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Einheitliche Regelung für Cannabis-Konsum gefordert

Gesa-2019 Autor:
Gesa Riedewald

Die Justizminister der Bundesländer beraten über eine einheitliche Obergrenze für den Besitz von Cannabis. Eine angepasste Rechtsanwendung in ganz Deutschland sei sinnvoll. Wo diese Grenze allerdings liegen soll, wird auf der Konferenz der Länder-Justizminister sicherlich kontrovers diskutiert. Denn bisher sind Mengen zwischen 6 und 15 Gramm legal.

Einheitliche Regelung für Cannabis-Konsum gefordert

Kommt eine bundesweite Obergrenze?

Am 6. Juni begann die Konferenz der Länder-Justizminister in Eisenach. Ein Thema, was sicherlich zu einer hitzigen Debatte führen wird, ist der einheitliche, bundesweite Grenzwert für Cannabis, bis zu dem Strafverfahren eingestellt werden können. Dies ist möglich bei geringen Mengen, die als Eigenbedarf definiert werden.

Mehrere Justizminister haben sich bereits für eine homogene Regelung ausgesprochen. So hat Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU) vergangene Woche auf einheitliche Cannabis-Grenzwerte in allen Bundesländern gedrungen:

„Es ist der Bevölkerung schwer zu vermitteln, dass ein und dasselbe Delikt in Baden-Württemberg verfolgt und in Berlin eingestellt wird“, sagte er gegenüber der Rheinischen Post.

Mortler wirbt für einheitlichen Grenzwert

Auch die Bundes-Drogenbeauftragte Marlene Mortler hat sich für eine bundesweit angepasste Obergrenze für den Besitz von Cannabis ausgesprochen. Dies schaffe Klarheit und verhindere einen „Cannabis-Tourismus“ zwischen den einzelnen Bundesländern, erklärt die CSU-Politikerin. Daher begrüßt die Drogenbeauftragte, dass die Länder-Justizminister über dieses Thema beraten wollen.

„Cannabis ist und bleibt trauriger Spitzenreiter unter den illegalen Drogen, was die Zahl der Behandlungsfälle betrifft.“ Daher müssten Konsumenten schneller Hilfs- und Beratungsangebote erhalten und dies nicht erst, wenn sie sich wegen Abhängigkeit in Therapie begeben. Die Länder sollten daher auch frühe Hilfen für Betroffene verbessern, fordert Marlene Mortler.

Cannabis-Konsum: Bisher sind Mengen zwischen 6 und 15 Gramm erlaubt

Die große Herausforderung auf der Länder-Justizminister-Konferenz wird allerdings sein, sich auf eine konkrete Höhe beim Grenzwert zu einigen. Bisher gelten, je nach Bundesland, Mengen zwischen 6 und 15 Gramm als Eigenbedarf. In Berlin ist die Grenze am höchsten, in Ländern wie Bayern und Baden-Württemberg liegt sie bei 6 Gramm.

Der bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) unterstützt ebenfalls eine bundesweite Obergrenze. „Aber nur dann, wenn sie – wie derzeit in Bayern und den meisten Ländern – bei sechs Gramm liegt.“ Da der durchschnittliche Wirkstoffgehalt bei Cannabis stetig steige, sei eine höhere Grenze aus Gründen der Gesundheitsfürsorge nicht vertretbar.

Grüne gegen Absenkung der erlaubten Mengen

Die Grünen im Bundestag unterstützen ebenfalls die Idee einer einheitlichen Obergrenze, sie warnen aber davor, im Zuge dieser Neuregelung die erlaubte Menge zu vermindern.

So erklärt Kirsten Kappert-Gonther, drogenpolitische Sprecherin der Grünen Bundestagsfraktion: „Eine Vereinheitlichung der geringen Menge, bei der keine Strafverfolgung droht, darf nicht zu einer Absenkung in liberaleren Ländern wie Berlin führen. Grundsätzlich ist die Vereinheitlichung aber ein Schritt in die richtige Richtung. Die Kriminalisierung der Konsumentinnen und Konsumenten schadet mehr als sie nützt.“

Wer Angst vor Strafverfolgung hat, tue sich schwer, Hilfe zu suchen, wenn Probleme mit dem Konsum auftreten, so Kappert-Gonther weiter. Um den Schwarzmarkt einzudämmen, fordert die Grünen-Politikerin die kontrollierte Abgabe von Cannabis mit einer Deklaration der Wirkstoffe und einem verbesserten Jugendschutz.

Und Kappert-Gonther hat Hoffnung, dass sich bei der Cannabis-Politik der Bundesregierung etwas bewegt: „Sogar die harte Schale der Drogenbeauftragten scheint zu bröckeln. Immerhin hat sie sich kürzlich dafür ausgesprochen, den Konsum von Cannabis nicht als Straftat, sondern als Ordnungswidrigkeit zu behandeln.“

Ob die Konferenz der Länder-Justizminister zu einer Regelung in puncto Obergrenze führen wird, behalten wir von Leafly.de im Blick und werden zeitnah darüber berichten.

Quellen:

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