StartseiteAlle ArtikelNews22. Eppendorfer Dialog: Cannabisgesetz im Visier

22. Eppendorfer Dialog: Cannabisgesetz im Visier

Gesa-2019 Autor:
Gesa Riedewald

Unsicherheiten bei der Verordnung, abgelehnte Anträge, Lieferengpässe und hohe Preise: Ein Jahr nach der Legalisierung von Cannabis zu medizinischen Zwecken hakt es weiterhin bei der Patienten-Versorgung. Experten diskutierten beim 22. Eppendorfer Dialog über das Cannabisgesetz und zeigten die unterschiedlichen Standpunkte. Ihr Fazit: Nachbesserungen sind nötig, aber generell ist das Gesetz ein Fortschritt für Schwerkranke.

22. Eppendorfer Dialog: Cannabisgesetz im Visier

Cannabisgesetz: weiterhin Probleme bei der Umsetzung

Am 11. April debattierten in Hamburg Experten aus Politik und Gesundheitswesen beim 22. Eppendorfer Dialog zur Gesundheitspolitik die bisher gemachten Erfahrungen mit Cannabis als Medizin. Der große Zuhörerkreis diskutierte engagiert mit. So zeigen sich beim „Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ – kurz: Cannabisgesetz –, ein Jahr nach Inkrafttreten zahlreiche Baustellen:

  • es bestehen Rechtsunsicherheiten
  • Ärztinnen und Ärzte sind verunsichert
  • die Zahl der abgelehnten Anträge durch die Krankenkassen ist hoch
  • Lieferengpässe beim Medizinalhanf halten an
  • die Preisgestaltung bleibt problematisch

Aber es gibt auch nennenswerte Erfolge: Geschätzte 14.000 Schwerkranke haben dank des neuen Gesetzes bisher eine Kostenerstattung für die Behandlung mit Cannabis als Medizin erhalten.

Cannabis als Therapiealternative

Aus Sicht der gesundheitspolitischen Sprecherin der Unionsfraktion im Bundestag, Karin Maag (CDU), ist mit dem Gesetz eine Lösung gefunden worden, die Versorgung mit Cannabis in standardisierter Qualität zu ermöglichen.

Ursprünglich hatte ein Gerichtsurteil den Anstoß für die Freigabe von Cannabis zu medizinischen Zwecken gegeben. Das Verwaltungsgericht Köln hatte einigen wenigen Patienten den Eigenanbau von Cannabis erlaubt, da diese sich eine Therapie mit Medizinalhanf – die Patienten zu diesem Zeitpunkt selbst zahlen mussten – finanziell nicht leisten konnten.

„Es gibt eine Vielzahl von Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen, für die es keine von der Medizin anerkannte Alternative gibt, wenn die Standardtherapie nicht hilft“, erklärt Karin Maag. Cannabis kann eine gute Therapieoption bei Krankheiten wie beispielsweise Multipler Sklerose, AIDS, Epilepsie oder chronischen Schmerzen sein, so die CDU-Politikerin.

„Wir stellen nochmals eindeutig klar, dass ein Patient nicht erst langjährige schwerwiegende Nebenwirkungen ertragen muss, bevor er die Therapie­alternative eines Cannabis-Arzneimittels genehmigt bekommen kann. Und wir haben die Therapiehoheit der Ärzte gestärkt. Sie verordnen künftig aufgrund eigener Prüfung, jedwede Ausnahmegenehmigung entfällt.“

Das Gesetz stehe für Nachbesserungen offen, so Maag.

Mehr als 20.000 Anträge bei Kassen eingegangen

Die Abgabemengen der Apotheken und Daten der Krankenkassen belegen: Der Bedarf an Cannabis als Medizin ist viel höher, als zuvor von der Politik angenommen. Dr. Detlev Parow von der DAK Gesundheit geht davon aus, dass bei allen Krankenkassen zusammen mittlerweile deutlich mehr als 20.000 Anträge eingegangen sind, von denen im Schnitt zwei Drittel genehmigt werden.

Krankenkassen finden Cannabisgesetz zu schwammig

Das Cannabisgesetz beinhaltet keine klaren Angaben, bei welchen Krankheiten und unter welchen Bedingungen eine Behandlung mit Cannabis von der Kasse erstattet wird. Das kritisieren die Krankenkassen: Ihnen ist das Gesetz zu wenig konkret – und das führe zur Verunsicherung und zu der Vielzahl von abgelehnten Anträgen.

Dr. Parow von der DAK Gesundheit erklärt: „Da „schwer erkrankt“ eine sehr vage Formulierung ist und die Indikationen völlig offen sind, sehen wir uns mit Ausnahme der Palliativversorgung in der Situation, zu fast 100 Prozent eine Begutachtung durch den MDK einholen zu müssen. Aufgrund der Begutachtungen, die zudem zum Ärgernis aller über die definierten Fristen hinaus Zeit in Anspruch nehmen, werden derzeit ca. 30 Prozent der Anträge abgelehnt.“

Die Behandlungskosten pro Patient können sich laut Dr. Parow auf bis zu 30.000 Euro belaufen. Daher fordert er eine zeitliche Befristung der Genehmigung – mit anschließender Überprüfung.

Bei diesem Punkt gab es in der Diskussion lebhafte Kritik:

  • Cannabisblüten würden nur zu einem Bruchteil der Therapiekosten führen.
  • Die Therapie mit Cannabis würde zur Reduktion anderer kostenintensiver Arzneimittel führen, auf die die Betroffenen verzichten können. Dies sei nicht gegengerechnet worden.
  • Es darf keine Rechtfertigung für den Eingriff der Krankenkassen in die ärztliche Therapiehoheit geben.

„Die Krankenkassen sind nicht die dunkle Seite der Macht“, verteidigte sich der Vertreter der DAK Gesundheit Dr. Parow.

Schmerzpatienten profitieren von Cannabis

Bei chronischen Schmerzen, Übelkeit und Erbrechen gilt die Wirksamkeit von Cannabis als belegt. Der Palliativmediziner Professor Winfried Hardinghaus schätzt die Nebenwirkungen von Cannabis als Medizin gering ein – vor allem im Vergleich zu klassischen Arzneimitteln. Gerade die Kombination aus THC und CBD wirke sich positiv auf chronische Schmerzen aus, rege den Appetit an und lindere Übelkeit und Erbrechen, so Hardinghaus.

Er begrüße, dass der Gesetzgeber die Indikationen nicht konkret vorgibt und somit den therapeutischen Einsatz nicht reglementiert. Dadurch ergeben sich Chancen insbesondere für die onkologische Begleittherapie. „Wenn wir damit 30 Prozent Schmerzverbesserung bekommen, ist das viel und relevant“, erklärt der Palliativmediziner.

„Ich möchte auf meiner Station in der Palliativmedizin nicht auf Cannabis verzichten müssen“, so Professor Hardinghaus.

Rechtsunsicherheit für Patienten beklagt

Dr. Oliver Tolmein, Fachanwalt für Medizinrecht, kritisiert die Rechtsunsicherheit für die Patientinnen und Patienten: Es gebe zu viele unbestimmte Formulierungen im Gesetzestext. Darüber hinaus fordert der Jurist mehr öffentlich oder staatlich finanzierte Forschung, um die Evidenzlage zu verbessern. Diese sei bisher – bis auf wenige Bereiche – noch sehr mager.

„Um mit diesem Konflikt klarzukommen, müssen wir uns fragen, ob wir Evidenz als einziges Kriterium haben möchten, oder ob es auch andere Kriterien für den Patientennutzen gibt, die letztendlich zu Rechtssicherheit führen.“

Auch die Situation für Cannabispatienten im Straßenverkehr muss geregelt werden.

Hohe Preise in den Apotheken und Lieferengpässe

Der Preisanstieg für Cannabis aus der Apotheke war ein weiteres Thema des Eppendorfer Dialogs. Eine anwesende Apothekerin betonte, dass die Apotheken auf den Preis keinen Einfluss hätten.

Unklar bleibt, wann in Deutschland Cannabisblüten geerntet werden können. Kürzlich hat das Oberlandesgericht Düsseldorf das Ausschreibungsverfahren der Cannabisagentur gestoppt. (Leafly.de berichtete.) Das bisher anvisierte Ziel, ab 2019 Cannabis „made in Germany“ zu ernten, sehen Experten daher als nicht mehr realistisch an. Anwalt Tolmein bezweifelt, dass es vor 2021 eine offizielle deutsche Cannabis-Ernte geben wird. Karin Mag dagegen hofft, dass es nicht so lange dauern wird. Das Thema Lieferengpässe wird Patienten, Apotheker und Ärzte bis dahin begleiten.

Fazit: Es gibt noch viel zu tun

Der 22. Eppendorfer Dialog zur Gesundheitspolitik hat deutlich gemacht: Das Cannabisgesetz hat einen medizinischen Fortschritt in Gang gesetzt. Nicht nur viele Patientinnen und Patienten, sondern auch viel Mediziner sind froh, dass es jetzt die Möglichkeit gibt, Schwerkranke mit Cannabis in standardisierter Qualität zu behandeln. Es hat sich aber auch gezeigt, dass es noch viele Unsicherheiten, Fragen und Probleme gibt.

Im Dialog mit Entscheidern

Der Eppendorfer Dialog zur Gesundheitspolitik ist eine wichtige Instanz innerhalb der gesundheitspolitischen Diskussion. Diese Debatte sorgt bereits seit 2006 dafür, dass sich diejenigen, die unmittelbar an der Entwicklung des deutschen Gesundheitssystems teilhaben, kritisch mit aktuellen Fragestellungen auseinandersetzen. Bei den regelmäßig stattfindenden Debatten begegnen sich Experten aus allen Bereichen des Gesundheitswesens, um ein aktuelles Thema interdisziplinär zu beleuchten.

Das besondere an dem Dialog: Er bietet Expertenwissen, detaillierte Informationen, aber auch einen offenen Meinungsaustausch und eine rege Debatte mit dem Publikum. Die Veranstaltung wird der breiten Öffentlichkeit kostenlos angeboten.

Mehr zum Thema Cannabisgesetz

 

 

Hinweis: In diesem Artikel berichten wir über rezeptpflichtiges CBD oder auch Cannabidiol. Dieser Artikel macht zur möglichen Zweckbestimmung keinerlei Vorschlag. Nutzversprechen bleiben den Apothekern überlassen.

Quellen:

Ähnliche Artikel