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Kein Jagdschein für Cannabispatienten

Autor:
Sandrina Koemm-Benson

Cannabispatienten, die zugleich auch Jäger sind, müssen nun um ihren Jagdschein und ihre Waffenbesitzkarte fürchten – beides darf ihnen entzogen werden. Grundlegend dafür ist der Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) München in einem Streit zwischen einem Jäger und dem Landratsamt.

Kein Jagdschein für Cannabispatienten

Was sich zunächst anhört wie ein früher Aprilscherz, ist für einen Jäger aus Miesbach in Bayern zur bitteren Wahrheit geworden. Denn: Wer aus medizinischen Gründen Cannabis konsumieren darf, muss seine Waffenbesitzkarte und den Jagdschein abgeben. Das geht aus einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hervor, das am 31.01.2018 in München veröffentlicht wurde (Az.: 21 CS 17.1521). So musste der Jäger alle Scheine und Waffen abgeben.

Jagdschein weg. Die Begründung des Gerichts

Das Gericht ist der Auffassung, dass auch bei medizinisch begründetem regelmäßigem Cannabis-Konsum ein verlässlicher Umgang mit Waffen und Munition nicht gewährleistet sei. Es gebe keine ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse, wonach sich die Wirkungsweise des Rauschmittels bei medizinisch überwachtem Konsum von derjenigen bei Missbrauch unterscheide.

Diese Meldung kommt, kurz bevor sich das sog. Cannabis-Gesetz am 10. März zum ersten Mal jährt. Im März 2017 hatte der Bund erlaubt, dass bestimmte Patienten Cannabis auf Rezept als Schmerzmittel bekommen können.

Waffenbesitz in den USA für Cannabispatienten?

Ein Blick in die USA offenbart eine ähnliche Situation. Obwohl des Recht auf Waffenbesitz in der Verfassung festgeschrieben ist, ist es Cannabispatienten ebenfalls nicht gestattet Schussfeuerwaffen zu besitzen. Hiergegen wurde bereits mehrfach geklagt ohne Erfolg. Allerdings wird das Gesetz in den USA nicht in allen Staaten gleich hart durchgesetzt. In einigen Bundesstaaten ist es durchaus möglich auch als Cannabispatient eine Waffe zu erwerben.

Dies dürfte in Deutschland kaum möglich sein. Das Bayerische Verwaltungsgericht ist in seinem Urteil endgültig und daher gibt es gegen den Beschluss keine Rechtsmittel.

Quellen:

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