Urteil des EuG: Hanfblatt spielt auf Marihuana an
Ein Unternehmen kann sich in der EU keine europaweite Marke (sogenannte Unionsmarke) eintragen lassen, die auf Marihuana anspielt. Das EuG, das Gericht der Europäischen Union, entschied am Donnerstag in einem Rechtsstreit um den „Cannabis Store Amsterdam“, dass ein Logo mit Hanfblatt gegen die öffentliche Ordnung verstoße. Das berichtet das Medium Die Presse.
Das Gericht der Europäischen Union ist ein eigenständiges europäisches Gericht, das dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) nachgeordnet ist.
Im Vorfeld hatte das Europäischen Markenamt EUIPO die Eintragung einer Bildmarke mit Schriftzug und stilisierten Cannabisblättern abgelehnt hatte. (Az. T-683/18) Diese Entscheidung hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) nun bestätigt.
Bereits im Jahr 2016 hatte eine italienische Firma das Logo unter anderem für Bäckereiwaren, Schokolade, Salze, Speiseeis, Joghurts und Getränke angemeldet. Das EUIPO lehnte die Eintragung mit der Begründung ab, dass eine solche Marke gegen die öffentliche Ordnung verstoße. Nach Ansicht des EuG war das Markenamt zu Recht der Auffassung, dass die stilisierte Darstellung des Cannabisblatts das Symbol für Marihuana sei. Zudem werde Amsterdam auch mit Verkaufsstellen für Cannabis verbunden.
Hanfblatt verboten, auch wenn Nutzhanf legal ist
Daher konnte die Marke laut dem Urteil nicht eingetragen werden. Und das, obwohl Hanf mit geringem THC-Level (Nutzhanf) legal ist. Das Gericht verwies zudem darauf, dass die Legalisierung von Cannabis zu „Therapie- oder sogar Erholungszwecken“ in vielen EU-Staaten diskutiert werde. Aktuell sei der Konsum in den meisten Ländern allerdings noch verboten. Daher sei die Schlussfolgerung des EUIPO, dass eine entsprechende Unionsmarke gegen die öffentliche Ordnung verstoße, gerechtfertigt.
Was diese Entscheidung für deutsche Unternehmen bedeutet, die das Hanfblatt im Logo haben, ist noch unklar.
Was genau ist eine Unionsmarke?
Um eine Marke in mehreren EU-Mitgliedstaaten zu schützen, kann man beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) eine Unionsmarke anmelden. Diese verleihen Schutz in sämtlichen Mitgliedstaaten der EU.