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Führerschein und Cannabis: Neues Urteil

Gesa-2019 Autor:
Gesa Riedewald

Bei gelegentlichem Cannabis-Konsum und dem erstmaligen Fahren unter Einwirkung von Cannabis droht nicht zwingend der Verlust des Führerscheines. Eine MPU müsse vielmehr eine Prognose für das zukünftige Handeln der Konsumenten liefern. Das entschied gerade das Bundesverwaltungsgericht. Der Deutsche Hanfverband bewertet das Urteil als einen „ersten Schritt in die richtige Richtung“.

Führerschein und Cannabis: Neues Urteil

Wer das erste Mal nach Cannabiskonsum Auto fährt und dabei in eine Verkehrskontrolle gerät, muss nicht unbedingt den Führerschein verlieren. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem aktuellen Urteil laut Pressemeldung entschieden. Zunächst müsse die Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob eine medizinisch-psychologische Untersuchung einzuholen ist.

Führerschein: Kein automatischer Verlust ohne MPU

Geklagt hatten sechs Personen, die in einer Verkehrskontrolle wegen Cannabiskonsum aufgefallen waren. Bei ihnen wurde 1 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol (THC) im Blutserum festgestellt. Die zuständigen Behörden gingen davon aus, dass die Fahrsicherheit dieser Personen beeinträchtigt sein konnte. Weiterhin fehle ihnen offensichtlich die Fahreignung, da sie nicht zwischen Cannabiskonsum und dem Führen eines Kraftfahrzeuges trennen können. Den Betroffenen wurde ohne ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) der Führerschein entzogen. Dagegen klagten die Personen.

Das Bundesverwaltungsgericht erklärte, “dass die Fahrerlaubnisbehörde bei einem gelegentlichen Konsumenten von Cannabis, der erstmals unter der Wirkung von Cannabis ein Kraftfahrzeug geführt hat, in der Regel nicht ohne weitere Aufklärung von fehlender Fahreignung ausgehen und ihm unmittelbar die Fahrerlaubnis entziehen darf”.

Das Gericht betont zwar, dass auch ein einmaliger Verstoß Bedenken gegen die Fahreignung begründe, denen die Fahrerlaubnisbehörde nachgehen müsse. Erforderlich sei aber eine Prognose, ob die Person in Zukunft zwischen dem Fahrvermögen einschränkenden Cannabiskonsum und dem Autofahren trennen werde. Um dies zu beurteilen, sein ein medizinisch-psychologisches Gutachten nötig.

Deutscher Hanfverband: ein erster Schritt

Dass Cannabiskonsumenten nach einer erstmaligen Fahrt unter Cannabiseinfluss nicht mehr sofort der Führerschein entzogen werden kann, sondern zunächst eine MPU anzuordnen ist, sieht der Deutsche Hanfverband als ersten kleinen Schritt in die richtige Richtung. Allerdings sei dies immer noch eine härtere Behandlung im Vergleich zu Alkoholkonsumenten, obwohl Cannabis eine geringere Erhöhung des Unfallrisikos mit sich bringt, so der Hanfverband.

„Dieses Urteil ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Wir fordern allerdings eine grundsätzliche Gleichbehandlung von Alkohol- und Cannabiskonsumenten im Führerscheinrecht und die Einführung eines realistischen THC-Grenzwertes, der sich an einer möglichen Verkehrsgefährdung orientiert und nicht zur Bestrafung nüchterner Verkehrsteilnehmer führt“, so DHV-Geschäftsführer Georg Wurth nach der Urteilsverkündung.

Grenzwertkommission empfiehlt zugelassenen THC-Wert von 3,0

Auch die Grenzwertkommission hat ihre Empfehlung auf 3,0 ng als verkehrssicheren Wert angepasst hat. Die Grenzwertkommission ist eine fachübergreifende Arbeitsgruppe, die die Bundesregierung berät. Die Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin, die Deutsche Gesellschaft für Verkehrsmedizin und die Gesellschaft für Forensische und Toxikologische Chemie haben die Grenzwertkommission gegründet.

Der Verkehrsgerichtstag schloss sich im letzten Jahr dieser Forderung an. (Leafly.de berichtete.) Außerdem erklärten die Verkehrs-Experten bei ihrem Treffen, dass bei gelegentlichem Cannabiskonsum nicht mehr sofort der Führerscheinentzug folgen solle.

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