Die Medical Cannabis Agency in Israel hat einem Bericht zufolge eine Übergangsrichtlinie vorgestellt, die den Export von medizinischem Cannabis von Fall zu Fall genehmigt. Allerdings nur dann, wenn die lokalen Lieferungen ausreichen, um die Nachfrage der Patienten im eigenen Land zu befriedigen. Damit erhalten lizenzierte Unternehmen Zugang zu einem neuen Markt für den Verkauf von Medizinalcannabis.
Übergangsrichtlinie für sechs Monate
Die neue Übergangsrichtlinie gilt für sechs Monate und endet am 18. Mai 2020. Nach Ablauf der sechs Monate entscheidet das Gesundheitsministerium, ob eine Verlängerung oder eine Aufhebung der Übergangsrichtlinie erfolgt. Möglich ist auch der Erlass als ständige Vorschrift.
Lilac Mandeles, CEO von TechForCann, erklärte, es sei eine positive Entwicklung für die israelische Cannabisindustrie. Man habe mit Spannung auf die Vorschriften gewartet seit Ende letzten Jahres die Verabschiedung des Gesetzes zur Genehmigung des Exports von medizinischem Cannabis erfolgte.
Inhalte der Übergangsrichtlinie
Mit der Übergangsrichtlinie sollen zum Teil Bedenken ausgeräumt werden, dass der Export die Versorgungsprobleme auf dem eigenen Markt verschärfen könnte. Weiter heißt es in dem Bericht, dass die 46.000 registrierten Cannabispatienten in Israel seit einiger Zeit Probleme mit Qualität und Produktkonsistenz hätten. Aus diesem Grund genehmigt die Medical Cannabis Agency nur dann Exporte, wenn die Versorgung der Patienten in Israel sichergestellt ist.
Darüber hinaus beinhaltet die Richtlinie auch wichtige Vorschriften zur Qualitätssicherung. So sind alle Cannabisunternehmen dazu verpflichtet, Tests durchzuführen, um ein IMC-GAP-Zertifikat (IMC – Medical Cannabis Good Agricultural Practices) zu erhalten.
Die Verpflichtung zur Durchführung von Laboruntersuchungen während der Produktionsphase gelte nur am Ende des Produktionsprozesses für jede Produktionscharge und gemäß den im IMC-GMP-Verfahren festgelegten Anforderungen und Prüfungen. Dabei umfassen die Tests die Überprüfung der Menge und Konzentration von Wirkstoffen, Fremdstoffen, Pestiziden, Schwermetallen, mikrobiellen Substanzen und Toxinen.
„Eine Charge, die die genannten Freigabeprüfungen nicht erfolgreich bestanden hat und für die dementsprechend nicht nachgewiesen werden kann, dass die herzustellenden Produkte alle Qualitätsanforderungen erfüllen, darf nicht vertrieben werden“, heißt es in der Richtlinie.
Erfüllt die Charge nicht die Qualitätskriterien, so muss das Cannabisunternehmen diese vernichten. Zudem dürfen Cannabisunternehmen keine medizinischen Cannabisprodukte herstellen, die nicht den Qualitätsanforderungen von IMC-GMP-Produkten entsprechen.
Kommt das Medizinalcannabis auch nach Deutschland?
Im Januar 2019 hieß es, dass zu den Ländern, die Israel voraussichtlich mit medizinischem Cannabis versorgen will, neben Australien, Mexiko und Österreich auch Deutschland gehöre (Leafly.de berichtete). Es ist allerdings noch unklar, ob dies tatsächlich möglich ist.