In einem Artikel wurde jetzt darüber berichtet, dass der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK), wie zum Beispiel in Rheinland-Pfalz, eine Cannabis-Behandlung beim Vorliegen von einem Fibromyalgie-Syndrom nicht empfiehlt. Dabei bezieht sich der MDK auf die Fibromyalgie-Leitlinie des AWMF.
Hierin heißt es:
„Negative Empfehlung: Evidenzbasierte Empfehlung: Cannabinoide sollten nicht empfohlen werden. EL3a, negative Empfehlung. Starker Konsens.“
Dies könnte tatsächlich ein Grund sein, warum so viele gesetzliche Krankenkassen die Kostenübernahme für eine Cannabis-Behandlung bei Fibromyalgie-Syndrom Patienten ablehnen. Wir haben deshalb verschiedene MDKs gebeten, sich hierzu zu äußern. Die Antworten stehen allerdings noch aus.
Begründung in der AWMF-Leitlinie
Für die Begründung der AWMF-Leitlinie werden die alte Leitlinienversion aus dem Jahr 2012 sowie eine Metaanalyse herangezogen. Hierin wird beschrieben, dass Nabilon (vollsynthetisches Derivat des Δ-Tetrahydrocannabinols) im Vergleich zu Amitriptylin (trizyklisches Antidepressiva) sowie einem Placebo in Bezug auf die Wirksamkeit und Verträglichkeit keine positiven Schlussfolgerungen zulassen.
Dies irritiert in erheblicher Weise, denn in der Studie der University of Manitoba in Kanada, die in der Metaanalyse herangezogen wird, führten die Forscher im Jahr 2007 eine doppelblind, placebokontrollierte und randomisierte Studie an 40 Patienten mit Fibromyalgie durch. Nach einer vierwöchigen Behandlung mit Nabilon heißt es:
„Nach unserem Wissen ist dies die erste randomisierte, kontrollierte Studie zur Beurteilung des Nutzens von Nabilon, einem synthetischen Cannabinoid, zur Schmerzlinderung und Verbesserung der Lebensqualität von Patienten mit Fibromyalgie. Da Nabilon die Symptome verbesserte und gut verträglich war, könnte es eine nützliche Ergänzung zur Schmerzbehandlung bei Fibromyalgie sein.“
Und jetzt wird es noch verwirrender: Die Co-Autorin der Metaanalyse hatte im Februar 2010 die Ergebnisse einer Studie an 29 FMS-Patienten vorgelegt. Hier wurde die Wirkung von Nabilon auf die Schlafqualität im Vergleich zu Amitriptylin untersucht. Im Ergebnis heißt es:
„… obwohl der Schlaf sowohl durch Amitriptylin als auch durch Nabilon verbessert wurde, war Nabilon dem Amitriptylin überlegen …“
Wir haben natürlich sofort beim AWMF nachgefragt und um eine sofortige Stellungnahme gebeten. Wichtigste Fragen sind hier: Wie kommt es zu diesen entgegengesetzten Bewertungen? Erfolgt eine Überarbeitung der Leitlinien? Sobald uns die Stellungnahme vorliegt, werden wir diese veröffentlichen.
Kanadische Fibromyalgie-Syndrom Cannabis-Leitlinie im Vergleich
Die kanadischen Leitlinien für das Fibromyalgie-Syndrom beziehen sich auf die gleiche Datenlage wie das AWMF. Anders als in Deutschland heißt es hier, dass der Versuch einer Cannabis-Behandlung bei Fibromyalgie-Syndrom Patienten überlegt werden kann, insbesondere wenn Schlafstörungen bestehen. Von einer kategorischen Ablehnung ist hier nicht die Rede. Vielmehr gebe es Hinweise auf eine Schmerzerleichterung.
Auch die deutschen DGS Praxisleitlinien aus dem Jahr 2017 und 2018 besagen, dass der Behandlungsversuch mit Cannabinoiden bei FMS-Patienten unternommen werden kann, vor allem dann, wenn schwerwiegende Schlafstörungen bestehen. Und so ist es noch irritierender, warum in den AWMF-Leitlinien anders argumentiert wird. Selbst wenn von einer schwachen Evidenz ausgegangen wird, so bedeutet dies nicht, dass es gar keine Evidenz und schon gar nicht eine negative Evidenz gibt.
Hier finden Sie weitere Informationen zu Fibromyalgie und Medizinalcannabis.
Hinweis: In diesem Artikel berichten wir über rezeptpflichtiges CBD oder auch Cannabidiol. Dieser Artikel macht zur möglichen Zweckbestimmung keinerlei Vorschlag. Nutzversprechen bleiben den Apothekern überlassen.