Die Cannabisagentur ist eine staatliche Stelle zur Steuerung und Kontrolle des Cannabisanbaus für medizinische Zwecke in Deutschland. Sie ist Teil des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, kurz BfArM. Das BfArM hat sich, als selbstständige Bundesoberbehörde, als höchstes Ziel die Erhöhung der Sicherheit von Arzneimitteln und damit auch die Erhöhung der Sicherheit der Patienten gesetzt.
Wissenswertes zur Cannabisagentur
Am 10.03.2017 wurde das Betäubungsmittelgesetz (kurz: BtMG) durch das Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften erweitert. Damit wurde vom Gesetzgeber die Möglichkeit zur legalen Verschreibung cannabinoider Arzneimittel und Medinzinalhanf sowie Cannabisextrakten gegeben. Die Cannabisagentur wurde anschließend eingerichtet, da das Gesetz gemäß des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe der Vereinten Nationen, die Einrichtung einer staatlichen Stelle vorschreibt.
Die Cannabisagentur ist nicht für den Import von Cannabis für medizinische Zwecke zuständig. Solange also kein Medizinalhanf aus deutschem Anbau zur Verfügung steht, muss sich die sogenannte Bundesopiumstelle um den legalen Verkehr aller Betäubungsmittel (Narcotics and Psychotropics) und deren Grundstoffe (Precursors) kümmern.
Der Anbau und die Ernte von Cannabis erfolgt und wird auch weiterhin nicht in der Cannabisagentur oder im BfArM erfolgen. Das BfArM wählt vielmehr Unternehmen in europaweiten Ausschreibungsverfahren aus, die schließlich von der Cannabisagentur beauftragt werden. Das Cannabis wird ausschließlich zu medizinischen Zwecken angebaut. Die mit Cannabis hergestellten Mittel sind also offizielle Arzneimittel, die nur von befugten Ärztinnen und Ärzten auf Betäubungsmittelrezepten verschrieben werden können.
Die Aufgaben der Cannabisagentur
Die Cannabisagentur übernimmt Aufgaben gemäß den Vorgaben des Einheitsübereinkommens:
Sie vergibt für den Anbau von Cannabis in Deutschland die offiziellen Aufträge nach einem Ausschreibungsverfahren.
Sie muss den Besitz der Ernte übernehmen. Ernte, sowie Lagerung und Weiterverteilung werden bei den jeweiligen Anbaugebieten und den weiteren beauftragten Unternehmen angesiedelt sein.
Die Cannabisagentur muss dafür sorgen, dass das an Apotheken abgegebene Cannabis ausschließlich pharmazeutische Qualität besitzt. Damit soll die Gewährleistung der unbedenklichen Versorgung von Patientinnen und Patienten gegeben sein.
Sie kontrolliert weiterhin die Verarbeitung, Qualitätsprüfung, Verpackung sowie die Abgabe von Cannabis an Apotheken, Hersteller cannabinoider Arzneimittel und Großhändler.
Quellen: