Es wird der Tag eingetragen, an dem das Arzneimittel abgeholt wird. Zusätzlich ist ein Vermerk auf dem Rezept und in der Bestandsdokumentation zu machen, der diesen Sachverhalt dokumentiert. Somit ist klargestellt, dass keine verbotene Abgabe nach Ablauf der Gültigkeit des Rezepts stattgefunden hat.
Wie ist die Dokumentation des BtM-Rezeptes bei konkreter Belieferung an den Patienten durchzuführen?
Verõffentlicht am: 4. Mai 2017
Geändert am: 5. Mai 2017