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Forschungsinitiative Cannabiskonsum klagt gegen Staat

Autor:
Sandrina Koemm-Benson

Die Forschungsinitiative Cannabiskonsum ist bereits vor zwei Jahren den ersten Schritt in Richtung wissenschaftlicher Modellprojekte gegangen. Am 3. November 2016 wurde die Erlaubnis zur Durchführung einer "wissenschaftlichen Studie zu Cannabisfolgen bei psychisch gesunden erwachsenen Konsumenten" beantragt. Diese Studie ist von der Bundesregierung als Modellprojekt anerkannt und beim Verwaltungsgericht Köln anhängig. Doch auch wenn sich immer mehr Befürworter eines Cannabis-Modellprojekts im Bundestag finden, ist eine Entscheidung nach wie vor nicht gefallen.

Forschungsinitiative Cannabiskonsum klagt gegen Staat

UPDATE, 5.11.2018: Die Forschungsinitiative Cannabiskonsum ist bereits vor zwei Jahren den ersten Schritt in Richtung wissenschaftlicher Modellprojekte gegangen. Am 3. November 2016 wurde die Erlaubnis zur Durchführung einer „wissenschaftlichen Studie zu Cannabisfolgen bei psychisch gesunden erwachsenen Konsumenten“ beantragt. Diese Studie ist von der Bundesregierung als Modellprojekt anerkannt und beim Verwaltungsgericht Köln anhängig.

Nun mehren sich die Stimmen der Befürworter im Bundestag für ein Cannabis-Modellprojekt in Deutschland. Fraktionsübergreifend äußern sich diverse Politiker positiv gegenüber einem solchen Vorhaben. Leafly.de berichtete mehrfach. Mit Modellprojekten zur wissenschaftlichen Untersuchung von Cannabiskonsum können wichtige Erkenntnisse gewonnen werden. Die Regierungsparteien in mehreren Bundesländern sprechen sich für die Durchführung aus.

Zustimmung kommt aus allen Parteien – mit Ausnahme der AfD. Auf Antrag der FDP-Fraktion diskutierte das Plenum dieses Jahr die „Grundlagen für die Genehmigung von Modellprojekten zur Erforschung der kontrollierten Abgabe von Cannabis als Genussmittel.“ 

Die Gesundheitspolitiker aus SPD und Union geben grünes Licht. Selbst der sehr konservative Erwin Rüddel (CDU/CSU), Vorsitzender des Gesundheitsausschusses ist nun pro Modellprojekt: „Ich hätte gerne mit Hilfe eines Modellversuches Klarheit darüber, welche Auswirkungen eine veränderte Drogenpolitik haben könnte, um dadurch auch die Diskussion zu versachlichen.“

In der SPD ist bereits die Rede von einer „neuen Ära im Umgang mit Cannabiskonsum“, so Sabine Dittmar, gesundheitspolitische Sprecherin, die von „Modellprojekten viele brauchbare Erkenntnisse für eine zeitgemäße Drogenpolitik“ erwartet.

Es bleibt nach wie vor abzuwarten ob die Befürworter eines Cannabis-Modellprojekts die momentan positive Stimmung nutzen können um endlich eine solche Studie durchzuführen. Wir werden die Sache weiter beobachten und darüber berichten.

Forschungsinitiative Cannabiskonsum verklagt Bundesrepublik Deutschland

Die Forschungsinitiative Cannabiskonsum verklagt die Bundesrepublik Deutschland, welche durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vertreten wird. Schon im November 2016 wurde die Erlaubnis beantragt eine nicht-medizinische Cannabis-Studie zum Thema „Wissenschaftlichen Studie zu Cannabisfolgen bei psychisch gesunden erwachsenen Konsumenten“ durchzuführen. Dies wurde von der BfArM zeitig abgelehnt, weswegen nun für die Forschungsfreiheit vor Gericht gestreitet wird.

Geschäftsführer der Forschungsinitiative Cannabiskonsum geht vor Gericht

Die Forschungsinitiative Cannabiskonsum beantragte bereits im November 2016 beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Erlaubnis zur Durchführung einer „Wissenschaftlichen Studie zu Cannabisfolgen bei psychisch gesunden erwachsenen Konsumenten“. Unlängst lehnte das BfArM diese Erlaubnis im Widerspruchsverfahren ab.

„Heute (am 03.07.17) wurde unsere Klage beim VG Köln eingereicht. Wir streiten vor Gericht für die Forschungsfreiheit“, sagt Marko Dörre, Geschäftsführer der Forschungsinitiative Cannabiskonsum.

Gründe für Ablehnung nicht zufriedenstellend

Dörre zu den Ablehnungsgründen: „Die vom BfArM vorgetragenen Ablehnungserwägungen überzeugen nicht. Unser Studienantrag ist zulässig und gut begründet. Wenn notwendig, gehen wir durch alle Instanzen.“

Verklagt wird die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, dieses vertreten durch seinen Präsidenten Prof. Dr. Karl Broich. Es handelt sich um die erste Klage für eine nicht-medizinische Cannabisstudie. Das Bundesland Schleswig-Holstein hatte in den 90er-Jahren nach Ablehnung durch das BfArM keine Klage erhoben. Ebenso verzichtete im vergangenen Jahr der Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg auf Rechtsmittel gegen den erhaltenen Widerspruchsbescheid.

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