Experten-Anhörung zum Umgang mit Cannabis
Weltweit wird darüber diskutiert, ob die Kriminalisierung des Cannabis-Konsums noch zu rechtfertigen sei. Das Thema beschäftigt seit einiger Zeit auch den Bundestag und den Ausschuss für Gesundheit. Im Februar hatten die Fraktionen der FDP, der Grünen und der Linken jeweils einen eigenen Antrag zur (teilweisen) Cannabis-Legalisierung in den Bundestag eingebracht. Leafly.de berichtete.
Bündnis 90/Die Grünen haben einen Gesetzentwurf für ein Cannabiskontrollgesetz vorgelegt. Die Liberalen fordern, Cannabis-Modellprojekte zu ermöglichen und die Linken setzen sich für Straffreiheit für geringe Mengen von Cannabis ein. Die drei Vorschläge wurden zur weiteren Diskussion in den Ausschuss für Gesundheit verwiesen. Dieser befragte am Mittwoch, den 27. Juni, in einer Anhörung Experten zu dem Thema.
Sachverständige streiten um Legalisierung
Die Legalisierung von Cannabis ist nicht nur unter den Parteien heftig umstritten, sondern auch unter den Experten, wie die Anhörung im Ausschuss für Gesundheit zeigte:
- Die Befürworter einer Freigabe sehen die Prohibition als gescheitert an. Für sie stehen Gesundheits- und Jugendschutz im Fokus, die nur durch einen legalen Cannabis-Markt gewährleistet werden können. Darüber hinaus verweisen sie auf die enormen Kosten für die Strafverfolgung der Konsumenten.
- Die Gegner der Cannabis-Legalisierung warnen vor den Sucht- und Gesundheitsgefahren der Droge. Den Schutz vor diesen Gefahren sehen sie durch eine restriktive und abschreckende Verbotspolitik gegeben.
Cannabis nicht verharmlosen
Uwe Wicha, Leiter einer Klinik für Drogenrehabilitation, erklärte die Problematik der Cannabis-Legalisierung am Beispiel von Alkohol: Jugendliche sehen Alkohol als normal an, weil er legal sei. Bei Cannabis wäre dies im Falle eine Freigabe genauso.
Auch der Sachverständige der Bundesärztekammer sprach sich strikt gegen eine Freigabe von Cannabis aus und warnte vor der Verharmlosung des „hochkomplexen und hochproblematischen Stoffes“. Dieser sei mit einem immer höheren THC-Anteil verfügbar. Nach Meinung der Bundesärztekammer würde eine Cannabis-Freigabe zu steigenden Konsumentenzahlen führen und den medizinischen Behandlungsbedarf erhöhen. Die gesundheitlichen Gefahren dürften nicht unterschätzt werden.
Die Bundespsychotherapeutenkammer betonte ebenfalls die Gefahren für die Gesundheit: Insbesondere bei häufigem Cannabis-Konsum junger Menschen gebe es Hinweise auf mögliche Schäden – wie Störungen der geistigen Entwicklung.
Krieg gegen Drogen gescheitert
Der Rechtsexperte Dr. Lorenz Böllinger, Sprecher des Schildower Kreises, erklärte den „Krieg gegen Drogen“ für gescheitert. Cannabis sei heute leichter, in größeren Mengen und billiger zu haben als früher. Abschreckung und Prävention funktionierten offensichtlich nicht. Das Betäubungsmittelgesetz schütze nicht die Volksgesundheit – vielmehr erzeuge das Gesetz erst den Schwarzmarkt. Die Folge sei die Kriminalisierung auch von Nichtkriminellen.
Das sieht der frühere Polizeipräsident von Münster und jetzige Vorsitzende der Organisation Gesetzeshüter gegen Prohibition (LEAP), Hubert Wimber, ähnlich: Für ihn ist die Verbotspolitik gescheitert. Sie hätte weder die Schadensminderung noch die Gesundheitsprävention erreicht, erklärte Wimber bereits vor der Anhörung. Vielmehr stiegen Angebot und Nachfrage weiter an. Die Strafverfolgung binde gleichzeitig das Personal bei der Polizei und den übrigen Strafverfolgungsbehörden. „Das Ziel der Generalprävention durch Strafbewehrung wird offensichtlich verfehlt.“
Gesundheit der Konsumenten schützen
Der Wirtschaftswissenschaftler Prof. Dr. Justus Haucap von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf erklärte: Gerade weil Cannabis gesundheitsgefährdend sei, träten viele Ökonomen dafür ein, dem organisierten Verbrechen die Kontrolle über den Markt zu entziehen. Stattdessen sollte eine behördliche Kontrolle des Markts mit strikten Regeln eingeführt werden.
Bei der Anhörung betonte Haucap, dass durch die Freigabe von Cannabis Konsumenten besser geschützt würden: Auch für Jugendliche sei Cannabis heute problemlos zugänglich. Diese Stoffe seien häufig mit extrem schädigenden Substanzen vermischt, denn Dealer hätten kein Interesse daran, Qualität zu verkaufen. Vielmehr wollen Dealer ihre Kunden dazu bewegen, härtere Drogen zu kaufen, da hier der Profit höher sei.
Darüber hinaus erklärte der Wirtschaftswissenschaftler, dass positive Nebeneffekte einer Cannabis-Legalisierung Steuereinnahmen und Arbeitsplätze wären.
Cannabiskontrollgesetz der Grünen
Auch für die Grünen ist die Prohibitionspolitik der Bundesregierung gescheitert. Das wird schon dadurch deutlich, dass Cannabis die am häufigsten konsumierte illegale Droge ist. Auf dem Schwarzmarkt werden auch verunreinigte Produkte verkauft. Dadurch, so argumentieren die Grünen, werde eine gesundheitliche Gefährdung der Konsumenten in Kauf genommen.
Daher will die Partei Cannabis aus den strafrechtlichen Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes komplett herausnehmen. Stattdessen, so sieht es der Entwurf zum Cannabiskontrollgesetz vor, soll ein kontrollierter legaler Markt für Cannabis geschaffen werden. Die gesamte Handelskette müsse hierfür reguliert werden. Nur dies, so argumentieren die Grünen, würde den wirksamen Schutz von Minderjährigen gewährleisten.
Jugendschutz im Cannabiskontrollgesetz
Der Verkauf an Minderjährige soll laut dem Gesetzentwurf verboten werden. Im Sinne des Jugendschutzes ist weiterhin geplant, dass die neuen Cannabisfachgeschäfte einen Mindestabstand zu Schulen und Jugendeinrichtungen einhalten müssen. Außerdem sind ein Werbeverbot und Zugangskontrollen vorgesehen.
Die Grundidee des Cannabiskontrollgesetzes wurde in der Anhörung unter anderem von dem Ökonomen Justus Haucap unterstützt, der sich ebenfalls für einen behördlich kontrollierten Markt für Cannabis ausgesprochen hat.
FDP fordert Cannabis-Modellprojekte
Die Liberalen sprechen sich dafür aus, wissenschaftlich begleitete Cannabis-Modellprojekte zu ermöglichen. Die Bundesregierung wird in dem Antrag der FDP aufgefordert, die Grundlage für die Genehmigung von Modellversuchen zur kontrollierten Abgabe von Cannabis als Genussmittel zu schaffen. Bisherige Antragsteller sowie weitere Länder und Kommunen, die ein solches Modellprojekt umsetzen wollen, sollen aktiv unterstützt und beraten werden.
Die Bundesregierung teilte der FDP bereits als Antwort mit: Die bisher beantragten Cannabis-Modellprojekte trügen weder zur medizinischen Versorgung der Bevölkerung bei, noch würden sie den Cannabis-Missbrauch verhindern.
Antrag der Linken auf Straffreiheit
Die Linke wirbt für einen „progressiven Umgang mit dem Cannabis-Konsum“. Daher fordert die Fraktion, von einer strafrechtlichen Verfolgung abzusehen, wenn es um bis zu 15 Gramm Cannabis oder bis zu drei Cannabispflanzen zum Eigenkonsum gehe. Vorausgesetzt, die Betroffenen sind volljährig. Darüber hinaus fordert die Fraktion, Suchtprävention, Beratung und Behandlung in der Drogenpolitik zu stärken – und nicht Repression und Stigmatisierung.
Obwohl alle drei Oppositions-Parteien die Verbotspolitik in Sachen Cannabis als gescheitert ansehen, verfolgen die drei Vorstöße doch unterschiedliche Ansätze. Wir von Leafly.de werden auf jeden Fall am Ball bleiben und verfolgen, wie es mit den drei unterschiedlichen Ideen weiter geht.
Sachverständige bei der Anhörung
Verbände/Institutionen
- Bundesärztekammer (BÄK)
- Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK)
- Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. (DGPPN)
- Drogenhilfe Köln gGmbH
- GKV-Spitzenverband
Einzelsachverständige
- Prof. Dr. Lorenz Böllinger, Deutscher Rechtswissenschaftler, emeritierter Professor für Strafrecht und Kriminologie an der Universität Bremen
- Dr. Konrad F. Cimander, Facharzt für Allgemeinmedizin, Suchtmedizin
- Dr. Raphael Gaßmann, Geschäftsführer der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) e.V.
- Prof. Dr. Justus Haucap, Direktor des Instituts für Wettbewerbsökonomie (DICE) der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
- Prof. Dr. Ursula Havemann-Reinecke, Universität Göttingen, Abteilung Psychiatrie und Psychotherapie
- Dr. Eva Hoch, Leitung der Forschungsgruppe Cannabinoide des Klinikums der Ludwig-Maximilians-Universität München
- Kerstin Jüngling, Geschäftsführerin, Leitung der Fachstelle für Suchtprävention im Land Berlin
- Hans-Günter Meyer-Thompson, Arzt und Suchtmediziner
- Maximilian Plenert, Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei sens media
- Prof. Dr. Rainer Thomasius, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Ärztlicher Leiter des Suchtbereichs
- Uwe Wicha, Leiter einer Klinik für Drogenrehabilitation
- Hubert Wimber, Polizeipräsident a. D., Vorsitzender der LEAP Deutschland (Law Enforcement Against Prohibition Deutschland)
- Georg Wurth, Geschäftsführer des Deutschen Hanfverbandes
Die komplette Liste kann hier eingesehen werden.