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Krebs und Cannabinoide: Mehr Forschung notwendig

Leafly: Alexandra Latour Autor:
Alexandra Latour

Cannabinoide in der Krebswissenschaft (Onkologie) sind eine viel diskutiert Substanzgruppe. Aufgrund ihrer analgetischen (schmerzlindernd) und antiemetischen (übelkeit- und brechreizlindernd) Eigenschaften eignen sich Cannabinoide zum Symptommanagement, wobei es hierzu noch weiterer Studien bedarf.

Krebs und Cannabinoide: Mehr Forschung notwendig

In der Onkologie und der Palliativmedizin ist der Einsatz von Cannabinoiden ein immer mehr intensiv diskutiertes Thema. Zum Beispiel besteht Evidenz für den therapeutischen Effekt von Cannabis in der Schmerztherapie zur Linderung von chronischen Schmerzen und neuropathischen Schmerzen sowie Übelkeit und Erbrechen im Rahmen einer Chemotherapie. Weiter weiß man, dass zur kurzzeitigen Verbesserung des Schlafes eine moderate Evidenz für medizinisches Cannabis vorliegt. Dies berichtet Declan Walsh, Charlotte, NC/USA im Magazin „Im Fokus Onkologie“ (2018).

Wirkung von Cannabinoiden

Walsh führte weiter aus, dass Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) vorwiegend an den Cannabinoidrezeptoren 1 (CB1) in zentralen und peripheren Nervenzellen wirkt, sodass das Gehirn, Nerven und Organe beeinflusst werden. Im Gegensatz dazu wirkt Cannabidiol (CBD) hauptsächlich an den Cannabinoidrezeptoren 2 (CB2) in den B-Lymphozyten sowie den natürlichen „Killerzellen“ des Immunsystems.

Darüber hinaus erklärte Walsh, dass Cannabis für medizinische Zwecke wie Dronabinol (THC) und Nabiximols (THC und CBD) zur Verfügung stehen. Allerdings würden Menschen, die Cannabis für Freizeitzwecke konsumieren, über 400 Substanzen, mehr als 60 Cannabinoide und Karzinogene (krebsfördernde Substanzen) aufnehmen. Hingegen würde Dronabinol (Tetrahydrocannabinol) keine karzinogene Wirkung entfalten.

Widersprüchliches Wirkungsspektrum von Cannabis in der Onkologie

Walsh beschreibt weiter eine widersprüchliche Rolle von Cannabis in der Krebswissenschaft. Zum einen könne eine Antitumoraktivität in vitro und in Tiermodellen beobachtet werden. Zum anderen erhöhe das Rauchen von Cannabis das Krebsrisiko. Weiter heißt es, dass die wichtigsten Einsatzgebiete in der Krebswissenschaft die Symptomlinderung bei Tumorpatienten sowie die Linderung von Nebenwirkungen im Rahmen einer Chemotherapie seien.

Von Vorteil sei jedoch, dass Cannabis laut Walsh keine Atemdepression verursachen könne. Dieses Risiko bestehe bei Opioiden. Auch das Suchtpotenzial sei geringer als wie bei Nikotin und Alkohol. Im Vergleich zu einer Opioid-Therapie seien auch die Entzugssymptome milder. Zudem seien die Nebenwirkungen bei moderaten Dosen mild ausgeprägt und die psychoaktive Wirkung an den CB1-Rezeptoren sei dosislimitierend.

Welche Rolle spielt das Endocannabinoid-System?

Walsh wies auch auf das Wirkungsspektrum von Cannabis auf das Endocannabinoid-System hin. Zudem betonte er nochmals, dass sich Cannabinoide für das Symptommanagement bei Tumorpatienten aufgrund der analgetischen, antiemetischen und appetitanregenden Wirkung eignen würden. Die klinische Studienlage sei jedoch begrenzt. So konnte die antitumorale Wirksamkeit bisher nur im Labor oder aber in individuellen Fallberichten gezeigt werden.

Werden mehr falsche Cannabinoide getestet?

Der Londoner Forscher Paul Farquhar-Smith beleuchtete die Rolle der Cannabinoide in der Behandlung von Tumorschmerzen. Im Rahmen dessen verwies er auf die Nebenwirkungen im zentralen Nervensystem (ZNS) sowie die möglichen Langzeitnebenwirkungen hin. Gleichzeitig wies er aber auch darauf hin, dass in klinischen Studien vielleicht bisher die falschen Cannabinoide untersucht wurden. So forderte er  mehr klinische Daten. Weiter erklärte er, dass anti-inflammatorisch wirksame transdermale Cannabinoide günstig seien, da sie keine Nebenwirkungen am ZNS hätten.

Medizinisches Cannabis könnte Patienten in einer Krebstherapie unterstützen

Interessant ist auch ein Übersichtsartikel im „British Journal of Pharmacology“ (2018) von den Ärzten Prof. Dr. Burkhard Hinz und Dr. Robert Ramer vom Institut für Pharmakologie und Toxikologie der Universität Rostock zum Thema Onkologie und Cannabis.

Hierin führen sie aus, dass sowohl Cannabis als auch einzelne Cannabinoide vermutlich an unterschiedlichen Stellen die Krebstherapie von Patienten unterstützten könnten. Denn Cannabis hätte diverse Wirkungsspektren, die für die Onkologie interessant sind. Hierzu gehören unter anderem die Effekte auf die Apoptose (Zelltod), Chemoresistenz von Tumoren und die Zellproliferation (Vermehrung von Gewebe).

Ein Problem beim klinischen Einsatz von Cannabis als Medizin sei jedoch die psychoaktive Wirkung des Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC). Zudem könne es zu einer Leberschädigung durch die Aktivierung der CB1-Rezeptoren kommen. Deshalb seien für die Forschung Cannabis Wirkstoffe ohne eine psychoaktive Wirkung wie CBD interessant.

Krebs: Cannabis bei Chemotherapie

Ebenso wie Walsh führen die Ärzte Hinz und Ramer aus, dass Cannabis als Medizin die Nebenwirkungen wie Übelkeit und Erbrechen einer Chemotherapie abmildern können. Darüber hinaus führten sie aus, dass Cannabis in Studien eine positive Wirksamkeit auf periphere Neuropathie und Nephrotoxizität zeigte, die während einer Chemotherapie auftraten. Außerdem könne Cannabis laut Studienergebnissen als Wirkstoffverstärker von Zytostatika fungieren.

Am Ende Resümierten sie, dass Medizinalcannabis in der Therapie von Krebs viele potenzielle Einsatzbereiche bietet. Dies sollte möglichst schnell in klinischen Studien getestet werden.

Medizinischer Einsatz von Medizinalcannabis bei der Behandlung von Krebs

Forscher der St. George’s University of London haben in Laborversuchen herausgefunden, dass die Wirkstoffe in Medizinalcannabis Leukämiezellen wirksam abtöten können, insbesondere wenn sie in Kombination mit einer chemotherapeutischen Therapie eingesetzt werden. Könnte man diese Ergebnisse in die Praxis umsetzen bzw. auf Patienten mit Krebs übertragen, so würde dies eine niedrigere Dosis in der chemotherapeutischen Behandlung bedeuten.

Dr. Wai Liu leitete die Studie an der St. George’s University of London, erklärte hierzu, dass die Reihenfolge, in der die Phytocannabinoide und die chemotherapeutischen Medikamente angewendet werden, entscheidend für die Gesamtwirksamkeit dieser Therapie sei.

Zur Anwendung kamen keine medizinische Cannabisblüten oder Dronabinol, sondern gereinigte Extrakte aus der Hanfpflanze. Wenn die Phytocannabinoide aus der Hanfpflanze extrahiert und gereinigt werden, können sie Antikrebseigenschaften aufweisen, insbesondere bei bestimmten Krebsarten des Gehirns, so der Forscher Liu.

Die Forscher der St. George’s University of London untersuchten Krebszellen im Labor und versuchten verschiedene Kombinationen von Phytocannabinoiden gegen Leukämiezellen. Sie testeten, ob bestehende Chemotherapiebehandlungen neben den Phytocannabinoiden wirksam waren, und ob der Einsatz der Medikamente in einer anderen Reihenfolge eine Wirkung hatte.

In einer Reihe Studien (z. B. placebo-kontrolliert) soll nun das volle Potenzial von Phytocannabinoiden wie THC und CBD bei Patienten mit Krebs untersucht werden. Dabei erklärten die Forscher, dass viele Untersuchungen durchgeführt werden müssen, um die Richtigkeit der Behauptungen festzustellen.

Welche Cannabis Arzneimittel sind verordnungsfähig?

In der Medizin bezeichnet die Indikation den Grund für den Einsatz einer diagnostischen, therapeutischen oder medikamentösen Maßnahme bei einer bestimmten Erkrankung. Vor allem bei einer Krebserkrankung können Patienten von cannabisbasierten Arzneimitteln profitieren. Ärzte können diese auf einem BTM-Rezept verordnen.

Zur Auswahl stehen neben medizinischen Cannabisblüten mit einem unterschiedlichen CBD- und THC-Gehalt auch Medikamente (Fertigarzneimittel). Hierzu gehört das Mundspray Sativex mit dem Wirkstoff Dronabinol sowie das Medikament Canemes (Nabiol). Zudem sind auch Vollspektrumextrakte als Rezepturarzneimittel verordnungsfähig.

Lesen Sie in diesem Beitrag mehr über Krebs und Medizinal-Cannabis.

Hinweis: In diesem Artikel berichten wir über rezeptpflichtiges CBD oder auch Cannabidiol. Dieser Artikel macht zur möglichen Zweckbestimmung keinerlei Vorschlag. Nutzversprechen bleiben den Apothekern überlassen.

 

Quellen:

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