfernt haben, spiegelt die Unsicherheit wider, die auch viele andere Verkäufer und Produzenten von CBD-Produkten betrifft. Rechtsanwalt und CBD-Experte Kai-Friedrich Niermann führte in seiner Kolumne aus :

„[…] Danach sind vom BtMG Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzenteile ausgenommen, wenn sie aus dem Anbau in Ländern der Europäischen Union mit zertifizierten Saatgut stammen oder ihr Gehalt an THC 0,2 % nicht übersteigt und, der entscheidende Punkt, der Verkehr mit ihnen ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen. […]“

Auch CBD-Kosmetika sind laut der Europäischen Kosmetikverordung nicht verkehrsfähig.

BfArM und BVL beobachten den Markt

Nicht nur das BfArM beobachtet aktuell den CBD-Markt. Unterstützung erhält das Bundesinstitut vom Bundesministerium für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Während das BfArM auf die THC-Richtwerte achtet, sieht sich das BVL das Gesamtprodukt an. Mit der Festlegung von Grenzwerten soll verhindert werden, dass Konsumenten sich bei höheren Verzehrmengen gesundheitlich nicht schaden. So darf der Produktverzehr bei einem Konsumenten den THC-Gehalt 0,001 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht nicht überschreiten. Dass allerdings vermutlich mehrere Liter CBD-Öl notwendig sind, um einen Gesundheitsschaden davon zu tragen, ist hier irrelevant.

CBD-Hersteller gründen Verband

Die CBD-Hersteller sind über die aktuellen Entwicklungen not amused, denn schließlich hängt von dem Verkauf der Produkte auch ihre Existenz ab. Aus vertraulichen Quellen wissen wir, dass sich aktuell zahlreiche CBD-Hersteller zusammentun, um einen Verband zu gründen.

 

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