Palliativmedizin

Was heißt Palliativmedizin?

In Palliativmedizin steckt das Wort „palliativ“, das von „cura palliativa“ abgeleitet ist. Der französische Arzt und Chirurg Guy de Chauliac, geboren um 1298, nannte erstmals im Jahr 1363 erstmals den lateinischen Begriff „palliare“, was so viel wie „schützen“ oder „umhüllen“ bedeutet.

Nach der Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sowie der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin ist die Palliativmedizin die ganzheitliche Behandlung von Patienten, die unter einer voranschreitenden (progredienten) oder weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden, deren Lebenserwartung kurz ist. Höchste Priorität in der letzten Lebensphase des Patienten hat hier das Lindern von Schmerzen im Rahmen einer Schmerztherapie und das Erreichen der bestmöglichen Lebensqualität.

Anfänge der Palliativmedizin

Schon in den alten hippokratischen Schriften steht, dass ein Arzt auch unheilbare Erkrankungen behandeln sollte. Seit dem Spätmittelalter gehörte das Betreuen von schwerkranken und sterbenden Patienten zu den Aufgabenbereichen der Mediziner. In einer Würzburger Medizinalordnung aus dem Jahr 1502 ist sogar ersichtlich, dass kein Arzt ablehnen darf, einen todkranken Patienten zu behandeln. Auch in den folgenden Jahrhunderten befassten sich immer mehr Ärzte mit der palliativen Behandlung, um die Lebensqualität der schwerkranken Patienten zu verbessern.

Die moderne Hospiz-Bewegung begann im Jahr 1967, als die englische Krankenschwester, Sozialarbeiterin und Ärztin Cicely Saunders das St. Christopher´s Hospice in London gründete, in der man sich auf die Palliativmedizin spezialisierte.

Palliativmedizin in Deutschland

Die erste palliativmedizinische Einrichtung in Deutschland öffnete im Jahr 1983 im Universitätsklinikum Köln seine Türen. Dabei erfolgte die Finanzierung dieser Fünf-Betten-Modellstation durch die Deutsche Krebshilfe, deren Gründung durch Mildred Scheel erfolgte. Kurz danach erfolgte die Eröffnung des Mildred-Scheel-Hauses und einer weiteren Klinik bzw. Einrichtung der Palliativmedizin in Dresden.

Heute gibt es in Deutschland über 300 Palliativstationen, stationäre Hospize und ambulante Hospizdienste. Der Bedarf ist damit aber bei Weitem nicht gedeckt. Im Jahr 1994 wurde die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. (DGP) gegründet. Es handelt sich hierbei um die erste medizinische Fachgesellschaft, die nicht nur Mediziner als Mitglieder zulässt, sondern auch Angehörige anderer Berufsgruppen. Ziel der DGP ist es, den Aufbau und den Fortschritt der Palliativmedizin zu fördern.

Palliativmedizin: Was wird gemacht?

Eine Palliativversorgung (Palliative Care) kommt nicht nur bei sterbenden Menschen zum Einsatz, sondern bereits dann, wenn die Diagnose bekannt ist. Insofern handelt es sich hier nicht um eine „Sterbemedizin“. Ziel der stationären oder ambulanten Palliativversorgung ist es, die Lebensqualität des schwerkranken Patienten zu verbessern und ihm ein beschwerdefreies Leben zu ermöglichen. Ein wichtiger Teil der Therapie ist es also, verschiedene belastende Symptome wie Schmerzen, Übelkeit und Erbrechen, Angst und Unruhe zu lindern.

Nicht nur Menschen, die an Krebs erkrankt sind, steht eine palliative Versorgung und medizinische Versorgung zu, sondern allen Menschen, die an einer schweren, fortschreitenden Erkrankung (z. B. Herzinsuffizienz, Morbus Parkinson, Schlaganfall, AIDS) leiden.

Schwerpunkte der Palliativversorgung

Ein Schwerpunkt der Palliativmedizin liegt auf der sogenannten interdisziplinären Teamarbeit. Um den schnell ändernden Bedürfnissen der Betroffenen und ihren Angehörigen gerecht werden zu können, ist eine enge Zusammenarbeit mit verschiedenen Professionen bzw. einem multiprofessionellen Team notwendig.

Darüber hinaus stellt auch die Kommunikation mit Betroffenen und Angehörigen in der palliativmedizinischen Therapie einen Schwerpunkt dar. In den Gesprächen geht es unter anderem um die Krankheit und ihre Prognose, die Einholung einer Einverständniserklärung für weitere Behandlungsmaßnahmen und das Ansprechen psychosozialer Probleme im Leben des Betroffenen.

Palliativmedizinische Versorgung: Kostenübernahme durch Krankenversicherung

Die Betreuung der Palliativpatienten erfolgt aktuell aus verschiedenen Quellen. Entweder werden die Palliativstationen in Krankenhäusern und Kliniken nach Fallpauschalen finanziert oder aber als besondere Einrichtungen nach Tagessätzen. Diese Tagessätze verhandelt das jeweilige Krankenhaus mit den Kostenträgern. Aktuell kann jedoch lediglich nur ein Teil der Palliativstationen kostendeckend arbeiten.

Palliativmediziner, die Patienten in stationären oder ambulanten Hospizen behandeln, rechnen die Kosten über die Kassenärztliche Vereinigung sowie der Krankenkasse ab. Nachdem im April 2007 das „GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz in Kraft getreten ist, gehört die „Spezialisierte ambulante Palliativversorgung“ zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen.

Ende 2015 trat dann das Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) in Kraft. Mit diesem Gesetz soll der Wunsch vieler Patienten erfüllt werden, ihr restliches Leben zu Hause verbringen zu dürfen. Der Ausbau der ambulanten Versorgung und Betreuung mit vergüteten Leistungen für den palliativmedizinischen Dienst soll hierzu beitragen.

 

 

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