Hersteller vernachlässigen Krankenhausapotheker
Krankenhausapotheker klagen über zu wenig Wissen, wenn es um Cannabis als Medizin geht. Genauso wie alle Apothekerinnen und Apotheker unterliegen sie einer Informationspflicht. Über den Umfang der notwendigen Informationen lässt das Gesetz zwar viel Interpretationsspielraum. Unser Redaktionsteam hat im Gespräch mit Ärzten und Krankenhausapothekern erfahren, dass viele unzufrieden mit den verfügbaren Informationen sind.
Vor allem Krankenhausapotheker fühlen sich von den Herstellern im Stich gelassen, die ihnen keine Schulungen oder Weiterbildungen anbieten. Woran das liegt? Die Änderungen in der Cannabisgesetzgebung machen sich aufgrund der Krankheiten und Symptome bisher vor allem im ambulanten Versorgungsbereich bemerkbar. Aus diesem Grund stehen öffentliche Apotheken derzeit viel stärker im Fokus und erhalten mehr Betreuung.
Arzneimittelinformationsdienst für alle, auch für Krankenhausapotheker
Viele Kliniken haben einen eigenen Arzneimittelinformationsdienst, der Fragen von Medizinern beantwortet. Der Arzneimittelinformationsdienst des Klinikums der Universität München in Großhadern ist hier vorbildlich und wird gut genutzt. Pro Jahr werden ungefähr 2.500 Anfragen gestellt und beantwortet. Auch viele andere Kliniken in Deutschland haben einen solchen Dienst, doch verpflichtend ist er nicht.
Häufig wird die Arzneimittelinformation von den Pharmazeuten mit erledigt, die in der Arzneimittelausgabe tätig sind. Hier kann durchaus die Routine fehlen, um komplexe Anfragen umfassend zu beantworten, besonders wenn es um neue Medikamente geht. Auch erfahrene Pharmazeuten, die beim Arzneimittelinformationsdienst arbeiten, gehen nicht anders vor, als ihre Kollegen. Sie führen Recherchen in medizinischen Datenbanken durch, lesen Veröffentlichungen zu ähnlichen Krankheiten und Fragestellungen, kontaktieren die Hersteller von Medikamenten und versuchen dann, die vorhandenen Informationen so zusammenzufassen, dass sie dem Arzt konkret weiterhelfen.
Krankenhausapotheker und deren Pflichten
Nicht nur Patienten, die bei niedergelassenen Ärzten behandelt werden, müssen mit Rezepten eine Apotheke aufsuchen. Auch im Krankenhaus läuft das so. Jedes Krankenhaus hat entweder eine eigene Krankenhausapotheke oder eine krankenhausversorgende Apotheke. Eine krankenhausversorgende Apotheke ist eine öffentliche Apotheken, die eine Klinik mit allen Medikamenten beliefert.
Das Apothekengesetz (ApoG) sieht im §14 (1) vor: Der Leiter der Krankenhausapotheke oder ein von ihm beauftragter Apotheker hat die Ärzte des Krankenhauses über Arzneimittel zu informieren und zu beraten, insbesondere im Hinblick auf eine zweckmäßige und wirtschaftliche Arzneimitteltherapie.
Qualität kommt durch Erfahrung
Die Qualität der Aussagen eines Apothekers dazu, wie Cannabis oder Cannabispräparate klinisch am besten eingesetzt werden können, hängt stark von dessen Erfahrung – und damit mit der Zahl der Verordnungen und Anfragen – ab. Je seltener Pharmazeuten mit solchen Anfragen konfrontiert sind, desto ungeübter sind sie darin.
Andererseits berichten Pharmazeuten, dass Ärzte teilweise sehr kryptische und unkonkrete Anfragen stellen. Das reicht von allgemeinen Fragen zur Beantragung einer Kostenübernahme für eine Cannabisverordnung bis zu konkreten Fragen zur Dosierung, unterschiedlichen Strains und der Wirkung bei verschiedenen Krankheitsbildern.
Patienten, die medizinisch verordnetes Cannabis einnehmen, werden aber auch zunehmend in Krankenhäusern anzutreffen sein. Förderlich für die Situation in Krankenhäusern und Krankenhausapotheken könnte es daher sein, die fachliche Kommunikation zwischen den Sektoren besser zu vernetzen und Schulungen anzubieten.
Wo keine Daten – da keine Information
Es ist nachvollziehbar, dass Ärzte gerne möglichst konkrete Informationen für den speziellen Patienten wünschen. Doch in vielen Fällen sind die gewünschten Informationen zu Cannabis, Cannabispräparaten, Dosierungen und Anwendungsgebieten schlichtweg noch nicht vorhanden. Da kann auch ein versierter Pharmazeut oder Krankenhausapotheker im Arzneimittelinformationsdienst keine Wunder vollbringen. Leafly.de berichtete.
Die Wissensbasis verbessern
Pharmazeutinnen und Pharmazeuten beziehen ihr Wissen meist über neue Entwicklungen von Apotheker- und Krankenhauskongressen. Hier steht das Thema Cannabis auch regelmäßig auf der Tagesordnung. Doch nicht alle Krankenhausapotheker haben die Zeit, sich ständig auf Kongressen weiterzubilden.
Hilfreich wären gezielte Informationen der Hersteller für Apothekerinnen und Apotheker, um die Wissensbasis zu Cannabinoidmedikamenten grundsätzlich und im Bereich spezifischer Fragestellungen (z.B. zum THC:CBD Verhältnis) zu verbessern. Hier fordern wir von Leafly.de die Hersteller ganz klar zum handeln auf!
Sicher ist: Mit steigenden Verordnungszahlen, Anwendungsfällen und Studienergebnissen wird in den nächsten Jahren auch das Wissen und die Erfahrung der Krankenhausapotheker kontinuierlich steigen.
Hinweis: In diesem Artikel berichten wir über rezeptpflichtiges CBD oder auch Cannabidiol. Dieser Artikel macht zur möglichen Zweckbestimmung keinerlei Vorschlag. Nutzversprechen bleiben den Apothekern überlassen.