Update vom 19.09.2019: Richter ruft Verfassungsgericht an wegen Cannabisverbot
Am 18. September beschäftigte sich das Amtsgericht Bernau bei Berlin mit drei Delikten, die persönlichen Cannabis-Konsum betreffen. Der zuständige Jugendrichter Andreas Müller setzte allerdings das Verfahren aus. In zwei Fällen soll jetzt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe prüfen, ob die Verfassung überhaupt eine strafrechtliche Verfolgung des Cannabis-Besitzes zulässt und ob das Cannabisverbot in Deutschland zulässig ist.
Den zwei Angeklagten wird der Besitz von Cannabis in geringen Mengen zur Last gelegt: 1,7 Gramm in einem Fall und 2,3 Gramm im anderen Fall. Wann ein Ergebnis vorliegen wird, ist unklar.
Der Deutsche Handverband (DHV) hat kürzlich seine Justizoffensive gestartet, die Richter und Anwälte gegen das Cannabisverbot vereinen soll. Richter Müller hat dabei mit dem Hanfverband kooperiert und ist „quasi der juristische Pate der Initiative“, wie der Hanfverband schreibt.
Wie geht es nun weiter? Gegenüber Leafly.de erklärt der DHV:
„Richter Müller benötigt nun ein paar Wochen, um die Mustervorlage zu überarbeiten abzusenden.“
Der Deutsche Hanfverband hofft darauf, dass diese zwei Fälle nicht die einzigen bleiben, die den Richtern in Karlsruhe vorgelegt werden. Für die Justiz-Offensive hatte der DHV eine Richtervorlage erstellen lassen, mit der Juristen das Cannabisverbot vor das Bundesverfassungsgericht bringen können. Es sollen möglichst viele Richter dazu aufgefordert und motiviert werden, die Vorlage zu nutzen und das oberste Gericht Deutschlands anzurufen. Der Verband wünscht sich, „dass andere Richter ebenso mit Konsumdelikten auf dem Tisch von der Vorlage des DHV Gebrauch machen.“
Müller setzt sich gegen Cannabisverbot ein
Jugendrichter Andreas Müller macht sich bereits seit vielen Jahren gegen die Cannabisprohibition stark. Im Jahr 2002 hat er einen Fall dem Verfassungsgericht vorgelegt. Damals hatten die Verfassungsrichter das Verbot noch als verfassungsgemäß beurteilt. Inzwischen liegen aber neuere wissenschaftliche Erkenntnisse vor. Außerdem hat sich die Einstellung innerhalb der Gesellschaft zu dem Thema gewandelt.
Andreas Müller hat auch ein Buch zur Cannabis-Legalisierung geschrieben. Die Argumente des Richters: Besitz und eigener Konsum von Cannabis gefährden keine anderen Menschen. Daher sei die Strafverfolgung ein ungerechtfertigter Eingriff in die Freiheit des Menschen.
Ursprünglicher Artikel vom 12.09.2019
Die aktuelle Justizoffensive des Deutschen Hanfverbandes soll Richter und Anwälte gegen das Cannabisverbot vereinen. Vor einigen Monaten hat der DHV bereits die Kampagne angekündigt. Diese Zeit war “notwendig, um die sehr groß angelegte Aktion vorzubereiten, die der Kriminalisierung von Nutzern der Hanfpflanze ein Ende bereiten könnte”, so der Verband.
Cannabisverbot vor das Verfassungsgericht – Justizkampagne
Das Herzstück der Offensive ist eine Mustervorlage von mehr als 100 Seiten. Ziel des DHV ist, dass das Cannabisverbot dadurch wieder auf den Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts kommt. Diese Mustervorlage können beispielsweise Richter nutzen, um damit vor das Verfassungsgericht in Karlsruhe zu ziehen und dort eine Richtervorlage einzureichen.
Das kann laut DHV jeder Richter tun, der einen Angeklagten wegen eines Cannabisdeliktes verurteilen muss, dieses aber für falsch und verfassungswidrig hält. Der DHV hofft aber auch auf Privatpersonen, die wegen eines Cannabisdeliktes vor Gericht stehen. Sie können sich mit der Vorlage durch die Instanzen klagen.
DHV will Richter, Anwälte und Angeklagte erreichen
Um möglichst viele Juristen auf die Justizkampagne aufmerksam zu machen und sie ins Boot zu holen, hat der Deutsche Hanfverband eine groß angelegte Medienkampagne gestartet. Unter dem folgenden Link sind für Interessierte Informationen zu der Kampagne wie auch die Vorlagen für Richter, Anwälte und Angeklagte zu finden:
https://hanfverband.de/richtervorlage
DHV: aktueller Kenntnisstand rechtfertigt nicht Verbot von Cannabis
Vor 25 Jahren hat das Bundesverfassungsgericht das Cannabisverbot zum letzten Mal beurteilt. Zwar hat das Gericht die Prohibition bestätigt, jedoch sollte die Cannabispolitik den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst werden, erklärt der Hanfverband. Erkenntnisse gebe es mittlerweile reichlich, und die sprechen für die Cannabis-Legalisierung.
Der DHV argumentiert, dass die Regierung durch die Einführung des Cannabis-Gesetzes im März 2017 akzeptiert habe, dass Cannabis nicht nur eine Droge ist, sondern dass es auch einen therapeutischen Nutzen besitzt.
“Zweitens haben seit dem Urteil von 1994 einige Länder Cannabis legalisiert und machen gute Erfahrungen damit, oder zumindest solche, die dem Nutzen eines Verbots widersprechen. Und drittens haben die obersten Gerichte von Nationen wie Mexiko und Südafrika die Cannabis-Prohibition als verfassungswidrig erklärt und sie aufgehoben”, so der Hanfverband.
Für Georg Wurth, Geschäftsfüher des DHV, sind dies Gründe, weshalb er durchaus Erfolgschancen für die Justizoffensive sieht:
“Natürlich gibt es keine Erfolgsgarantie für unsere Justizoffensive. Aber die Chance, dass das Bundesverfassungsgericht jetzt handelt, steht 25 Jahre nach dem letzten grundsätzlichen Urteil zu Cannabis nicht schlecht. Es gab in dieser Zeit viele wissenschaftliche Erkenntnisse über Cannabis und das gesellschaftliche Klima hat sich gewandelt. Wie in Mexiko und Südafrika hoffen wir, dass das oberste Gericht auch in Deutschland entscheidende Impulse setzt. Einen Versuch ist es wert”, erklärt Georg Wurth gegenüber Leafly.de.
Beispiel Mexiko
Der Oberste Gerichtshof Mexikos hat Ende 2018 entschieden, dass das Verbot des Cannabis-Konsums verfassungswidrig sei. Der Entscheidung vorausgegangen waren zwei Prozesse.
Bei dem ersten beantragte der Kläger bei Gericht eine Ausnahmeerlaubnis (“Amparo”, eine Form des verfassungsmäßigen Schutzes vor Strafverfolgung) Cannabis zu pflanzen, kultivieren, ernten, besitzen und zu transportieren. Der zweite Kläger beantragte solch eine Erlaubnis (Amparo), um Cannabis für Freizeitzwecke zu konsumieren. Das Gericht entschied in beiden Fällen zugunsten des Klägers.
Mexikos Oberster Gerichtshof unternahm bereits 2015 den ersten Schritt zur Aufhebung des Cannabisverbots und urteilte, dass Bürger die Pflanze kultivieren und konsumieren dürfen. Das mexikanische Bundesgesetz verlangt jedoch mindestens fünf ähnliche Entscheidungen in derselben Angelegenheit, um die Verfassungswidrigkeit zu beweisen.
Das Urteil des Gerichts bedeutet aber nicht, dass Cannabis damit legalisiert ist. Der Gesetzgeber muss die entsprechenden Regelungen auf den Weg bringen – und dies scheint gerade zu passieren. (Leafly.de berichtete.)
Beispiel Südafrika
Auch Südafrikas Verfassungsgericht hat in 2018 den privaten Konsum von Cannabisprodukten für legal erklärt. Dieser sei für Erwachsene zu Hause und in anderen privaten Räumen zulässig – jedoch nicht in der Öffentlichkeit, wie Medien berichteten. Der private Cannabis-Anbau für den Eigenbedarf ist ebenfalls inzwischen erlaubt.
In Südafrika urteilte das Verfassungsgericht: Das frühere Cannabisverbot verstoße gegen das Recht auf Privatsphäre.
Aktionen des DHV: Cannabispetition und Haucap-Studie
In den vergangenen Jahren hat der Deutsche Hanfverband zahlreiche Aktionen gestartet, um die Cannabispolitik in Deutschland zu verändern. So gelang es beispielsweise dem DHV im Jahr 2017 mit über 80.000 Stimmen die stärkste Petition des Jahres im Bundestag einzureichen. Auf die Beratung und die Debatte über die Cannabispetition durch das Parlament wartet der Hanfverband allerdings bis heute.
Eine zweite große Initiative war die Haucap-Studie: Der Düsseldorfer Wirtschaftswissenschaftler Justus Haucap hat im Auftrag des Deutschen Hanfverbandes eine Studie erstellt. Diese Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass der deutsche Staat zweieinhalb Milliarden Euro jährlich an Steuern einnehmen könnte, wenn die Regierung Cannabis legalisieren würde. (Leafly.de berichtete.)
Deutschland, sagt Justus Haucap, lasse sich mit seiner Cannabispolitik Milliarden entgehen:
„Das setzt sich aus zwei Blöcken im Großen und Ganzen zusammen: Das eine sind echte Steuereinnahmen, die nicht erhoben werden, weil Cannabis illegal ist und deswegen auch nicht besteuert wird. Und das andere sind Kosten, die unnötig sind, weil zahlreiche Ermittlungsverfahren eröffnet und eingestellt werden, die also Verwaltungsaufwand bei Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichten verursachen, ohne dass irgendein Zweck damit erreicht wird. Das sind auch noch mal rund eine Milliarde Euro“, so Haucap.
Angeblich seien diese Zahlen sogar relativ konservativ gerechnet, erklärte der Wissenschaftler.
Die Cannabispetition und die Haucap-Studie waren medienwirksame Aktionen des DHV, die aber keine konkreten Veränderungen nach sich zogen. Wir sind gespannt, welchen Effekt die Justizkampagne haben wird.
Kommentar von Rechtsanwalt Kai-Friedrich Niermann
Kai-Friedrich Niermann ist Rechtsanwalt und berät Unternehmen und Organisationen in allen Fragen des Wirtschafts- und Vertragsrechts. Er spricht regelmäßig auf internationalen Konferenzen zum deutschen und europäischen Rechtsrahmen für Cannabisprodukte. Außerdem veröffentlicht der Jurist Beiträge auf den Online-Plattformen Prohibition Partners und Cannabis Law Report. Bei Leafly.de ist er für die Kolumne Recht verantwortlich.
Die Justizkampagne des DHV hat sich Anwalt Kai-Friedrich Niermann genauer angesehen. Eine persönliche Einschätzung:
“Es wäre gut, wenn sich das Bundesverfassungsgericht nach 25 Jahren wieder einmal mit der Prohibition von Cannabis befassen würde. Das Bundesverfassungsgericht hat 1994 in seiner Entscheidung den Strafverfolgungsbehörden und der Politik klare Vorgaben im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit gegeben, die nie einheitlich umgesetzt wurden. Nicht jedes Verfahren zum Eigenbedarf haben die Gerichte eingestellt, die geringe Menge ist bundesweit immer noch nicht einheitlich geregelt.
Der Schwarzmarkt ist in den letzten 25 Jahren auch nochmals erheblich angewachsen, der Ruf nach Veränderung aus der Justiz und den Kommunen wird unüberhörbar. Außerdem macht sich ein Staat angreifbar, wenn gesetzlich ein Verbot besteht, dass überhaupt nicht durchgesetzt werden kann, und was vor allem unsere Polizei mit unnötigen Problemen konfrontiert. Wenn der Gesetzeszweck überhaupt nicht erreicht werden kann, müssen bestehende Regelungen eben geändert werden.
Allerdings ist das Bundesverfassungsgericht traditionell zurückhaltend, wenn es selbst rechtsgestaltend tätig werden sollte oder müsste. 1994 hat es noch gesagt, dass Cannabis eine gewisse Gefährlichkeit aufweist, die vom Gesetzgeber im Rahmen seiner Einschätzungsprärogative reguliert werden darf. Mit anderen Worten: Bundesregierung und Bundestag wissen schon, was sie tun.
Sollte tatsächlich einer der Fälle im Rahmen der Justizkampagne, die eindrucksvoll die neuen wissenschaftlichen und rechtlichen Erkenntnisse zusammenfasst, bis zum Bundesverfassungsgericht gelangen, sind die Aussichten für einen Erfolg überhaupt nicht absehbar. Zu wünschen wäre er.”