ADHS bei Erwachsenen
Steven leidet an adultem ADHS. Das Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätssyndrom (ADHS) wird oft nur mit Kindern und Jugendlichen in Zusammenhang gebracht. Tatsächlich aber bleibt die Erkrankung, die sich im Kindes- und Jugendalter herausbildet, bei etwa 60 Prozent der Betroffenen bis ins Erwachsenenalter bestehen.
Typische Symptome für ADHS bei Erwachsenen sind innere Unruhe, Konzentrationsschwierigkeiten, exzessives Reden und das Unvermögen, sich zu entspannen. Fast alle erwachsenen ADHS-Patienten fühlen sich ruhelos und getrieben. Allerdings werden diese Symptome häufig gar nicht als ADHS-Symptome erkannt. Meist zeigt der Betroffene dieses Verhalten schon so lange, dass es als Charaktereigenschaft wahrgenommen wird.
Steven: Vielfältige Diagnosen
Bei Steven führte die Erkrankung zu Depressionen. Dies ist nicht ungewöhnlich – bei erwachsenen ADHS-Patienten treten häufig seelische Erkrankungen auf. Hinzu kommen bei Steven auch andere Beschwerden, wie Migräne, Tinnitus, und ein chronische Nasennebenhöhlenentzündung. Darüber hinaus leidet der junge Mann an arterieller Hypertonie. Aufgrund einer Netzhautablösung besteht außerdem die Gefahr, auf dem rechten Auge zu erblinden. Die Krankheitsgeschichte von Steven ist lang und vielfältig.
Und so hat der 31-Jährige bereits eine Odyssee an Therapien hinter sich. Weder Antidepressiva noch Neuroleptika halfen gegen die Depressionen, die quälende Unruhe und die Konzentrationsstörungen. Über Jahre hinweg war er in psychiatrischer Behandlung, mit und ohne den Einsatz von Medikamenten.
Am Ende bescheinigte ihm sein Neurologe: Er ist austherapiert. Für Steven gibt es keine weiteren leitliniengerechten medikamentösen oder auch nicht-medikamentösen Therapien.
Steven klagt gegen die Krankenkasse
Früher besaß Steven eine Ausnahmegenehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) für medizinisches Cannabis. In ganz Deutschland gab es nur gut 1.000 Patienten mit solch einer Ausnahmegenehmigung. Dann kommt im März 2017 das Cannabis-Gesetz – und plötzlich gelten die Ausnahmegenehmigungen des BfArM nicht mehr. Immerhin gab es eine Übergangsfrist von drei Monaten.
Steven stellt mehrere Anträge auf Kostenübernahme der Cannabis-Behandlung bei seiner Krankenkasse – jedoch ohne Erfolg. Die Kasse hält bei ihrem Ablehnungsschreiben nicht die gesetzlich vorgegebene Antwortfrist ein. Juristisch gesehen gilt somit die Genehmigung der Cannabis-Behandlung als fiktiv erteilt. Das schreibt auch Stevens Anwalt.
Was steckt juristisch dahinter? Die Krankenkasse muss über einen Antrag auf Cannabis-Behandlung zügig, spätestens bis zum Ablauf von drei Wochen nach Antragseingang entscheiden. Wird ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) eingeholt, verlängert sich diese Frist auf fünf Wochen nach Antragseingang. Wird diese Frist ohne einen hinreichenden Grund nicht eingehalten, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt (§ 13 Abs 3a S 6 SGB V).
Inzwischen hat der 31-Jährige sein Krankenkasse verklagt. Anfang Juli findet in Würzburg die Verhandlung vor dem Sozialgericht statt.
Finanzielle Notlage
Steven muss seine Cannabis-Medikamente aus eigener Tasche bezahlen. “Mein ganzes Geld geht für Bedrocan drauf”, erzählt uns der junge Mann. “Mittlerweile müsste ich rund 14.000 bis 15.000 Euro dafür ausgegeben haben. Nur so kann ich halbwegs beschwerdefrei leben.”
Die hohen Ausgaben für Cannabis als Medizin bringen Steven in eine finanzielle Notlage. Daher, wie auch aus familiären Gründen, wird er obdachlos. In einem Männerwohnheim in Würzburg findet er Unterschlupf. Dort wartet er auf seinen Termin beim Sozialgericht.
Patienteninfos
Name: Steven
Alter: 31
Wohnort: Bayern
Krankenkasse: AOK
Diagnose/n: ADHS, Migräne
Medikation: Bedrocan
Fachrichtung des verschreibenden Arztes: Allgemeinmediziner
Das Leafly.de Patienteninterview
Leafly: Seit wann wendest Du Cannabis als Medizin an?
Steven: Seit 2017 legal und seit mindestens 10 Jahren illegal.
Leafly: Wie bist Du denn darauf gekommen?
Steven: Bereits in der Vergangenheit war Cannabis die beste Medizin für alle meine körperlichen Leiden. Durch Zufall hatte ich einen Arzt, der schon Patienten mit Cannabis behandelt hat und mich aufgrund der sehr schwierigen Situation als Cannabispatient sah. Dieser Arzt hat es mir auch ermöglicht, eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Er hat mich mit Cannabis therapiert.
Leafly: In welchen Momenten wendest Du es an?
Steven: Ich wende es hauptsächlich gegen die ADHS Symptomatik und gegen den Bluthochdruck an. Alle anderen Medikamente haben bei mir zu starke Nebenwirkungen hervorgerufen. Eigentlich müsste ich Bedrocan regelmäßig, täglich einnehmen. Wenn ich mein Medikament habe, wende es viermal täglich, über den Tag verteilt an. Diese tägliche Anwendung ist aber leider für mich nicht dauerhaft möglich, da das Kosten von 400 Euro im Monat bedeutet.
Leafly: Hattest Du Schwierigkeiten mit der Krankenkasse?
Steven: Ja, die Krankenkasse hat meinen Antrag auf Behandlung mit Cannabis als Medizin mehrfach abgelehnt. Dabei hat sie nicht mal die vorgeschriebenen Fristen eingehalten. Ich habe eine Klage eingereicht, die am 9. Juli vor dem Sozialgericht Würzburg behandelt wird.
Leafly: Hast Du Angst vor einer Abhängigkeit?
Steven: Nein
Leafly: War Dein Medikament einmal nicht lieferbar? Was hast Du dann gemacht?
Steven: In den letzten drei Jahren lief die Versorgung mehr oder weniger ohne Probleme. Es gab in der Zeit mal 6 Monate einen Engpass, den ich durch den Schwarzmarkt überbrücken konnte. Damals wohnte ich noch in Hessen. Hier in Bayern funktioniert das nicht mehr.
Leafly: Geht es Dir gut? Bist Du jetzt glücklich?
Steven: Mir geht es so lange gut, wie ich meine Medizin habe. Ich kann sie mir aber nur drei Wochen lang im Monat leisten. Dabei spare ich sie mir schon vom Mund ab und hungere dafür. Ich habe große finanzielle Probleme, weil ich meine Medizin selber bezahlen muss.
Lieber Steven, vielen Dank, dass Du so offen über Deine Geschichte berichtet hast. Wir wünschen Dir alles erdenklich Gute und viel Erfolg vor Gericht.
Ausführliche Informationen zum Thema ÁDHS/ADS finden Sie in diesem Artikel.