Luxemburg gibt den Weg frei für Cannabis als Medizin
Letzte Woche hat das Parlament in Luxemburg einstimmig einen Gesetzentwurf angenommen, der Cannabis als Medizin legalisiert. Die Gesetzesnovelle sieht vor, dass Ärztinnen und Ärzte jeglicher Fachrichtung – nachdem sie eine spezielle Fortbildung besucht haben – Cannabis auf Rezept verschreiben dürfen.
Das neue Gesetz schafft erstmals einen rechtlichen Rahmen für die Verwendung von medizinischem Cannabis in Luxemburg. Krankheiten, bei denen die Behandlung mit Cannabis-Produkten möglich sein soll, sind Krebs, Multiple Sklerose, neurodegenerative Erkrankungen und chronische Schmerzen.
„Diese Gesetzgebung ist ein weiterer Schritt vorwärts in der Qualität unseres Gesundheitssystems“, so die Abgeordnete Cécile Hemmen im Plenum. Der Abgeordnete Marc Baum begrüßte das Abstimmungsergebnis mit dem Wort „Endlich!“.
Strenge Regeln für Cannabis auf Rezept
Die Verordnung und der Erhalt von Cannabis auf Rezept werden strengen Regeln unterliegen: Medizinalhanf soll nur in den Apotheken der vier Krankenhäuser des kleinen Landes gegen Vorlage einer ärztlichen Verordnung erhältlich sein. Nach den neuen Plänen dürfen die Cannabinoide in Form von Kapseln, Tropfen oder Ölen eingenommen werden. Cannabisblüten zum Inhalieren werden erst einmal nicht erhältlich sein.
Luxemburg plant, das pharmazeutische Cannabis aus Kanada zu importieren. Eine Evaluierung der neuen Vorschriften ist in zwei Jahren vorgesehen. Dann soll geprüft werden, wie vielen Patientinnen und Patienten Medizinalhanf verschrieben wurde. Gegebenenfalls wird dann auch die Liste der Krankheiten, für die Cannabis zum Einsatz kommen darf, erweitert werden.
Luxemburg verbietet Handel mit Cannabis-Aktien, oder nicht?
Die Entscheidung, den Einsatz von Cannabis als Medizin zu legalisieren, überrascht vor allem vor dem Hintergrund, dass Luxemburg gerade letzte Woche den Handel mit Cannabis-Aktien verboten hat. (Leafly berichtete.) Die dortige Finanzaufsicht CSSF (Commission de Surveillance du Secteur Financier) hat entschieden, den Handel mit Cannabis-Aktien als illegal anzusehen und daher einzustellen.
Dies hat auch Auswirkungen auf Deutschland: So gab die Deutsche Börse am 25 Juni bekannt, dass die Tochterfirma Clearstream Banking zum Ende September keine Cannabis-Aktien mehr über Frankfurt handeln wird. Betroffen sind Unternehmen, bei denen das Hauptgeschäft direkt oder indirekt mit Cannabis oder anderen Betäubungsmitteln verbunden ist. Die Begründung von Clearstream lautete, dass in Luxemburg sowohl die medizinische Verwendung als auch der Freizeitkonsum illegal seien.
Clearstream reagiert auf Cannabis-Zulassung in Luxemburg
In der Pressemitteilung von Clearstream vom 29.06.2018 heißt es: „Clearstream Banking teilt den Kunden mit, dass nach der Verabschiedung des Gesetzes 7253 durch die Chambre des Députés in Luxemburg am 28. Juni 2018 die in der Pressemitteilung A18095 genannten Beschränkungen nicht auf Wertpapiere angewendet werden, deren Hauptgeschäft aus medizinischem Cannabis besteht… Clearstream Banking aktualisiert derzeit die Liste der in A18095 enthaltenen identifizierten Wertpapiere.“
Betroffen waren ursprünglich insgesamt 145 Unternehmen. Anleger die in Deutschland auf Cannabisaktien gesetzt hatten, können nun aufatmen, denn Unternehmen die sich auf die Produktion von medizinischem Cannabis konzentrieren, dürften weiterhin über die Deutsche Börse gehandelt werden. Investierte Anleger sollte auf die aktualisierte Liste warten, um eine Entscheidung über ihr Depot fällen zu können. Womöglich liegt die Liste in der nächsten Woche vor.