Hanf

Hanf ist eine Pflanzengattung der Familie der Hanfgewächse, zu der auch der Hopfen gehört. Hanf ist eine der ältesten und für verschiedenste Produkte verwendete Nutz- und Zierpflanze. Auch Produkte wie die Hanffaser werden häufig einfach als Hanf bezeichnet. Die Pflanze ist ein bedeutender nachwachsender Rohstoff für die Wirtschaft und wird auch in der Bauindustrie verwendet.
Abseits des Gebrauchs von Hanf als Ölpflanze und Faserpflanze, wird Hanf auch als Arzneimittel verwendet. Es handelt sich dabei allerdings um Sonderformen des Hanfs, auch Cannabis genannt, welche als Wirkstoffe diverse Cannabinoide, wie THC (Δ9-Tetrahydrocannabinol) und CBD (Cannabidiol) enthalten.

Die Geschichte des Hanfs

Im frühen China wusste man die unverwüstlichen Fasern des Hanfs bereits vor über 10.000 Jahren zu schätzen. Auch die nahrhaften und wohlschmeckenden Samen des Hanfs wurden bereits in Lebensmitteln verarbeitet. Ebenfalls der medizinische Nutzen der Pflanze datiert auf etwa 2700 v. Chr. So wurde Hanf bereits damals gegen Malaria, Rheuma und andere Leiden eingesetzt.
Nach der Antike blieb Hanf eine wichtige Nutzpflanze und wurde unter anderem zur Herstellung von Waffen, Papier, Verbandstoffen, Kleidung, Tauen und Seilen verwendet. Hanf ist ein nachwachsender Rohstoff und kann problemlos gezüchtet werden. Daher wird Hanf heute auch zur Herstellung unzähliger Produkte verwendet. In der Wirtschaft ist es vielseitig einsetzbar und wird aufgrund seiner langen Haltbarkeit und Umweltverträglichkeit, sowie der niedrigen Energiebilanz geschätzt.

Hanf in der Medizin

Die Sonderform des Hanfs, das Medizinalhanf, wird erfolgreich in der Medizin eingesetzt und kann dank der Cannabinoide THC und CBD bei Linderung diverser Leiden helfen. Im Gegensatz zu “normalem Hanf” (Nutzhanf) mit sehr wenig oder gar keinem THC, ist das Medizinalhanf im deutschen Betäubungsmittelgesetz (BtMG) gelistet. Der Handel und Besitz ist für Privatpersonen illegal.
Eine Ausnahmegenehmigung zum Erwerb von Medizinalhanf, in welcher Form auch immer, zu erhalten, war lange Zeit sehr schwierig. Durch eine Gesetzesänderung des BtMGs am 10. März 2017 hat der Gesetzgeber allerdings die Möglichkeiten zur Verschreibung von Cannabis als Medikament in Deutschland erweitert. Medizinalhanf-Patientinnen und -Patienten können nun ein Betäubungsmittelrezept (BTM Rezept) erhalten, welches ohne weiteren Kontakt mit der Bundesopiumstelle direkt in einer Apotheke ihrer Wahl in Deutschland einlösbar ist. Allerdings muss die Medikation mit Medizinalhanf im Einzelfall begründet und vom Arzt beglaubigt werden. Dieser muss das Betäubungsmittelrezept eigenhändig unterschreiben und bezeugt damit, dass das Medizinalhanf als Medikament für den Patienten unabdingbar ist.

Quellen:

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