Das Gesetz, welches die Verwendung von pharmazeutischem Cannabis in Luxemburg legalisieren soll, ist fast abgeschlossen. Die parlamentarischen Diskussionen haben bereits am 17. April 2018 unter der Leitung des Gesundheitskomitees begonnen.
Die Gesetzgebung soll es Ärzten demnach erlauben, Cannabis in den Fällen zu verschreiben, in denen herkömmliche Behandlungen die Schmerzen der Patienten nicht lindern können.
Luxemburgs langer Weg zur medizinischen Legalisierung
Bereits während der Ankündigungen im November 2017, das Betäubungsmittelgesetz reformieren zu wollen, ließ Xavier Bettel, Premierminister von Luxemburg, verkünden, dass es bei der Verwendung von Medizinalhanf zu strengen Kontrollen und Regulierungen kommen wird. „Cannabis ist kein Heilmittel“, sagte Bettel. „Aber es kann Schmerzen bei chronischen Erkrankungen sehr gut lindern … und nicht jeder Arzt wird es verschreiben können.“ Eine Haltung, die sich nun zum Glück geändert hat.
Die Befürchtungen der Regierung damals
Die von der Regierung befürchteten Gefahren der Über-oder Unterdosierung von Medizinalhanf führten dazu, dass die Patienten in Luxemburg bisher keinen medizinischen Zugang dazu erhalten. Zwar zeigt Deutschland, dass es bereits richtig dosiertes pharmazeutisches Cannabis gibt, doch die Patienten im Nachbarland mussten sich weiterhin mit verarbeiteten Medikamenten und Extrakten von Pharmaunternehmen zufriedengeben.
Mit der Reform des Betäubungsmittelgesetzes durften ausschließlich Neurologen, Krebsärzte sowie Internisten pharmazeutisches Cannabis an Patienten verschreiben. Zuvor müssen sie allerdings erst eine „Verschreibungserlaubnis“ beantragen und die erbittete „Ausnahmesituation“ therapeutisch begründen. Anders als in Ländern wie Deutschland, Tschechien oder den Niederlanden ist Medizinalhanf in Luxemburg nicht in regulären Apotheken erhältlich, sondern lediglich über Krankenhausapotheken.
Es geht voran in Luxemburg
Cécile Hemmen von der sozialdemokratischen Partei Lëtzebuerger Sozialistesch Aarbechterpartei (kurz: LSAP) sagte laut einem Medienbericht, die Arbeit an dem Gesetzesentwurf sei „fast abgeschlossen“.
Eine wesentliche Änderung gegenüber des ursprünglich vom Gesundheitsministerium vorgelegten ersten Textes besteht darin, dass die Verschreibungsfähigkeit zukünftig nicht nur Fachärzten vorbehalten sein soll. Auch andere Ärzte, einschließlich Allgemeinärzte, können demnach in Zukunft therapeutisches Cannabis an Patienten verschreiben, sofern sie einen speziellen Trainingskurs absolvieren und anschließend zugelassen werden.
Das pharmazeutische Cannabis wird allerdings den Apotheken vorbehalten sein, die auch die vier Krankenhäuser des Großherzogtums beliefern. Allerdings wird dabei gegen den Willen mehrerer Abgeordneter gehandelt, die den Zugang auch für lokale und regionale Apotheken fordern.
Die Verschreibung von pharmazeutischem Cannabis erlaubt die Einnahme in Form von Kapseln, Ölen oder Tropfen. Die Medikamente werden aus Ländern importiert, die eine eigens darauf spezialisierte Agentur haben. In Europa sind es bisher nur Deutschland und Österreich, die eine solche Cannabis-Agentur haben.
Die Auswirkungen der neuen Gesetzgebung sollen zwei Jahre nach Verabschiedung des Gesetzes untersucht werden. Diese Auswertung wird es dem Gesetzgeber dann ermöglichen, die Anzahl der Begünstigten zu berechnen und verschiedene Nutzungsindikatoren zu nennen, z.B. für welche Krankheiten Cannabis am häufigsten verschrieben wird.
Für welche Krankheiten ist pharmazeutisches Cannabis in Luxemburg legal?
Die Einsatzmöglichkeiten für Cannabis als Behandlungsmethode beschränken sich auf Krebs, Krankheiten mit chronischen Schmerzen sowie auf neurodegenerative Erkrankungen. Doch die Ergebnisse der Auswertungen können in zwei Jahren seitens der Politik auch noch zu weiteren Einsatzbereichen führen. Bereits jetzt sind einige Abgeordnete der Ansicht, dass auch andere Krankheiten, so wie das HI-Virus, in die Liste aufgenommen werden sollten.